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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/120  

Betreff: Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2016 bis 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, KarstenBezüglich:
2014/101
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.10. 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
31.05.2016 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Kita-Platzzahlberechnung 2016-2018 PDF-Dokument
Fragebogen zur Stellungnahme von Gemeinden und freien Trägern im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung des Landkreise  
Zusammenfassung des Rücklaufs  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

      Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016 – 2018 (Intranet)

      Fragebogen zur Stellungnahme von Gemeinden und Freien Trägern

      Rückmeldungen der Gemeinden/Träger von Kindertagesstätten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kita-Platzzahlberechnung 2016-2018 (531 KB) PDF-Dokument (538 KB)    
Anlage 2 2 Fragebogen zur Stellungnahme von Gemeinden und freien Trägern im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung des Landkreise (43 KB)      
Anlage 3 3 Zusammenfassung des Rücklaufs (56 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2016 bis 2018 und die Rückmeldungen der Gemeinden/ Träger wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Verwaltung gibt in der Anlage zu dieser Vorlage – abweichend von den vorherigen Jahren – nicht nur die aktuellen Zahlen der Kindertagesstättenbedarfsplanung für den Landkreis Lüneburg, sondern auch einen Fragebogen für die Stellungnahmen der Gemeinden im Rahmen des vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens bekannt.

 

Die Entwicklung des Fragebogens ergab sich auf der einen Seite aus den Gesprächen und dem Bericht des Nds. Landesrechnungshofs im Rahmen seiner überörtlichen Prüfung der Gestaltung von Kindertagesstättenbedarfsplanungen in insgesamt 38 Kommunen in Niedersachsen (siehe Vorlage Nr. 2016/030). In diesen Fragebogen sind Fragestellungen eingeflossen, die nach Auffassung des Nds. Landesrechnungshofs in der Vergangenheit vom Landkreis Lüneburg nicht präzise genug in die Bedarfsplanung eingearbeitet wurden.

 

Auf der anderen Seite fand jedoch das Angebot des Landkreises, eine Hilfe für die Rückmeldung

zur Kindertagesstättenbedarfsplanung zu entwickeln, ein positives Echo bei den Gemeinden und freien Trägern.

 

Die Ergebnisse aus dem Rücklauf des Fragebogens werden in einer in der Anlage befindlichen Tabelle zusammengefasst, soweit die Ergebnisse zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage vorlagen.

 

 

 

 

Die bisherige Übersicht von Bedarf und Angebot, wie sie sich aus den Excel-Tabellen in der Bedarfsplanung ergibt, wurde durch eine weitere Übersicht über alle im Landkreis Lüneburg angebotenen Kindertagespflegeangebote ergänzt. 

 

Die Kindertagespflege wurde bereits standardmäßig im Rahmen der bisherigen Kindertagesstättenbedarfsplanung erfasst. Die zusätzlichen Übersichten geben hier jedoch ein detaillierteres Bild. Bei der standardmäßigen Erfassung im Rahmen der Bedarfsplanung werden die vorhandenen genehmigten Tagespflegepersonen mit einem Wert von 4 (durchschnittlich betreute Kinder)  multipliziert, da dies den Erfahrungen des Familienbüros (dieses ist für die Genehmigung von Kindertagespflegepersonen zuständig) entspricht. Einer der neuen Tabellen ist nunmehr zu entnehmen, in welchem Umfang die jeweilige Tagespflegeperson tatsächlich genehmigte Plätze hat. Darüber hinaus ist auch Umfang und Angebot an so genannten Großtagespflegestellen erkennbar.

 

Nach einer ersten Übersicht der von den Gemeinden und freien Trägern zurückgemeldeten Informationen, die leider (wie in den Vorjahren auch) in einigen Gemeindebereichen deutliche Lücken aufweisen, ergeben folgende Aspekte:

 

Grundsätzlich werden die vom Landkreis Lüneburg vorgelegten rechnerischen Bedarfswerte auch für die Planung vor Ort als belastbar angesehen. Wenige Gemeinden machen hier Einschränkungen, indem sie den tatsächlichen Bedarf geringer als den rechnerischen Bedarf einschätzen.

 

Im Rahmen der Bedarfsfeststellung vor Ort wird von den Gemeinden und freien Trägern in der Regel das Mittel der Warte- und Meldeliste genutzt. Einige Gemeinden führen jedoch auch Elternbefragungen durch.

 

Die zukünftige Entwicklung der Bedarfsbefriedigung wird von den Gemeinden und freien Trägern sehr unterschiedlich eingeschätzt. Nennenswerte Bautätigkeit, die ja auch einen gestiegenen Platzbedarf in der Kinderbetreuung erwarten lässt, sind für die Bereiche der Samtgemeinden Amelinghausen und Gellersen und die Gemeinden Handorf, Deutsch Evern, Embsen zu erwarten. Der Neubaubedarf wird jedoch unterschiedlich eingeschätzt, da zum Teil der erwartete Platzbedarf aus der Bebauung neuer Grundstücke durch einen zurückgehenden Bedarf in anderen Baugebieten kompensiert werden kann.

Die Wohnungsmarktanalyse der Firma GEWOS wird hierzu näheren Aufschluss geben.

 

Die Unterbringung von Flüchtlingskindern stellt nach den Erfahrungen der Verwaltung zurzeit noch keine unüberwindlichen Probleme dar. Die geplanten Erweiterungsbauten in den Gemeinden Barendorf, Wendisch Evern, Handorf, Hohnstorf, Bardowick, Amelinghausen und Embsen basieren auf der bisherigen Bevölkerungsentwicklung. Bei einer ggf. knappen Versorgung mit Betreuungsplätzen kann jedoch schon die Unterbringung von wenigen Flüchtlingskindern zu Kapazitätsüberschreitungen führen.

 

Die Verwaltung wird ergänzend in der Sitzung vortragen und Fragen zur Kindertagesstättenbedarfsplanung beantworten.

Stammbaum:
2014/101   Neue Vereinbarung mit den Gemeinden im Landkreis Lüneburg zur Regelung der Aufgabe "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen" (Kindergartenvereinbarung); (im Stand der 1. Aktualisierung vom 21.05.2014)   Jugendhilfe und Sport   Beschlussvorlage
2016/120   Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2016 bis 2018   Jugendhilfe und Sport   Beschlussvorlage
2016/190   Aktualisierung der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und den Gemeinden, Samtgemeinden und der Hansestadt Lüneburg zum Zwecke der Aufgabenübertragung gemäß § 13 Absatz 1 AG KJHG (Kindertagesstättenvereinbarung)   Jugendhilfe und Sport   Beschlussvorlage

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