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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/211  

Betreff: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 25.05.2023 zum Thema: "Die Energiewende im Landkreis vorantreiben - Voraussetzungen für Geothermie bereitstellen" (Im Stand der 2. Aktualisierung der Verwaltung vom 22.08.2023)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Kruse-Runge, PetraBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:21.1.1. 561-100 Klimaschutz
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
05.06.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
08.06.2023 
Sitzung des Kreistages zurückgestellt   
28.09.2023 
Sitzung des Kreistages/ Kulturforum Gut Wienebüttel ungeändert beschlossen     
Ausschuss für Klimaneutralität 2030
04.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Klimaneutralität 2030, Museum Lüneburg, Willy-Brandt-Str. 1, Marcus-Heinemann-Saal geändert beschlossen   
Kreisausschuss
25.09.2023    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

Anlage/n:
keine

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

Der Landkreis Lüneburg

  • untersucht im gesamten Kreisgebiet das Potenzial für Geothermiebohrungen, auch unter Abgleich mit vorhandenen Daten z.B. vom LBEG
  • fasst die Erkenntnisse in einem Gutachten und einer grafischen Kartendarstellung zusammen.
  • stellt diese Informationen allen Kommunen des Landkreises kostenlos zur Verfügung.
  • plant in den kommenden zehn Jahren kommunale Fördertöpfe zur Errichtung von lokalen Wärmenetzen in den Haushalt ein
  • betreut und begleitet fachkundig die Einrichtung von lokalen Wärmenetzen in allen Kommunen, die diese aufbauen wollen


 

 

 

 

 

Sachlage:

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zum kommenden Kreistag am 8. Juni 2023 folgenden Antrag:

Die Energiewende im Landkreis vorantreiben –   Geothermie vorbereiten

Die Wärmewende ist ein zentraler Baustein der zwingend notwendigen Maßnahmen zur Klimakrise. Hier kann der Landkreis durch sein Vorgehen einen wichtigen Beitrag leisten.

Sehr viele Menschen fühlen sich mit der Frage der Energieversorgung in ihren Häusern alleingelassen. Insbesondere ältere Menschen bewohnen oft Immobilien aus den Fünfzigern, sechziger oder siebziger Jahren, deren Wärmedämmung zu wünschen übrig lässt und die sehr häufig mit fossilen Brennstoffen heizen.

Um die Energiewende schnell und nachhaltig voranzutreiben, empfehlen Experten daher, die zukünftige Energieversorgung aus erneuerbaren Energien nicht pro Haus, sondern quartiersweise oder pro Ort zu denken. Daher wäre es erstrebenswert, wenn jede Kommune im Landkreis Lüneburg über die Möglichkeiten des Aufbaus eines Geothermienetzes informiert wäre. 

Da entsprechende Bohrungen sehr teuer sind, wäre es wünschenswert, dass der Landkreis hier in Vorleistung geht und flächendeckende Analysen der möglichen oder unmöglichen Gebiete bereitstellt. So soll sichergestellt werden, dass Kommunen, die eine eigene Wärmeversorgung aufbauen wollen, dies in einem vertretbaren Zeit- und Kostenrahmen auch umsetzen können. Außerdem ist es aus sozialer Sicht sehr fragwürdig, die Umstellung der Energieversorgung jedem einzelnen Hausbesitzer selbst überlassen.

Wir beantragen daher, alle Kommunen im Landkreis bei der Erschließung von Geothermie tatkräftig zu unterstützen und diesen wichtigen energetischen Schritt voll umfänglich zu unterstützen.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

Mit besten Grüßen

 

Petra Kruse-Runge

Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 31.05.2023:

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten etwaige zukünftige Gutachten und Förderungen im Bereich der Wärmeplanung und spezifisch im Bereich der Geothermie darauf ausgerichtet sein, Lücken in den bereits bestehenden Aktivitäten und Beschlüssen zu schließen.

 

Aufgrund der angesprochenen Notwendigkeit zu einer überindividuellen Planung der zukünftigen rmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energiequellen wird eine kommunale Wärmeplanung nach dem NKlimaG ab dem Jahr 2024 für alle Niedersächsischen Mittel- und Oberzentren verpflichtend (d.h. bislang für die Hansestadt Lüneburg) und eine bundesweite Pflicht wird diskutiert (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/diskussionspapier-kommunale-waermeplanung.html).

 

Aktuell unterstützt der Landkreis die Kommunen bei dieser Aufgabe

1) durch die Erstellung eines landkreisweiten Wärmekatasters (VO 2022/230), welches u.a. eine Kartendarstellung der oberflächennahen Geothermiepotenziale beinhalten wird;

2) mit einem eigenen Förderprogramm für Machbarkeitsstudien im Bereich kommunaler Wärmeplanung („Richtlinie über die finanzielle Förderung von Machbarkeitsstudien zur kommunalen Wärmeplanung im Landkreis Lüneburg und Initialberatung „Energetische Quartiersentwicklung“) und

3) mit Informationen zu anderen Fördermittelgebern („Bundesförderung effiziente Wärmenetze“/ BAFA; „Kommunalrichtlinie“/ BMU; „Energetische Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement“/ KfW 432; „rmepumpenquartiere“/ NBank; u.a.).

