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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/181  

Betreff: Antrag der Gruppe FDP / Die Unabhängigen vom 08.05.2023 zum Thema: "Resolution - Wolf" (Im Stand der 2. Aktualisierung der Verwaltung vom 14.08.2023)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:van den Berg, FinnGruppe FDP/Die Unabhängigen
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Umwelt
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
05.06.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
08.06.2023 
Sitzung des Kreistages zurückgestellt   
28.09.2023 
Sitzung des Kreistages/ Kulturforum Gut Wienebüttel ungeändert beschlossen     
Ausschuss für Umweltschutz
21.08.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
28.08.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2023 04 25 Uelzener Erklärung zum Wolf  
PM 25_2023 - Umgang mit dem Wolf  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:
Uelzener Erklärung

Pressemitteilung NLT

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023 04 25 Uelzener Erklärung zum Wolf (146 KB)      
Anlage 2 2 PM 25_2023 - Umgang mit dem Wolf (233 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Landkreis Lüneburg schließt sich der Resolution des Landkreises Uelzen vom 25. April 2023 an und fordert daher die genannten drei Akteure wie folgt auf:

I. Die Europäische Kommission wird aufgefordert,

unverzüglich den Schutzstatus der Tierart Wolf (canis lupus) auf dem Gebiet des Bundeslandes Niedersachsen in der Bundesrepublik Deutschland zu überprüfen und für den Fall, dass sie zu dem Ergebnis gelangt, dass der Wolf in Niedersachsen keine gefährdete Art mehr ist und somit den strengen Schutz durch Listung im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) nicht mehr benötigt, sondern bezogen auf das Gebiet des Landes Niedersachsen dem Anhang V der FFH-Richtlinie zugeordnet werden sollte, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat eine entsprechende Änderung der FFH-Richtlinie vorzuschlagen.

II. Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. die Europäische Kommission zur sofortigen Überprüfung des Schutzstatus der Tierart Wolf auf dem Gebiet des Bundeslandes Niedersachsen in der Bundesrepublik Deutschland (Ziffer I.) zu drängen,

2. unverzüglich nach einer Herausnahme des Wolfes aus der Liste der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse (Anhang IV der FFH-Richtlinie) die naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze so zu ändern, dass

a) eine regelhafte Bejagung des Wolfs auf Grundlage eines pro Landkreis festzusetzenden Abschussplans in den Monaten, in denen die Welpen nicht zwingend auf ihre laktierende Fähe angewiesen sind, (Jagdzeit),

b) und in den übrigen Monaten des Jahres die Entnahme von sog. Problemwölfen und -rudeln zum Schutz insbesondere von Weidetieren oder Menschen durch die unteren Naturschzutbehörden zügig sowie ptaktikabel, insbesodnere ohne großen Verwaltungsaufwand,

ermöglicht wird. 

III. Die Niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert,

1. die Bundesregierung aufzufordern, die Europäische Kommission zur unverzüglichen Überprüfung nach Ziffer I. zu drängen,

2. die Bundesregierung aufzufordern, zu gegebener Zeit unverzüglich die unter Ziffer II.2. genannten Änderungen der naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze vorzunehmen,

3. unverzüglich notwendige landesrechtliche Änderungen vorzunehmen, sobald der Bund die unter Ziffer II.2. genannten Änderungen der naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze vorgenommen hat, insbesondere für den Wolf in der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (DVO-NJagdG) eine Jagdzeit für die regelhafte Bejagung vorzusehen.

.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 24.05.2023

 

In dem Antrag werden die Rechtslage und die ggf. notwendigen Schritte, die für eine weitergehende Regulierung des Wolfsbestandes notwendig sind, zutreffend dargestellt.

