Auszug - Erlass einer Kanuverordnung für Luhe und Ilmenau (im Stand der 1. Aktualisierung vom 04.04.2019)
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Wortprotokoll Beschluss |
Die Verwaltung führt einführend aus, dass begleitend zum Beteiligungsverfahren viele Gespräche geführt und Hinweise redaktioneller und inhaltlicher Art aufgenommen wurden. Im Wesentlichen wird auf die Antworten im Rahmen der Einwohnerfragestunde Bezug genommen. Man gehe davon aus, dass sowohl auf die Belange der Nutzer als auch auf die Belange des FFH-Gebietes ausgewogen eingegangen wurde. Aufgrund der vielen Regelungen und Verbote, die es bereits auf anderen Gewässern gebe (eine Tabelle mit den aktuellen bundesweiten Befahrensregelungen wird dem Protokoll beigefügt), ist der Druck auf die Gewässer ohne Regelungen in den letzten Jahren immer mehr gestiegen. Hier sei es zum Schutz der wertvollen Luhe und Ilmenau geboten, auch entsprechende Regelungen zu treffen.
Im Anschluss wird kontrovers über die Verordnung diskutiert.
- Die CDU-Fraktion sieht die Notwendigkeit, Regelungen für die Ilmenau im Gleichklang mit dem Landkreis Uelzen zu treffen und beantragt eine Vertagung des TOP bis eine Abstimmung mit dem Landkreis Uelzen stattgefunden hat.
Dieser Antrag wird bei 3 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 6 Gegenstimmen abgelehnt.
- Zunächst wird über die Verlage der Verwaltung abgestimmt. Die Vorlage wird bei 3 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.
- Die SPD-Fraktion beantragt, über die Verordnung in der vorliegenden Form mit der Änderung zu beschließen, dass das Befahrensverbot abends erst um 20:00 Uhr beginnt.
Bei 7 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 3 Nein-Stimmen empfiehlt der Umweltauschuss Kreisausschuss und Kreistag den Erlass der Kanuverordnung in der geänderten Fassung zu beschließen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Befahrungsregelungen, Stand 27.02.19 (381 KB) |