Vorlage - 2023/245
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Anlage/n: 1 Projektaufruf 2023;
1 Schreiben des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport vom 21.08.2023
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Projektaufruf 2023 (251 KB) | ||||
2 | 20230821 LK LG Bescheinigg HHNotlage Sanierg_komm_Einrichtu (398 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zum Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ durch Einreichung einer Projektskizze für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Oedeme wird bewilligt. Es ist beabsichtigt, den kommunalen Finanzierungsanteil in den Haushaltsplanentwurf 2024 und die Finanzplanung 2025 / 2026 aufzunehmen.
Sachlage:
Am 19.06.2023 wurde der Projektaufruf 2023 zum Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht. Der Projektaufruf liegt der Vorlage bei.
Gegenstand der Förderung:
Ein Schwerpunkt sind Schwimmhallen und Sportstätten mit besonderer Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung dieser Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“).
Zuwendungsempfänger:
Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind.
Antragstellung, Fristen:
Das Antragsverfahren ist in zwei Phasen aufgeteilt:
Phase 1 Interessenbekundung
a) Einreichung Projektskizze online bis spätestens zum 15.09.2023
b) Beschluss des Kreistages zur Unterstützung der Interessenbekundung, einzureichen bis spätestens zum 6.10.2023
c) Beschluss der zur Antragstellung vorzusehenden Projekte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages voraussichtlich im Zeitraum November bis Dezember 2023 und Pressemitteilung über den Beschluss
Phase 2 Beantragung der Zuwendung für ausgewählte Projektskizzen, nach Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und Pressemitteilung darüber.
Zuwendungsvoraussetzungen
sind unter anderem das Erreichen der Effizienzgebäude Stufe 70 nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen und Erfüllung der Anforderungen des Handbuches Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) des Bundes zur Nachhaltigen Materialgewinnung (mindestens 70 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe stammen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft und mindestens 30% der Masse des/der im Hoch- und Tiefbau verwendeten Betons, Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate haben einen erheblichen Recyclinganteil) sowie zu Naturgefahren am Standort (Analyse und Bewertung der Gefährdung des Gebäudes am Standort durch ausgewählte Naturgefahren wie beispielsweise Hochwasser, Sturm, Hagel etc.). Auch auf die Herstellung der Barrierefreiheit ist zu achten.
Laufzeit, Umfang und Höhe der Förderung:
Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen liegen.
Für den Landkreis beträgt die Zuschusshöhe 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Oedeme stellt sich die Situation wie folgt dar:
Aktuelle Gesamtkostenschätzung 6.300.000 €
Fördersumme Bund (45%) 2.835.000 €
Eine Erhöhung der Fördersumme Bund auf 75 %, mithin 4.725.000 €, wäre dann möglich, wenn eine Haushaltsnotlage vom Land Niedersachsen bestätigt wird. Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport prüft dies zurzeit.
Der Förderzeitraum läuft über die Jahre 2023-2027.
Angaben zum Projekt:
Das Lehrschwimmbecken am Schulzentrum Oedeme wurde 1972 errichtet, ist mithin 50 Jahre alt und in einem entsprechend stark sanierungsbedürftigen Zustand. Diese Sanierungsbedürftigkeit bedingte in der Vergangenheit wiederholte Reparaturen auch außerhalb der Schulferien mit einhergehenden Schließungen im laufenden Betrieb.
Dieses Lehrschwimmbecken und das Becken am Schulzentrum Bleckede sind die einzigen im Landkreis Lüneburg, die mit einem Hubboden ausgestattet sind und bieten damit in herausragender Weise die Möglichkeit das Schwimmen zu erlernen. Genutzt wird es zu rd. 65% von Vereinen und zu rd. 35% von Schulen. Die Belegungszeiten wochentags von 08:00-22:00 Uhr sind voll ausgelastet.
Die Sanierung des Lehrschwimmbeckens ist dringend erforderlich, da die Schulen nach den Vorgaben für den Sportunterricht verpflichtet sind, Schwimmunterricht zu erteilen und auch den Vereinen bei einer Schließung des Lehrschwimmbeckens Oedeme keine gleichermaßen geeigneten Sportstätten für Schwimmkurse im Landkreis Lüneburg zur Verfügung stünden.
Die Planungen für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen wurden bereits 2019 nach den damaligen aktuellen energetischen Anforderungen erstellt und werden nach den neuesten Anforderungen des Förderprogrammes zum klimafreundlichen Gebäudebetrieb sowie klima- und ressourcenschonenden Bauen überarbeitet. Die Gesamtkostenschätzung wurde aktualisiert.
Geplant sind neben einer energetischen Sanierung, einer Anpassung des Brandschutzes an die aktuellen Anforderungen, einer Installation eines Aufzuges und einer Schadstoffsanierung auch die Umrüstung der Beleuchtung auf LED Technik. Auch die Installation einer Heizungsanlage ohne fossile Energieträger wird geplant in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und/oder thermischer Solaranlage.
Diese Maßnahmen werden den Energieverbrauch des Lehrschwimmbeckens mit seiner Bausubstanz aus den 70-iger Jahren signifikant reduzieren und zu einer nachhaltigen Verringerung des CO² Ausstoßes führen.
Bereits 2022 wurde eine Projektskizze für das Lehrschwimmbecken Oedeme als Interessenbekundung zu diesem Bundesförderprogramm eingereicht, die nicht vom Bund ausgewählt worden war.
Aktualisierte Sachlage vom 04.09.2023:
Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit Schreiben vom 21.08.2023 bescheinigt, dass der Landkreis Lüneburg die Voraussetzungen für eine Haushaltsnotlage erfüllt. Das Schreiben liegt der Vorlage bei.
Damit erhöht sich eine mögliche Fördersumme des Bundes auf 75 %, mithin 4.725.000 €.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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