 

Die Einschätzung, ob sich der Wolf in einem Gebiet in einem günstigen Erhaltungszustand befindet und wie dieses Gebiet abzugrenzen ist, ist in erster Linie eine wissenschaftliche Betrachtung. Hierfür ist der Landkreis neburg weder zuständig noch liegen der Verwaltung die notwendigen Daten und Fachkenntnisse für eine solche Beurteilung vor. Der Wolf ist zwar in der Region sehr stark vertreten, die Wiederbesiedelung hat aber längst noch nicht im ganzen Bundesgebiet stattgefunden. Es ist Aufgabe der Länder und des Bundes aufgrund der vorliegenden Daten eine fachlich fundierte Bewertung vorzunehmen. Der Umgang mit Problemwölfen ist bereits gesetzlich und verfahrenstechnisch geregelt und dies wird auch entsprechend praktiziert.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann daher nur auf wissenschaftlicher Grundlage (und nicht nur gefühlt) eingeschätzt werden, ob die dem Antrag zugrunde liegende Annahme, dass der günstige Erhaltungszustand erreicht ist und damit die Voraussetzungenr die Absenkung des Schutzniveaus möglicherweise vorliegen, gegeben ist. Dem Beschluss einer Resolution mit der intendierten politischen Wirkung steht das natürlich nicht entgegen

 

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.07.2023:

Die Verwaltung bemüht sich, für die Sitzung des Umweltschutzausschusses am 21. August 2023 eine fachkundige Person aus dem Wolfsbüro als Referenten/Referentin zu gewinnen, die über die Bestandssituation in der Region vorträgt und Aussagen zum Erhaltungszustand treffen kann. Alternativ wird eine Wolfsberaterin/ein Wolfsberater eingeladen.

 

Der Antrag lehnt sich an die sog. Uelzener Erklärung an, die der Uelzener Kreistag im April 2023 beschlossen hat und die sich an Bundes- und Landesregierung wendet. Die Erklärung gibt die Rechtslage sehr umfassend und korrekt wieder. Zur Darstellung des rechtlichen Rahmens wird die Erklärung im Anhang beigefügt.

 

r den Landkreis Lüneburg kommt erschwerend hinzu, dass die Grünlandbeweidung eine besondere Bedeutung für die Deichpflege und damit für den Hochwasserschutz hat. Der Schutz der Deichschäfereien muss in besonderem Maße gewährleistet werden. Im Bereich der Deiche ist es bereits in der Vergangenheit zu Übergriffen durch den Wolf gekommen. Hier muss die finanzielle Unterstützung durch das Land ausgeweitet werden, da die Unterhaltung der Herdenschutzhunde nicht von der Förderung abgedeckt ist. Außerdem müssen Übergriffe hier frühzeitig zu einer Regulierung des Bestandes führen

 

Ebenfalls beigefügt ist eine Pressemitteilung des Nds. Landkreistages, der sich der Uelzener Erklärung inhaltlich anschließt..

 

 

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.08.2023:

Auf einen Auszug der Landeszeitung vom 26.07.2023 wird hingewiesen:

EU will Schutz für Wölfe vermindern

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hat sich grundsätzlich offen für eine Absenkung des strengen Schutzstatus des Wolfes gezeigt. „Es ist richtig, dass die gefährdete Art geschützt werden muss. Aber wenn in bestimmten Regionen die Art nicht mehr gefährdet ist, müssen wir auch anders mit dem Wolf umgehen und ihn zum Beispiel bejagen“, sagte sie am Dienstag nach einer gemeinsamen Sitzung mit dem bayerischen Kabinett in München. Zwar sei der Schutz des Wolfes völkerrechtlich geregelt und dieser basiere auf den vorgelegten Zahlen zur Populationsentwicklung der Wölfe, es müsse aber auch die Lebenswirklichkeit der Menschen vor Ort beachtet werden. Es sei naheliegend, „dass die Populationsdichte des Wolfes im Ruhrgebiet anders ist als in den ländlichen Regionen in Bayern oder zum Beispiel in Niedersachsen“, sagte von der Leyen. Die EU-Kommission werde eine andere Herangehensweise vorschlagen“.

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