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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2024/012  

Betreff: Weiterentwicklung der sozialräumlichen Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Benne, Ines
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.5. 363-200 Förderung der Erziehung in der Familie
 15.6. 363-300 Hilfe zur Erziehung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
08.02.2024 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen     
Jugendhilfeausschuss
19.06.2024 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   
27.08.2024 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:  ---

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen über das Projekt Weiterentwicklung der sozialräumlichen Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg zustimmend zur Kenntnis und beschließt:

 

 

  1. Es wird eine Steuerungsgruppe nebst Unterarbeitsgruppen eingerichtet, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der freien und öffentlichen Jugendhilfe zusammensetzt.
    Ziel dieser Arbeitsgruppen ist es, offene Fragen, Probleme und Aufgaben zu identifizieren, Lösungen zu erarbeiten und diese zu finalisieren. Ausgangspunkt ist die vorgestellte Projektskizze. Insbesondere sollen Antworten zu den folgenden Punkten erarbeitet:
     
    1. Die Budgetierung der sozialräumlichen Arbeit soll stärker auf die sozialräumlichen Bedarfe ausgerichtet werden.
      Denkansatz soll dabei sein, die bisherigen Mittel für die sozialräumliche Arbeit zukünftig in ein gebundenes Budget (für die Sach- und Personalkosten und die Beratungstätigkeit der jeweiligen Sozialraumbüros) und in ein regionales Budget 1 (für Projekte im Sozialraum unabhängig von der Trägerschaft aber in Abhängigkeit von den Bedarfen im Sozialraum) aufzuteilen.

 

  1. Die Sozialraumbüros in den Samtgemeinden/Gemeinden/Stadt Bleckede des Landkreises Lüneburg werden in denselben drei Regionen, wie sie auch im sozialpsychiatrischen Dienst bereits Anwendung finden, zusammengefasst. Innerhalb dieser Regionen sollen die Bedarfe ermittelt und die sozialräumliche Arbeit regional aufeinander abgestimmt werden.
     
  2. Für die vorgenannten Aufgaben sollen auch Steuerungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Hierbei sollen Aspekte der regionalen Entscheidungskompetenz und Verantwortungshoheit mitgedacht werden.

 

  1. Aus den Haushaltsmitteln für ambulante Hilfen (Erziehungsbeistandschaften / sozialpädagogische Familienhilfen / flexible Hilfen) soll ein prozentual zu bestimmender Teil den Regionen als regionales Budget 2 zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Mittel soll jedoch weiterhin an einen festgestellten individuellen Jugendhilfebedarf gekoppelt werden. Es soll ebenfalls ein Anreizsystem entwickelt werden, der den sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln befördert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Nach mehr 20 Jahren sozialräumlicher Arbeit gilt es, die erfolgreiche Arbeit einem Weiterentwicklungsprozess zu stellen, so dass der Landkreis den aktuellen und zukünftigen Anforderungen in der Jugendhilfe robust gegenübersteht.

 

Mit der Weiterentwicklung der sozialräumlichen Arbeit werden folgende Ziele/Veränderungen verfolgt:
 

  • Stärkung der Selbstwirksamkeit und Selbstbefähigung bei den Familien
  • Ausbau und Intensivierung der ressourcenorientierten, samt-/gemeindeübergreifenden Netzwerkarbeit (Sozialraumbüros, Vereine, Kirchen, Gemeinden, Schulen, Kitas, weitere sozialräumliche Akteure)
  • Ausbau und Intensivierung der sozialraumübergreifenden Zusammenarbeit und der Synergieeffekte zwischen den sozialräumlichen Akteuren und den Angeboten/Projekten
  • regelhafte Nutzung von familiären, sozialräumlichen und institutionellen Ressourcen bei fallspezifischen Jugendhilfen
  • flachhierarchische, regionale Entscheidungswege in der Bedarfsermittlung, Projekt- und Angebotsentwicklung sowie in der Projekt- und Angebotsbewilligung
  • Ressourcenschonung durch samt-/gemeindeübergreifende Projekte und Angebote
  • Ermöglichung von zielgruppenspezifischer Arbeit durch samt-/gemeindeübergreifende Projekte und Angebote

 

Um diese Ziele zu erreichen, werden folgende Projektideen verfolgt:
 

  1. Übergreifende Organisation der sozialräumlichen präventiven Jugendhilfe in drei Regionen
    a) Region 1 (Gemeinde Amt Neuhaus, Stadt Bleckede, SG Dahlenburg, SG Ostheide)
    b) Region 2 (SG Scharnebeck, SG Bardowick, Gemeinde Adendorf)
    c) Region 3 (SG Gellersen, SG Ilmenau, SG Amelinghausen)
     
  2.  Überarbeitung der Budgets für die sozialräumliche Arbeit
    a) ein gebundenes Budget für die Fixkosten und die Beratungstätigkeit der Sozialraumträger
    b) ein regionales Budget 1 für fallunspezifische und fallunabhängige Angebote und Projekte
    c) ein regionales Budget 2 für fallübergreifende und fallspezifische Jugendhilfen
     
  3. Schaffung von regionalen Gremien mit definierten Entscheidungskompetenzen

 

 

  1. Die Vorstellung der Weiterentwicklung erfolgt anhand einer Präsentation.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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