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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung |
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Ö 2 |
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Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 28.11.2023 |
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S2023-211 |
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Ö 5 |
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Antrag des Kreisjugendrings Lüneburg e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 9.780,- € für das Haushaltsjahr 2024 |
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2023/409 |
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Ö 6 |
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Antrag des Lebensraum Diakonie e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 6.750,00 Euro für die Fortsetzung des Projekts "Hart am Limit" (HaLT) für das Jahr 2024 |
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2024/004 |
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Ö 7 |
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Familienförderung - Projekte im Jahr 2024 |
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2024/008 |
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Ö 8 |
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Weiterentwicklung der sozialräumlichen Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg |
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2024/012 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen über das Projekt Weiterentwicklung der sozialräumlichen Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg zustimmend zur Kenntnis und beschließt: - Es wird eine Steuerungsgruppe nebst Unterarbeitsgruppen eingerichtet, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der freien und öffentlichen Jugendhilfe zusammensetzt.
Ziel dieser Arbeitsgruppen ist es, offene Fragen, Probleme und Aufgaben zu identifizieren, Lösungen zu erarbeiten und diese zu finalisieren. Ausgangspunkt ist die vorgestellte Projektskizze. Insbesondere sollen Antworten zu den folgenden Punkten erarbeitet: - Die Budgetierung der sozialräumlichen Arbeit soll stärker auf die sozialräumlichen Bedarfe ausgerichtet werden.
Denkansatz soll dabei sein, die bisherigen Mittel für die sozialräumliche Arbeit zukünftig in ein gebundenes Budget (für die Sach- und Personalkosten und die Beratungstätigkeit der jeweiligen Sozialraumbüros) und in ein regionales Budget 1 (für Projekte im Sozialraum unabhängig von der Trägerschaft aber in Abhängigkeit von den Bedarfen im Sozialraum) aufzuteilen.
- Die Sozialraumbüros in den Samtgemeinden/Gemeinden/Stadt Bleckede des Landkreises Lüneburg werden in denselben drei Regionen, wie sie auch im sozialpsychiatrischen Dienst bereits Anwendung finden, zusammengefasst. Innerhalb dieser Regionen sollen die Bedarfe ermittelt und die sozialräumliche Arbeit regional aufeinander abgestimmt werden.
- Für die vorgenannten Aufgaben sollen auch Steuerungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Hierbei sollen Aspekte der regionalen Entscheidungskompetenz und Verantwortungshoheit mitgedacht werden.
- Aus den Haushaltsmitteln für ambulante Hilfen (Erziehungsbeistandschaften / sozialpädagogische Familienhilfen / flexible Hilfen) soll ein prozentual zu bestimmender Teil den Regionen als regionales Budget 2 zur Verfügung gestellt werden. Die Verwendung dieser Mittel soll jedoch weiterhin an einen festgestellten individuellen Jugendhilfebedarf gekoppelt werden. Es soll ebenfalls ein Anreizsystem entwickelt werden, der den sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln befördert.
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08.02.2024 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 8 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen die Informationen über die Weiterentwicklung der sozialräumlichen Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg zur Kenntnis und geben sie zur weiteren Beratung in die Fraktionen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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19.06.2024 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 10 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Tagesordnungspunkte 9, 10 und 11 werden in der nächste Sitzung des Ausschusses als einzige Tagesordnungspunkte behandelt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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27.08.2024 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen über das Projekt Weiterentwicklung der sozialräumlichen Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg zustimmend zur Kenntnis und beschließt: - Es wird eine Steuerungsgruppe nebst Unterarbeitsgruppen eingerichtet, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der freien und öffentlichen Jugendhilfe zusammensetzt.
Ziel dieser Arbeitsgruppen ist es, offene Fragen, Probleme und Aufgaben zu identifizieren, Lösungen zu erarbeiten und diese zu finalisieren. Ausgangspunkt ist die vorgestellte Projektskizze. Insbesondere sollen Antworten zu den folgenden Punkten erarbeitet: - Die Budgetierung der sozialräumlichen Arbeit soll stärker auf die sozialräumlichen Bedarfe ausgerichtet werden.
Denkansatz soll dabei sein, die bisherigen Mittel für die sozialräumliche Arbeit zukünftig in ein gebundenes Budget (für die Sach- und Personalkosten und die Beratungstätigkeit der jeweiligen Sozialraumbüros) und in ein regionales Budget 1 (für Projekte im Sozialraum unabhängig von der Trägerschaft aber in Abhängigkeit von den Bedarfen im Sozialraum) aufzuteilen.
- Die Sozialraumbüros in den Samtgemeinden/Gemeinden/Stadt Bleckede des Landkreises Lüneburg werden in denselben drei Regionen, wie sie auch im sozialpsychiatrischen Dienst bereits Anwendung finden, zusammengefasst. Innerhalb dieser Regionen sollen die Bedarfe ermittelt und die sozialräumliche Arbeit regional aufeinander abgestimmt werden.
- Für die vorgenannten Aufgaben sollen auch Steuerungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Hierbei sollen Aspekte der regionalen Entscheidungskompetenz und Verantwortungshoheit mitgedacht werden.
- Aus den Haushaltsmitteln für ambulante Hilfen (Erziehungsbeistandschaften / sozialpädagogische Familienhilfen / flexible Hilfen) soll ein prozentual zu bestimmender Teil den Regionen als regionales Budget 2 zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Mittel soll jedoch weiterhin an einen festgestellten individuellen Jugendhilfebedarf gekoppelt werden. Es soll ebenfalls ein Anreizsystem entwickelt werden, der den sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln befördert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 9 |
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Anpassung der aktuellen Sozialraumverträge aus dem Jahr 2012 an die Tariferhöhung im TVöD |
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2024/009 |
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Ö 10 |
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Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten |
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Ö 11 |
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Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung |
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Ö 12 |
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Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung |
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