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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/041  

Betreff: Ad-hoc-Beprobung von Flugaschen-Ablagerungen im Bereich Alt Garge
(im Stand der 3. Aktualisierung vom 21.06.2017)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, StefanAktenzeichen:61
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
11.03.2013 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
02.09.2013 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
15.10.2014 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
16.08.2017 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anhang Altabl. 009_A01  
Anhang Altabl. 025-NORD_A01-LF  
Anhang Altabl. 025-NORD_A01-LF-V2  
Anhang Altabl. 025-SÜD_A01  
Zwischenbericht_08_2013  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Tätigkeits- und Zwischenbericht mit Handlungskonzept (Phase 2) zur Detailuntersuchung mit Gefährdungsabschätzung  von Flugascheablagerungen  im Bereich Alt Garge

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anhang Altabl. 009_A01 (4546 KB)      
Anlage 2 2 Anhang Altabl. 025-NORD_A01-LF (4180 KB)      
Anlage 3 3 Anhang Altabl. 025-NORD_A01-LF-V2 (4603 KB)      
Anlage 4 4 Anhang Altabl. 025-SÜD_A01 (2932 KB)      
Anlage 5 5 Zwischenbericht_08_2013 (109 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Im Zuge des Deichbaues in Alt Garge wurde am Rande des Porenbetonwerks Boden beprobt und eine Arsenbelastung der dort gefundenen Flugaschen festgestellt. Dies wurde zum Anlass genommen eine Ad-hoc-Untersuchung aller bekannten Flächen, auf denen Ascheablagerungen bekannt sind, vorzunehmen. Die Ergebnisse liegen vor. Zu unterscheiden ist zwischen den Arsen- und PAK-Werten in der Originalsubstanz, die den Wirkungspfad Boden-Mensch beschreibt und im Eluat, das den Wirkungspfad Boden-Grundwasser darstellt. Während die Prüfwerte nach der Bundesbodenschutzverordnung deutlich unter einer angenommenen Gesundheitsgefährdung für den Menschen liegen, werden diese für den Wirkungspfad Grundwasser um ein mehrfaches überschritten. Es besteht daher weiterer Handlungsbedarf.

 

Es ist beabsichtigt, die vom Gutachter vorgeschlagenen nächsten Schritte zur Gefährdungsabschätzung vorzunehmen bzw. zu veranlassen.

 

In Teilbereichen der beprobten Flächen befinden sich bekannte Altablagerungen von Hausmüll, Schrott u. a., die in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden und insbesondere auch dem Nds. Umweltministerium abschließend bewertet wurden und für die kein Handlungsbedarf gesehen wird, da keine Gefährdung für Mensch oder Umwelt davon ausgeht. Die jetzt vorgenommene Ad-hoc-Beprobung bezieht sich nicht auf diesen Teil der Altablagerung. Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung für die Flugaschen soll aber die Erkenntnislage zu diesen Ablagerungen mit abgesichert werden.

 

In der Sitzung wird der beauftragte Gutachter der Fa. Fugro den Abschlussbericht der Ad-hoc-Beprobung vorstellen. Zu diesem Tagesordnungspunkt werden auch die Mitglieder des Umwelt- und Energieausschusses der Stadt Bleckede eingeladen.

 

Aktualisierte Sachlage, Stand 13.08.2013

 

Die Gefährdungsabschätzung wird im Auftrag des Grundstückseigentümers, der Vattenfall Europe AG, erstellt. Sie wird in Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Lüneburg durchgeführt. Vattenfall hat einen Zwischenbericht vorgelegt, der die Ergebnisse der bisherigen Maßnahmen angibt sowie weitere Schritte nennt, die zu einer abschließenden Gefährdungsabschätzung erforderlich sind. Zusammengefasst kommt man zu folgenden Ergebnissen:

 

 

  • Auf allen drei untersuchten Flächen wurden durch oberflächennahe Bodenmischproben Arsengehalte festgestellt, die unter den nach Bodenschutzrecht zulässigen Höchstwerten für Wohnnutzung von 50 mg/kg TS liegen. Eine unmittelbare, direkte Gefahr wurde demnach nicht festgestellt.

 

  • Im Bereich der nördlichen Teilfläche der Ablagerung "Im Haken" wurden keinerlei Hinweise auf Kohlenwasserstoffen basierende Stoffe oder Trafoöle festgestellt.

 

  • Auf der Teilfläche in der Gemarkung Barskamp (ehem. Bodenabbau) sind keine weiteren Untersuchungen erforderlich. Die gewonnenen Erkenntnisse reichen für eine Gefährdungsabschätzung aus, die im abschließenden Bericht enthalten sein wird.

 

  • Eine Gefahr für das Grundwasser wird als sehr gering erachtet, da durch die Insellage in der Elbe eine örtliche Trennung des Grundwassers und den zur Trinkwassergewinnung genutzten Bodenschichten besteht. Der Frage des Trinkwasserschutzes geht darüber hinaus der nächste Untersuchungsschritt im Detail auf den Grund.

 

In der Sitzung wird der von Vattenfall beauftragte Gutachter die Ergebnisse der bisher durchgeführten Maßnahmen erläutern sowie Angaben zu den daraus abgeleiteten weiteren Schritten machen.

 

Aktualisierte Sachlage, Stand 15.09.2014:

 

Zwischenzeitlich wurde das weitere Vorgehen konzipiert und mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Fachbehörde des Landes abgestimmt.

Im September/Oktober 2014 wurden Grundwassermessstellen errichtet, die im Laufe des nächsten Jahres explizit im Bereich der Altablagerung zur hydrogeologischen Situation Messergebnisse liefern sollen. Insbesondere soll der Zusammenhang zwischen den Wasserständen der Elbe und dem Grundwasser im Bereich der Altablagerung dargestellt werden. Weiterhin sind regelmäßige Beprobungen des Grundwassers vorgesehen.

 

Ziel dieser Untersuchungen ist die Gewinnung einer Informationsbasis für die nachfolgende Gefährdungsabschätzung.

 

Sämtliche Methoden zur Messung und Dokumentation werden mit dem LBEG und der unteren Bodenschutzbehörde abgestimmt. Träger der Maßnahmen ist die Vattenfall AG. Als Gutachter ist nach wie vor die Fugro GmbH beauftragt.

 

Die Verwaltung trägt in der Sitzung vor.

 

Ergänzende Sachlage, Stand 21.06.2017:

Mit Datum vom 21.03.2016 liegt der Entwurf des Abschlussgutachtens der Fa. Fugro GmbH zur Erkundung der Altablagerung vor. Solange ein Fachgespräch mit dem und die abschließende Prüfung durch das LBEG nicht stattgefunden haben, bleibt dieser Entwurfsstatus bestehen. Wegen des hohen Arbeitsanfalles beim LBEG ist es bisher weder zu einem Gespräch (Ziel war Herbst 2016), noch zu einer Schlussprüfung von dort gekommen. Ziel war ein weiterer Vortrag im Umweltausschuss nach Abschluss dieses Procederes. Da gegenwärtig nicht absehbar ist, wann es hierzu kommt, trägt die Verwaltung über die Methodik und die Ergebnisse nach jetzigem Stand vor.

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