Vorlage - 2024/012
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen über das Projekt Weiterentwicklung der sozialräumlichen Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg zustimmend zur Kenntnis und beschließt:
- Es wird eine Steuerungsgruppe nebst Unterarbeitsgruppen eingerichtet, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der freien und öffentlichen Jugendhilfe zusammensetzt.
Ziel dieser Arbeitsgruppen ist es, offene Fragen, Probleme und Aufgaben zu identifizieren, Lösungen zu erarbeiten und diese zu finalisieren. Ausgangspunkt ist die vorgestellte Projektskizze. Insbesondere sollen Antworten zu den folgenden Punkten erarbeitet:
- Die Budgetierung der sozialräumlichen Arbeit soll stärker auf die sozialräumlichen Bedarfe ausgerichtet werden.
Denkansatz soll dabei sein, die bisherigen Mittel für die sozialräumliche Arbeit zukünftig in ein gebundenes Budget (für die Sach- und Personalkosten und die Beratungstätigkeit der jeweiligen Sozialraumbüros) und in ein regionales Budget 1 (für Projekte im Sozialraum unabhängig von der Trägerschaft aber in Abhängigkeit von den Bedarfen im Sozialraum) aufzuteilen.
- Die Budgetierung der sozialräumlichen Arbeit soll stärker auf die sozialräumlichen Bedarfe ausgerichtet werden.
- Die Sozialraumbüros in den Samtgemeinden/Gemeinden/Stadt Bleckede des Landkreises Lüneburg werden in denselben drei Regionen, wie sie auch im sozialpsychiatrischen Dienst bereits Anwendung finden, zusammengefasst. Innerhalb dieser Regionen sollen die Bedarfe ermittelt und die sozialräumliche Arbeit regional aufeinander abgestimmt werden.
- Für die vorgenannten Aufgaben sollen auch Steuerungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Hierbei sollen Aspekte der regionalen Entscheidungskompetenz und Verantwortungshoheit mitgedacht werden.
- Aus den Haushaltsmitteln für ambulante Hilfen (Erziehungsbeistandschaften / sozialpädagogische Familienhilfen / flexible Hilfen) soll ein prozentual zu bestimmender Teil den Regionen als regionales Budget 2 zur Verfügung gestellt werden. Die Verwendung dieser Mittel soll jedoch weiterhin an einen festgestellten individuellen Jugendhilfebedarf gekoppelt werden. Es soll ebenfalls ein Anreizsystem entwickelt werden, der den sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln befördert.
Sachlage:
Nach mehr 20 Jahren sozialräumlicher Arbeit gilt es, die erfolgreiche Arbeit einem Weiterentwicklungsprozess zu stellen, so dass der Landkreis den aktuellen und zukünftigen Anforderungen in der Jugendhilfe robust gegenübersteht.
Mit der Weiterentwicklung der sozialräumlichen Arbeit werden folgende Ziele/Veränderungen verfolgt:
- Stärkung der Selbstwirksamkeit und Selbstbefähigung bei den Familien
- Ausbau und Intensivierung der ressourcenorientierten, samt-/gemeindeübergreifenden Netzwerkarbeit (Sozialraumbüros, Vereine, Kirchen, Gemeinden, Schulen, Kitas, weitere sozialräumliche Akteure)
- Ausbau und Intensivierung der sozialraumübergreifenden Zusammenarbeit und der Synergieeffekte zwischen den sozialräumlichen Akteuren und den Angeboten/Projekten
- regelhafte Nutzung von familiären, sozialräumlichen und institutionellen Ressourcen bei fallspezifischen Jugendhilfen
- flachhierarchische, regionale Entscheidungswege in der Bedarfsermittlung, Projekt- und Angebotsentwicklung sowie in der Projekt- und Angebotsbewilligung
- Ressourcenschonung durch samt-/gemeindeübergreifende Projekte und Angebote
- Ermöglichung von zielgruppenspezifischer Arbeit durch samt-/gemeindeübergreifende Projekte und Angebote
Um diese Ziele zu erreichen, werden folgende Projektideen verfolgt:
- Übergreifende Organisation der sozialräumlichen präventiven Jugendhilfe in drei Regionen
a) Region 1 (Gemeinde Amt Neuhaus, Stadt Bleckede, SG Dahlenburg, SG Ostheide)
b) Region 2 (SG Scharnebeck, SG Bardowick, Gemeinde Adendorf)
c) Region 3 (SG Gellersen, SG Ilmenau, SG Amelinghausen)
- Überarbeitung der Budgets für die sozialräumliche Arbeit
a) ein gebundenes Budget für die Fixkosten und die Beratungstätigkeit der Sozialraumträger
b) ein regionales Budget 1 für fallunspezifische und fallunabhängige Angebote und Projekte
c) ein regionales Budget 2 für fallübergreifende und fallspezifische Jugendhilfen
- Schaffung von regionalen Gremien mit definierten Entscheidungskompetenzen
- Die Vorstellung der Weiterentwicklung erfolgt anhand einer Präsentation.
Sachlage vom 15.10.2024:
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 27.08.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, die vorgestellte Projektskizze umzusetzen und zwei Unterarbeitsgruppen zur Neuausrichtung zu bilden.
Es handelt sich hier um die
Unterarbeitsgruppe Finanzen bestehend aus den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der Sozialraumraumträger und drei Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
und die
Projektsteuerungsgruppe, ehemalige Lenkungsgruppe, bestehend aus den Sozialraumleitungen, den interessierten freien Trägern (Nordstern, INT, Familienhelden etc.), Vertreterinnen und Vertretern der Freiberufler und drei Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, um die neuen Strukturen zu entwickeln und umzusetzen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, hierzu fortlaufend mit eigenem Tagesordnungspunkt zu berichten.
Der Jugendhilfeplaner, Herr Fleischer, und die Fachdienstleiterin 51, Frau Benne, berichten zum aktuellen Sachstand..
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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