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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz  

Bezeichnung: Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
Datum: Mo, 02.09.2013    
Zeit: 17:05 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Kurhaus Elbblick
Ort: Hauptstraße 38, 21354 Alt Garge

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung      
Ö 2  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 11.03.2013  
S2013-871  
     
   
Ö 5  
Enthält Anlagen
Ad-hoc-Beprobung von Flugaschen-Ablagerungen im Bereich Alt Garge (im Stand der 1. Aktualisierung vom 13.08.2013)  
Enthält Anlagen
2013/041  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen im Kreistag des Landkreises Lüneburg zum Kreistag am 24.06.2013; Resolution zum nachhaltigen Schutz vor kommenden Hochwassern
Enthält Anlagen
2013/153  
Ö 7  
Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion vom 08.02.2013 (Eingang: 08.02.2013); Resolution: Bewuchsrückschnitt im Deichvorland der Elbe
Enthält Anlagen
2013/031  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion:

„Die CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion beantragt, nachstehende Resolution in der nächsten Kreistagssitzung zu beschließen und durch den Landrat als Katastrophenschutzbehörde dem Land zur Kenntnis zu geben:

1.               Infolge hoher Wasserstände in der Elbe kann in diesem Winterhalbjahr wie bereits im Vorjahr wieder kein Rückschnitt an dem Buschaufwuchs im Deichvorland erfolgen.

              Forderung: Der Zeitraum für die Möglichkeit von Rückschnittarbeiten muss ausgeweitet werden.

2.               Für Rückschnittarbeiten im Bereich von FFH-geschützten Gebieten sind Planfeststellungsverfahren vorgegeben, die in der Kompensation an Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen gekoppelt sind.

              Forderung: Da es sich bei den Rückschnittmaßnahmen nicht um Kahlschläge, sondern lediglich um Rückschnitt oder um das Wiederherstellen des Urzustandes geht, der herrschte, als die Vorlandflächen vor der Dioxinbelastung noch intensiv beweidet und die Ufer der Elbe stetig gepflegt wurden, ist auf Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zu verzichten. Da der Buschrückschnitt nachwächst, kann von erheblichen Veränderungen nicht die Rede sein.

3.               Im Zuge der vor einigen Jahren begonnenen Rückschnittmaßnahmen wurde zur nachhaltigen Pflege der Rückschnittbereiche eine über ein Förderprogramm finanzierte kombinierte Schaf- und Ziegenherde ins Deichvorland eingestellt mit dem Ziel, auf natürliche Art einen Verbiss der wieder ausschlagenden Buschtriebe zu erreichen.

              Forderung: Das im letzten Jahr ausgelaufene Programm ist zu verlängern bzw. der Fortbestand der kombinierten Herde, die aufgrund der Dioxinbelastung nicht vermarktet werden darf, weiter zu gewährleisten.“

 

   
    04.03.2013 - Kreisausschuss
    N 6 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    04.03.2013 - Kreistag
    Ö 17 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Antrag wird an den Ausschuss für Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz überwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    02.09.2013 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
    Ö 7 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

 

 

 

Der Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen

   
    23.09.2013 - Kreisausschuss
    N 6 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    23.09.2013 - Kreistag
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Die nachstehende Resolution wird beschlossen und durch den Landrat als Katastrophenschutzbehörde dem Land zur Kenntnis gegeben:

1.              Infolge hoher Wasserstände in der Elbe kann in diesem Winterhalbjahr wie bereits im Vorjahr wieder kein Rückschnitt an dem Buschaufwuchs im Deichvorland erfolgen.

              Forderung: Der Zeitraum für die Möglichkeit von Rückschnittarbeiten muss ausgeweitet werden.

2.              r Rückschnittarbeiten im Bereich von FFH-geschützten Gebieten sind Planfeststellungsverfahren vorgegeben, die in der Kompensation an Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen gekoppelt sind.

              Forderung: Da es sich bei den Rückschnittmaßnahmen nicht um Kahlschläge, sondern lediglich um Rückschnitt oder um das Wiederherstellen des Urzustandes geht, der herrschte, als die Vorlandflächen vor der Dioxinbelastung noch intensiv beweidet und die Ufer der Elbe stetig gepflegt wurden, ist auf Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zu verzichten. Da der Buschrückschnitt nachwächst, kann von erheblichen Veränderungen nicht die Rede sein.

 

Abstimmungsergebnis: 43 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen

Ö 8  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 9  
Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung      
Ö 10  
Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung      
               

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