Vorlage - 2013/031
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Nr. | Name | ||||
1 | Originalantrag (165 KB) |
Beschlussvorschlag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion:
„Die CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion beantragt, nachstehende Resolution in der nächsten Kreistagssitzung zu beschließen und durch den Landrat als Katastrophenschutzbehörde dem Land zur Kenntnis zu geben:
1. Infolge hoher Wasserstände in der Elbe kann in diesem Winterhalbjahr wie bereits im Vorjahr wieder kein Rückschnitt an dem Buschaufwuchs im Deichvorland erfolgen.
Forderung: Der Zeitraum für die Möglichkeit von Rückschnittarbeiten muss ausgeweitet werden.
2. Für Rückschnittarbeiten im Bereich von FFH-geschützten Gebieten sind Planfeststellungsverfahren vorgegeben, die in der Kompensation an Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen gekoppelt sind.
Forderung: Da es sich bei den Rückschnittmaßnahmen nicht um Kahlschläge, sondern lediglich um Rückschnitt oder um das Wiederherstellen des Urzustandes geht, der herrschte, als die Vorlandflächen vor der Dioxinbelastung noch intensiv beweidet und die Ufer der Elbe stetig gepflegt wurden, ist auf Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zu verzichten. Da der Buschrückschnitt nachwächst, kann von erheblichen Veränderungen nicht die Rede sein.
3. Im Zuge der vor einigen Jahren begonnenen Rückschnittmaßnahmen wurde zur nachhaltigen Pflege der Rückschnittbereiche eine über ein Förderprogramm finanzierte kombinierte Schaf- und Ziegenherde ins Deichvorland eingestellt mit dem Ziel, auf natürliche Art einen Verbiss der wieder ausschlagenden Buschtriebe zu erreichen.
Forderung: Das im letzten Jahr ausgelaufene Programm ist zu verlängern bzw. der Fortbestand der kombinierten Herde, die aufgrund der Dioxinbelastung nicht vermarktet werden darf, weiter zu gewährleisten.“