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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/101  

Betreff: Neue Vereinbarung mit den Gemeinden im Landkreis Lüneburg zur Regelung der Aufgabe "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen" (Kindergartenvereinbarung);
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 21.05.2014)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.10. 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
06.05.2014 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
19.05.2014    Kreisausschuss      
Kreistag
02.06.2014 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vereinbarung Entwurf Stand 01.04.2014 mit Änd.  
2014-101 Vereinbarung Entwurf Stand 01.04.2014  

 

 

 

 

Anlage/n:

Entwurf Vereinbarung (Stand 01.04.2014)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung Entwurf Stand 01.04.2014 mit Änd. (122 KB)      
Anlage 2 2 2014-101 Vereinbarung Entwurf Stand 01.04.2014 (106 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem vorgelegten Vereinbarungstext wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage eine Vereinbarung abzuschließen.

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014 hat der Kreistag beschlossen, die Mittel, die den Gemeinden für den Betrieb von Kindertagesstätten und als Ausgleich für gebührensenkende Maßnahmen nach § 90 Absatz 3 SGB VIII vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten von jeweils 800.000,00 € im Jahr 2014 und 2015.

 

Hintergrund dieser Entscheidung war die ständig steigende finanzielle Belastung, die den Gemeinden aus dem Betrieb der Kindertagesstätten erwächst. Neben den allgemeinen Kostensteigerungen, die der Landkreis vertragsgemäß durch automatische Anpassung der Förderung ausgleicht, sind den Gemeinden erhöhte Aufwendungen durch die ständig wachsende Zahl von Einrichtungen entstanden, insbesondere im Krippenbereich. Zwar hat der Landkreis auch für diese neuen Einrichtungen die vertragsgemäßen Leistungen gewährt. Festzustellen ist aber, dass jede Kita-Gruppe defizitär geführt wird und insoweit eine steigende Anzahl von Gruppen das Gesamtdefizit einer Gemeinde erhöht.


Die Erhöhung um insgesamt 1,6 Mio. € erfolgt in der Praxis dadurch, dass die Zuschussbeträge, die gemäß § 2 Absatz 2 als Betriebskostenzuschüsse für jedes Kind zu zahlen sind, im Grundbetrag von 133,00 € auf 305,00 € jährlich erhöht werden, die entsprechenden Steigerungsbeträge werden proportional angepasst. Der Steigerungsbetrag, der als Gesamtentlastung im Bereich der Betriebskosten und der Ausgleichsbeträge gezahlt wird, wird insoweit aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nur auf Grundlage der Betriebskosten ausgeschüttet. Die Ausgleichsbeträge nach § 2 Absatz 3 wurden lediglich um die allgemeine Steigerung nach § 6 Absatz 2 angepasst.

 

Da die Steigerung in zwei Stufen à 800.000,00 € erfolgt und somit die letzte Steigerungsstufe erst zu Beginn des Jahres 2015 wirksam wird, ist die Veränderung des Gesamtvertrags erst mit Wirkung vom 01.01.2015 vorgesehen. Im Jahr 2014 erfolgt die Verteilung auf Grundlage verwaltungsseitiger Absprachen proportional auf Grundlage der Zahlungsverhältnisse 2014.

 

Zum einen die Regelung dieser neuen Finanzierungsgrundlage als auch die Bitte der Hansestadt Lüneburg, ebenfalls als Vertragspartner in die Kindertagesstättenvereinbarung aufgenommen zu werden, macht eine Neufassung des Vertragstextes erforderlich. Da durch den Eintritt der Hansestadt in dieses Vertragswerk die das Kita-Wesen betreffenden Regelungen des § 3 Absatz 2 Finanzvertrag entbehrlich werden, wird es eine Klarstellung dazu durch verwaltungsseitige Protokollnotiz zum Finanzvertrag geben.

 

Vertreter der Hansestadt und der Gemeinden im Landkreis Lüneburg haben in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landkreises Lüneburg den Entwurf einer neuen Vereinbarung zum Kindertagesstättenwesen erarbeitet. Der Vereinbarungstext ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Zentral verändert haben sich die Beiträge für die Bezuschussung der Betriebskosten in den Einrichtungen. Hier sind die insgesamt 1,6 Mio. €, die der Landkreis mehr aufwendet, eingeflossen. Weggefallen ist die bisherige Regelung des § 2 Absatz 6 über die Investförderung neuer Kita-Plätze. Diese wird es ab 2015 nicht mehr geben.

 

Redaktionell hat sich am Text insbesondere dahin gehend etwas geändert, dass die bisherigen umfangreichen Protokollnotizen nunmehr unmittelbar in den Vertragstext eingearbeitet wurden.

 

Hervorzuheben ist auch noch einmal das Engagement der Gemeinden im Landkreis Lüneburg (ohne die Hansestadt, die einen eigenständigen Qualitätsentwicklungsprozess durchläuft), die den bereits seit mehreren Jahren laufenden erfolgreichen Qualifizierungs- und Qualitätssicherungsprozess in den Kindertagesstätten auch in Zukunft weiter finanziell unterstützen wollen. In diesem Sinn ist in § 3 eine Regelung getroffen, dass vor Auszahlung der Betriebskostenzuschüsse an die Gemeinden im Landkreis Lüneburg eine Summe von 20.000,00 € dem Budget entnommen wird und auf ein Konto des Kreisverbands des Nds. Städte- und Gemeindebunds eingezahlt wird. Aus dieser Summe werden qualitätssichernde Maßnahmen, die für alle Einrichtungen im Landkreis Lüneburg angeboten werden, finanziert.


Die Entscheidung über die Maßnahmen und die Planung erfolgen in der ebenfalls in der Vereinbarung genannten gemeinsamen Kommission.

 

In den Jahren 2012 und 2013 wurden über eine ähnliche Regelung bereits die Weiterbildungen der Leitungen von Kindertagesstätten finanziert.

Für das Jahr 2014 sind weitere Qualifizierungen für die Leitungskräfte und eine Veranstaltung für Träger von Kindertagesstätten mit dem Inhalt Qualitätssicherung geplant.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten der Samt-/Gemeinden haben in ihrer Besprechung vom 3. April 2014 einstimmig dem vorliegenden Vereinbarungstext zugestimmt.

 

 

Aktualisierte Sachdarstellung vom 21.05.2014:

 

Aufgrund eines Hinweises aus dem Kreisausschuss wird die Erklärung des Berechnungsschlüssels (siehe Seite 2, 2. Absatz) bezüglich der Verteilung der 800.000 Euro im Jahre 2014 wie folgt ergänzt:

 

Im laufenden Jahr 2014 werden die Mittel proportional auf der Grundlage der für 2014 vertraglich vereinbarten Betriebskostenzuschüsse an die Träger verteilt.

 

 

 

Stammbaum:
2014/101   Neue Vereinbarung mit den Gemeinden im Landkreis Lüneburg zur Regelung der Aufgabe "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen" (Kindergartenvereinbarung); (im Stand der 1. Aktualisierung vom 21.05.2014)   Jugendhilfe und Sport   Beschlussvorlage
2016/120   Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2016 bis 2018   Jugendhilfe und Sport   Beschlussvorlage
2016/190   Aktualisierung der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und den Gemeinden, Samtgemeinden und der Hansestadt Lüneburg zum Zwecke der Aufgabenübertragung gemäß § 13 Absatz 1 AG KJHG (Kindertagesstättenvereinbarung)   Jugendhilfe und Sport   Beschlussvorlage

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