Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 11.02.2019 | S2019-630 | |||||
Ö 5 | Erlass einer Kanuverordnung für Luhe und Ilmenau (im Stand der 1. Aktualisierung vom 04.04.2019) | 2018/307-1 | |||||
Ö 6 | Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion vom 24.03.2019 (Eingang: 25.03.19); Die Gründung einer eigenständigen, nicht in die Organisation der Kreisverwaltung eingegliederten "Naturschutzstiftung im Landkreis Lüneburg" nach den Vorbildern bereits bestehender Stiftungen | 2019/112 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag des Antragstellers:
Sehr geehrter Herr Landrat,
die CDU-Kreistagsfraktion und die Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragen,
die Gründung einer eigenständigen, nicht in die Organisation der Kreisverwaltung eingegliederten „Naturschutzstiftung im Landkreis Lüneburg“ nach den Vorbildern bereits bestehender Stiftungen in den Landkreisen Rotenburg, Heidekreis, Harburg und Uelzen vorzubereiten.
Der Gründungsbeschluss soll in der Sitzung des Kreistages im Mai 2019 gefasst werden. Mindestens folgende Eckpunkte sind zu berücksichtigen: - Stiftungszweck: Die Naturschutzstiftung soll die Entwicklung, Erhaltung und Pflege von Natur und Landschaft, den Artenschutz und den Aufbau eines Biotopverbundsystems im Landkreis Lüneburg fördern und als eine neutrale, fachlich kompetente und finanziell gut ausgestattete Institution Brücken bauen zwischen Eigentümern Nutzern und den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege. Die Naturschutzstiftung kann auch als Dienstleister z.B. für Kompensationspflichtige fungieren, indem sie selbst einen Kompensationsflächenpool bildet und unterhält oder Kompensationsmaßnahmen für Pflichtige gegen Entgelte plant, durchführt oder sonst Kompensationspflichtige unterstützt. Die Naturschutzstiftung kann Flächen erwerben, tauschen oder pachten und sie für Belange des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes dauerhaft sichern und entwickeln. Die Stiftung soll den Status einer gemeinnützigen Stiftung erhalten. - Finanzierung:
Der Landkreis stattet die Naturschutzstiftung mit einem anfänglichen Stiftungskapital aus, das dem Erlös entspricht, der sich aus dem Verkauf einer kreiseigenen Immobilie in Adendorf ergibt.
Die Stiftung soll sich darüber hinaus durch die Einnahme von Entgelten für Dienstleistungen, durch Zustiftungen und Zuwendungen von dritter Seite finanzieren können.
Wenn möglich, sollen ihr naturschutzrechtliche Ersatzgeldzahlungen, Bußgelder oder nach StGB/StPO zu zahlende Beträge zugewiesen werden können.
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25.04.2019 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz | |||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||
Beschluss: Die Diskussion über die Gründung einer Stiftung oder anderen Organisationen außerhalb der Kreisverwaltung, die sich mit Naturschutzaufgaben befasst, wird fortgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
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Ö 7 | Gründung einer Naturschutzstiftung im Landkreis Lüneburg | 2019/112-1 | |||||
Ö 8 | Bestellung eines/einer Fledermausbeauftragten für den Landkreis Lüneburg | 2019/082 | |||||
Ö 9 | Anfrage von KTA Gros vom 02.04.2019 (Eingang: 03.04.2019) zur Mitgliedschaft im Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt e.V." | 2019/120 | |||||
Ö 10 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 11 | Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 12 | Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung | ||||||