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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Di, 05.11.2024    
Zeit: 15:00 - 16:56 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung      
Ö 2     Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 27.08.2024  
S2024-347  
     
   
Ö 5     Haushaltsplan 2025/Fachdienst Jugend und Familie (54)  
Enthält Anlagen
2024/252  
Ö 6     Haushaltsplan 2025 / FD 51 - Jugendhilfe und Sport  
Enthält Anlagen
2024/271  
Ö 7     Inklusive Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertagesstätten - Regionale Vereinbarung für den Landkreis Lüneburg (8. Fortschreibung Stand Januar 2024)  
Enthält Anlagen
2024/106  
Ö 8     Weiterentwicklung der sozialräumlichen Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg
2024/012  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen über das Projekt Weiterentwicklung der sozialräumlichen Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg zustimmend zur Kenntnis und beschließt:

 

 

  1. Es wird eine Steuerungsgruppe nebst Unterarbeitsgruppen eingerichtet, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der freien und öffentlichen Jugendhilfe zusammensetzt.
    Ziel dieser Arbeitsgruppen ist es, offene Fragen, Probleme und Aufgaben zu identifizieren, Lösungen zu erarbeiten und diese zu finalisieren. Ausgangspunkt ist die vorgestellte Projektskizze. Insbesondere sollen Antworten zu den folgenden Punkten erarbeitet:
     
    1. Die Budgetierung der sozialräumlichen Arbeit soll stärker auf die sozialräumlichen Bedarfe ausgerichtet werden.
      Denkansatz soll dabei sein, die bisherigen Mittel für die sozialräumliche Arbeit zukünftig in ein gebundenes Budget (für die Sach- und Personalkosten und die Beratungstätigkeit der jeweiligen Sozialraumbüros) und in ein regionales Budget 1 (für Projekte im Sozialraum unabhängig von der Trägerschaft aber in Abhängigkeit von den Bedarfen im Sozialraum) aufzuteilen.

 

  1. Die Sozialraumbüros in den Samtgemeinden/Gemeinden/Stadt Bleckede des Landkreises Lüneburg werden in denselben drei Regionen, wie sie auch im sozialpsychiatrischen Dienst bereits Anwendung finden, zusammengefasst. Innerhalb dieser Regionen sollen die Bedarfe ermittelt und die sozialräumliche Arbeit regional aufeinander abgestimmt werden.
     
  2. Für die vorgenannten Aufgaben sollen auch Steuerungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Hierbei sollen Aspekte der regionalen Entscheidungskompetenz und Verantwortungshoheit mitgedacht werden.

 

  1. Aus den Haushaltsmitteln für ambulante Hilfen (Erziehungsbeistandschaften / sozialpädagogische Familienhilfen / flexible Hilfen) soll ein prozentual zu bestimmender Teil den Regionen als regionales Budget 2 zur Verfügung gestellt werden. Die Verwendung dieser Mittel soll jedoch weiterhin an einen festgestellten individuellen Jugendhilfebedarf gekoppelt werden. Es soll ebenfalls ein Anreizsystem entwickelt werden, der den sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln befördert.

 

   
    08.02.2024 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen die Informationen über die Weiterentwicklung der sozialräumlichen Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg zur Kenntnis und geben sie zur weiteren Beratung in die Fraktionen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024-012 TOP 8 Anlage 1 Lehrforschungsprojekt (1426 KB)      
Anlage 2 2 2024-012 TOP 8 Anlage 2 PPP Weiterentwicklung _ sozialr. Jugendhilfe (501 KB)      
Anlage 3 3 2024-012 TOP 8 Anlage 3 Darstellung amb.Hilfen und Träger regional (291 KB)      
Anlage 4 4 2024-012 TOP 8 Anlage 4 Darstellung Jugendhilfeausgaben reg (378 KB)      
   
    19.06.2024 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Tagesordnungspunkte 9, 10 und 11 werden in der nächste Sitzung des Ausschusses als einzige Tagesordnungspunkte behandelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

   
    27.08.2024 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen über das Projekt Weiterentwicklung der sozialräumlichen Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg zustimmend zur Kenntnis und beschließt:

 

  1. Es wird eine Steuerungsgruppe nebst Unterarbeitsgruppen eingerichtet, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der freien und öffentlichen Jugendhilfe zusammensetzt.
    Ziel dieser Arbeitsgruppen ist es, offene Fragen, Probleme und Aufgaben zu identifizieren, Lösungen zu erarbeiten und diese zu finalisieren. Ausgangspunkt ist die vorgestellte Projektskizze. Insbesondere sollen Antworten zu den folgenden Punkten erarbeitet:
     
    1. Die Budgetierung der sozialräumlichen Arbeit soll stärker auf die sozialräumlichen Bedarfe ausgerichtet werden.
      Denkansatz soll dabei sein, die bisherigen Mittel für die sozialräumliche Arbeit zukünftig in ein gebundenes Budget (für die Sach- und Personalkosten und die Beratungstätigkeit der jeweiligen Sozialraumbüros) und in ein regionales Budget 1 (für Projekte im Sozialraum unabhängig von der Trägerschaft aber in Abhängigkeit von den Bedarfen im Sozialraum) aufzuteilen.

 

  1. Die Sozialraumbüros in den Samtgemeinden/Gemeinden/Stadt Bleckede des Landkreises Lüneburg werden in denselben drei Regionen, wie sie auch im sozialpsychiatrischen Dienst bereits Anwendung finden, zusammengefasst. Innerhalb dieser Regionen sollen die Bedarfe ermittelt und die sozialräumliche Arbeit regional aufeinander abgestimmt werden.
     
  2. r die vorgenannten Aufgaben sollen auch Steuerungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Hierbei sollen Aspekte der regionalen Entscheidungskompetenz und Verantwortungshoheit mitgedacht werden.

 

  1. Aus den Haushaltsmitteln für ambulante Hilfen (Erziehungsbeistandschaften / sozialpädagogische Familienhilfen / flexible Hilfen) soll ein prozentual zu bestimmender Teil den Regionen als regionales Budget 2 zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Mittel soll jedoch weiterhin an einen festgestellten individuellen Jugendhilfebedarf gekoppelt werden. Es soll ebenfalls ein Anreizsystem entwickelt werden, der den sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln befördert.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ö 9     Kindertagesstättenvereinbarung - Betriebskostenzuschüsse im KiTa-Bereich  
Enthält Anlagen
2024/272  
Ö 10     Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 11     Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung      
Ö 12     Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 TOP 9 2024-272 KiTa-Vereinbarung Präsentation (853 KB)      

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