Vorlage - 2023/277
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Anlage/n:
- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2022 - nur für den Kreistag
- Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2022; Offenlegungsexemplar gemäß § 325 HGB - öffentlich
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Anlagen: | |||||
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2 | Testatsversion 2022 SBU Lüneburg_unverbindliches Ansichtsexemplar (2499 KB) |
Beschlussvorschlag:
- Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2022 des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt,
- die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2022 wird beschlossen,
- der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 596.126,98 € wird gemäß § 12 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung in die Erneuerungsrücklage eingestellt.
Sachlage:
Gemäß § 157 NKomVG und § 29 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) ist der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie den Rechtsvorschriften entsprechen.
Auf Vorschlag der Betriebsleitung hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Willer/Kettenburg & Heyduck GmbH als Wirtschaftsprüfer zugestimmt. Der Auftrag zur Prüfung wurde am 12.12.2022 von der Betriebsleitung erteilt. Die Prüfung fand in den Monaten Mai bis Juni 2023 statt. Art, Gegenstand und Umfang der Prüfung sind aus dem als Anlage beigefügten Bericht vom 28.06.2023 ersichtlich.
Mit Feststellungsvermerk vom 18.07.2023 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt, dass die Buchführung, der Lagebericht und das Geschäftsjahr 2022 den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt. Weitere Einzelheiten zum Bericht werden soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Philipp Stürken, während der Sitzung zur Verfügung.
Gemäß § 33 EigBetrVO muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen. Gleichzeitig ist über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.
Aufgrund der Tatsache, dass nach wie vor der jährliche Werteverzehr des Infrastrukturvermögens über den getätigten Reinvestitionen liegt, sollte dem durch entsprechend höhere Reinvestitionen entgegengewirkt werden. Aufgrund dessen schlägt die Betriebsleitung, wie in den Vorjahren, in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer und dem Rechnungsprüfungsamt vor, den Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 596.126,98 € entsprechend dem vorgenannten Beschlussvorschlag für künftige Investitionen in die Erneuerungsrücklage gemäß § 12 Abs. 2 EigBetrVO einzustellen.
Wie den Wirtschaftsplänen der vergangenen Jahre zu entnehmen ist, musste die Erneuerungsrücklage jeweils in Anspruch genommen werden, um die geplanten investiven Maßnahmen finanzieren zu können. Die Abschreibungen reichten hierfür nicht aus. In Anbetracht der allgemeinen Preisentwicklungen wird sich dieses voraussichtlich noch verschärfen.
Außer zur Finanzierung des Betriebshofs in Scharnebeck mussten bislang keine Kredite zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen aufgenommen werden.
Weitere Details werden in der Sitzung vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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