Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 02.02.2023 | S2023-281 | |||||
Ö 5 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 22.05.2023 | S2023-282 | |||||
Ö 6 | Antrag der Gruppe FDP / Die Unabhängigen vom 08.05.2023 zum Thema: "Resolution - Wolf" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 25.05.2023) | 2023/181 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Landkreis Lüneburg schließt sich der Resolution des Landkreises Uelzen vom 25. April 2023 an und fordert daher die genannten drei Akteure wie folgt auf: I. Die Europäische Kommission wird aufgefordert, unverzüglich den Schutzstatus der Tierart Wolf (canis lupus) auf dem Gebiet des Bundeslandes Niedersachsen in der Bundesrepublik Deutschland zu überprüfen und für den Fall, dass sie zu dem Ergebnis gelangt, dass der Wolf in Niedersachsen keine gefährdete Art mehr ist und somit den strengen Schutz durch Listung im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) nicht mehr benötigt, sondern bezogen auf das Gebiet des Landes Niedersachsen dem Anhang V der FFH-Richtlinie zugeordnet werden sollte, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat eine entsprechende Änderung der FFH-Richtlinie vorzuschlagen. II. Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. die Europäische Kommission zur sofortigen Überprüfung des Schutzstatus der Tierart Wolf auf dem Gebiet des Bundeslandes Niedersachsen in der Bundesrepublik Deutschland (Ziffer I.) zu drängen, 2. unverzüglich nach einer Herausnahme des Wolfes aus der Liste der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse (Anhang IV der FFH-Richtlinie) die naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze so zu ändern, dass a) eine regelhafte Bejagung des Wolfs auf Grundlage eines pro Landkreis festzusetzenden Abschussplans in den Monaten, in denen die Welpen nicht zwingend auf ihre laktierende Fähe angewiesen sind, (Jagdzeit), b) und in den übrigen Monaten des Jahres die Entnahme von sog. Problemwölfen und -rudeln zum Schutz insbesondere von Weidetieren oder Menschen durch die unteren Naturschzutbehörden zügig sowie ptaktikabel, insbesodnere ohne großen Verwaltungsaufwand, ermöglicht wird. III. Die Niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert, 1. die Bundesregierung aufzufordern, die Europäische Kommission zur unverzüglichen Überprüfung nach Ziffer I. zu drängen, 2. die Bundesregierung aufzufordern, zu gegebener Zeit unverzüglich die unter Ziffer II.2. genannten Änderungen der naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze vorzunehmen, 3. unverzüglich notwendige landesrechtliche Änderungen vorzunehmen, sobald der Bund die unter Ziffer II.2. genannten Änderungen der naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze vorgenommen hat, insbesondere für den Wolf in der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (DVO-NJagdG) eine Jagdzeit für die regelhafte Bejagung vorzusehen. . |
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05.06.2023 - Kreisausschuss | |||||||
N 26 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
08.06.2023 - Kreistag | |||||||
Ö 23 - zurückgestellt | |||||||
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei 19 Gegenstimmen |
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28.08.2023 - Kreisausschuss | |||||||
N 18 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
28.09.2023 - Kreistag | |||||||
Ö 27 - ungeändert beschlossen | |||||||
Der Landkreis Lüneburg schließt sich der Resolution des Landkreises Uelzen vom 25. April 2023 an und fordert daher die genannten drei Akteure wie folgt auf: I. Die Europäische Kommission wird aufgefordert, unverzüglich den Schutzstatus der Tierart Wolf (canis lupus) auf dem Gebiet des Bundeslandes Niedersachsen in der Bundesrepublik Deutschland zu überprüfen und für den Fall, dass sie zu dem Ergebnis gelangt, dass der Wolf in Niedersachsen keine gefährdete Art mehr ist und somit den strengen Schutz durch Listung im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) nicht mehr benötigt, sondern bezogen auf das Gebiet des Landes Niedersachsen dem Anhang V der FFH-Richtlinie zugeordnet werden sollte, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat eine entsprechende Änderung der FFH-Richtlinie vorzuschlagen. II. Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. die Europäische Kommission zur sofortigen Überprüfung des Schutzstatus der Tierart Wolf auf dem Gebiet des Bundeslandes Niedersachsen in der Bundesrepublik Deutschland (Ziffer I.) zu drängen, 2. unverzüglich nach einer Herausnahme des Wolfes aus der Liste der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse (Anhang IV der FFH-Richtlinie) die naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze so zu ändern, dass a) eine regelhafte Bejagung des Wolfs auf Grundlage eines pro Landkreis festzusetzenden Abschussplans in den Monaten, in denen die Welpen nicht zwingend auf ihre laktierende Fähe angewiesen sind, (Jagdzeit), b) und in den übrigen Monaten des Jahres die Entnahme von sog. Problemwölfen und -rudeln zum Schutz insbesondere von Weidetieren oder Menschen durch die unteren Naturschzutbehörden zügig sowie ptaktikabel, insbesodnere ohne großen Verwaltungsaufwand, ermöglicht wird. III. Die Niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert, 1. die Bundesregierung aufzufordern, die Europäische Kommission zur unverzüglichen Überprüfung nach Ziffer I. zu drängen, 2. die Bundesregierung aufzufordern, zu gegebener Zeit unverzüglich die unter Ziffer II.2. genannten Änderungen der naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze vorzunehmen, 3. unverzüglich notwendige landesrechtliche Änderungen vorzunehmen, sobald der Bund die unter Ziffer II.2. genannten Änderungen der naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze vorgenommen hat, insbesondere für den Wolf in der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (DVO-NJagdG) eine Jagdzeit für die regelhafte Bejagung vorzusehen. .
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 15 Gegenstimmen
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Ö 7 | Übertragung eines Grundstücks in Gülze/Neuhaus (Gemarkung Neuhaus, Flur 29, Flurstücke 4 und 93) an die Gemeinde Amt Neuhaus - Abschluss des Sanierungsprojektes, Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung des Grundstücks am die Gemeinde | 2022/398-1 | |||||
Ö 8 | Altablagerungen im Landkreis Lüneburg | 2023/234 | |||||
Ö 9 | Biotope im Landkreis Lüneburg | 2023/243 | |||||
Ö 10 | Situation in den Schutzgebieten - Sachstandsbericht über die Tätigkeit der Landschafts- und Naturschutzwarte | 2023/244 | |||||
N 11 | Ausübung des Vorkaufsrechts für ein Grundstück im NSG Hasenburger Bachtal (FFH-Gebiet 71) | ||||||
Ö 12 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 13 | Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 14 | Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung | ||||||