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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/298  

Betreff: Verzicht auf Ausschreibung der Stelle einer Kreisrätin/eines Kreisrats und erneute Wahl der bisherigen Stelleninhaberin für die Amtszeit vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2032
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Welz, Franziska
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Welz, Franziska
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
20.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zurückgestellt   
Kreisausschuss
25.09.2023    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
28.09.2023 
Sitzung des Kreistages/ Kulturforum Gut Wienebüttel ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Frau Kreisrätin Sigrid Vossers wird für eine weitere achtjährige Amtszeit vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2032 als Kreisrätin unter Verzicht auf Ausschreibung gewählt.

r die Amtszeit vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2032 wird sie in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 4 Nds. Besoldungsgesetz eingewiesen. Gleichzeitig wird ihr die Leitung des Fachbereiches „Bauen, Umwelt und Ordnung“ übertragen. 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Gemäß § 109 Abs. 1 S. 1 NKomVG werden Beamtinnen und Beamte auf Zeit auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten von der Vertretung für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Gem. § 109 Abs. 1 S. 2 NKomVG darf eine Wahl nicht früher als ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers stattfinden.

 

Die Stelle ist grundsätzlich öffentlich auszuschreiben, der Kreistag kann jedoch im Einvernehmen mit dem Landrat beschließen, von einer Ausschreibung abzusehen, wenn beabsichtigt ist, die bisherige Stelleninhaberin oder den bisherigen Stelleninhaber erneut zu wählen 109 Abs. 1 S. 4 Nr.1 NKomVG).

 

Die achtjährige Amtszeit der aktuellen Stelleninhaberin Frau Sigrid Vossers endet mit Ablauf des 31.08.2024, folglich ist über die weitere Besetzung der Stelle zu entscheiden.

 

Frau Sigrid Vossers hat sich in ihrer bisherigen Amtszeit als Kreisrätin bewährt. Der Landrat schlägt Frau Sigrid Vossers daher dem Kreistag erneut für eine achtjährige Amtszeit vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2032 als Beamtin auf Zeit in der Funktion einer Kreisrätin der Besoldungsgruppe B 4 Nds. Besoldungsgesetz unter Verzicht auf Ausschreibung zur Wahl vor.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

171.420,00 €/p.a.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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