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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/243  

Betreff: Biotope im Landkreis Lüneburg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz
21.08.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

./.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Aktuell befinden sich im Landkreis Lüneburg über 5.000 geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG auf einer Fläche von rd. 4.000 ha. Die Biotope sind kraft Gesetzes aufgrund ihrer Artenzusammensetzung geschützt. Schädigungen und Beseitigungen sind verboten und müssen rückgängig gemacht werden. Erfasst wurden die Biotope in verschiedenen Kartierungsaufträgen, die der Landkreis oder andere Stellen in den letzten Jahren vergeben haben. Damit die betroffenen Grundstückseigentümer wissen, dass sie ein Biotop auf ihrem Grundstück haben, wird ihnen dies mitgeteilt. Zuletzt ist dies für eine Vielzahl von Biotopen im Juli 2023 geschehen. Formell erfolgte die Mitteilung durch öffentliche Bekanntmachung. Es wurden aber parallel dazu viele Informationen im Internet - https://www.landkreis-lueneburg.de/fuer-unsere-buergerinnen-und-buerger/umwelt-und-klimaschutz/schutzgebiete-biotope-und-projekte/biotope.html - bereit gestellt und alle Eigentümer per Brief informiert. Zum einen können die Betroffenen durch die Information die Biotope besser schützen, zum anderen ist ein Verstoß auch erst durch die Mitteilung bußgeldbewehrt.

 

Aktuell werden weitere vorliegende Kartierungen entsprechend aufbereitet. Außerdem wurden im Zusammenhang mit der Änderung des NNatSchG im Rahmen des sog. Nds. Weges zusätzliche Biotoptypen (u.a. mesophiles Grünland und Streuobstwiesen) unter den Schutz des § 30 BNatSchG gestellt. Die entsprechenden Flächen werden derzeit mit Mitteln des Nds. Weges, die der Landkreis vom Land zugewiesen bekommen hat, kartiert.

 

Geschützte Biotope haben eine herausragende Bedeutung als Lebensraum, sind Kernzonen für den Biotopverbund und wertgebend für viele Schutzgebiete. Sie zu schützen und zu entwickeln ist eine der Kernaufgaben der Naturschutzverwaltung.

 

Die Verwaltung berichtet in der Sitzung vertieft über aktuelle Themen und Aufgaben des Biotopschutzes.

 

Neben der bestehenden Rechtslage gibt es weitere Entwicklungen auf Ebene der EU. Am 12.07.2023 hat das EU-Parlament seinen Standpunkt zum EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur angenommen - https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0277_DE.pdf. Die Richtlinie zielt darauf ab, einen Teil der Land- und Meeresflächen sowie sanierungsbedürftige Ökosysteme wiederherzustellen. Entsprechend der EU-Biodiversitätsstrategie sollen jeweils mindestens 30% der Meeresgebiete und der Landfläche einschl. Binnengewässer bis 20230 geschützt werden. Für diese Flächen soll mit dem neuen Beschluss bis 2030 zumindest ein positiver Entwicklungstrend erreicht werden. Der weitere Prozess, insbesondere welche Auswirkungen diese Regelungen für die Unteren Naturschutzbehörden hätten und wie diese realisiert werden sollen, bleiben abzuwarten.

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