 

Das LBEG bietet allen Kommunen Niedersachsens bereits heute eine Kartendarstellung zur Einschätzung der Untergrundeignung und zu den Nutzungsbedingungen für oberflächennahe Geothermie. In der „Leitstudie 100% Erneuerbare Energien“ der Leuphana Universität (Opel et al. 2012: 101ff.) wurden zudem konkrete Geothermiepotenziale im Landkreis auf Basis der damaligen Erkenntnisse zusammengefasst. Die Möglichkeiten zu einer Erneuerung dieser Studie werden aktuell zwischen Landkreis und Universität besprochen. Da Bohrungen mit großer Tiefe sehr kostenriskant sind, diskutiert darüber hinaus das Land Niedersachsen über eine Risikobeteiligung.

 

r eine Einschätzung des Geothermiepotenzials auf Privatgrundstücken bietet ein LBEG-Rechner, der im Energie-Portal des Landkreises über das Geo-Portal erreichbar ist, durch Adress-Eingabe das Potenzial des eigenen Grundstücks für Erdwärmekollektoranlagen und Erdwärmesondenanlagen. Die BAFA fördert Erdwärmepumpen mit besonders guten Förderkonditionen. Darüber hinaus werden Privatpersonen im Bereich Wärme aktuell im Landkreis durch ein Förderprogramm bei der energetischen Sanierung unterstützt („rderprogramm des Landkreis Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“).

 

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 22.08.2023

 

In Hinblick auf die aktuelle Gesetzes- und Förderlandschaft sind aus Sicht der Verwaltung folgende Entwicklungen in die Überlegungen einzubeziehen:

-          Laut Kabinettsbeschluss vom 16.08.2023 sollen bundesweit alle Kommunen zur Erstellung von kommunalen Wärmeplänen bis spätestens 30.06.2028 verpflichtet werden.1r die bereits nach dem NKlimaG (ab Inkrafttreten im Jahr 2024) zur Wärmeplanung verpflichtete Hansestadt Lüneburg wird voraussichtlich weiter die Erstellungsfrist des 31.12.2026 gelten. Das Bundeskabinett hat darüber hinaus beschlossen, dass zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung insgesamt 500 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen.2 Die Beratungen des Bundestages stehen aus. Ein Inkrafttreten zu Beginn des kommenden Jahres wird angestrebt. Die Zuständigkeit ist noch ungeklärt, die „planungsverantwortliche Stelle“ soll nach einem etwaigen Inkrafttreten von den Ländern bestimmt werden. Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) bemisst den Personalbedarf für die Planungsleitung mit mindestens einer halben Vollzeitstelle pro 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.3

-          Bezüglich der Fördermöglichkeiten von Geothermie ist zu der ersten Stellungnahme zu ergänzen, dass seit dem 01.05.2023 eine Bundesförderung von Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie möglich ist. Dabei ist auch die Erstellung von Machbarkeitsstudien förderfähig.4 Im Zuge einer „Erdwärmekampagne“ der Bundesregierung soll die Geothermie-Erschließung zudem in Zukunft weitergehend unterstützt werden.5 r die Errichtung von Wärmenetzen besteht auf Bundesebene die BeW.6

 

Folgende erste Schritte zu der im Antrag angesprochenen Förderung von Geothermie und Wärmenetzen könnten aus Sicht der Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt besonders geprüft werden:

-          Als eine niedrigschwellige Begünstigung der Geothermie im Privatbereich re es einfach umsetzbar, einen Wirtschaftlichkeitsrechner für Erdwärmepumpen (Flächenkollektoren und Erdrmesonden) in das Solar-/ Gründach-/rmekataster zu ergänzen (Richtpreis= 1500€).

-          Mit voraussichtlich steigendem Bedarf an der Errichtung von Wärmenetzen, muss aus Sicht der Verwaltung die bestehende rderrichtlinie über die finanzielle Förderung von Machbarkeitsstudien zur kommunalen Wärmeplanung (iSEF-Mittel) evaluiert und diese ggf. neu ausgerichtet werden.

-          Über die in der ersten Stellungnahme beschriebenen Maßnahmen hinaus, sieht die Verwaltung die Rolle des Landkreises zum aktuellen Zeitpunkt v.a. in der Vernetzung und der Beratung der Kommunen zu Fördermöglichkeiten zum Thema Wärmeplanung, bei der ein besonderer Fokus auf Geothermie gelegt werden kann. Aktuell wird in Absprache mit den Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten ein Workshop zur kommunalen Wärmeplanung vorbereitet.

-          Zudem nnte auf das Thema Geothermie in den Überlegungen zu etwaigen Potenzialstudien in Zusammenarbeit mit der Universität (VO 2023/158) ein besonderer Fokus gelegt werden.

 

 

 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (16.08.2023): Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. URL: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Downloads/kabinettsfassung/kommunale-waermeplanung.pdf;jsessionid=43A5AFDC314C5BB1EC0D72CB2273DAEC.2_cid287?__blob=publicationFile&v=1

2 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (09.08.2023): Klima- und Transformationsfonds. Unterstützung für die Kommunen bei der Wärmeplanung.

URL: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/08/klima-transformationsfonds-wirtschaftsplan-2024.html

3 Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (Stand 21.08.2023): Große Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung. URL: https://www.kww-halle.de/wissen/themen-der-kommunalen-waermeplanung/grosse-fragen-zur-kommunalen-waermeplanung

4 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Neue EEW-Richtlinie in Kraft getreten. URL: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Energie-_Resourceneffizienz/20230501_neue_ricchtlinie.html

5 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (11.11.2022): Geothermie für die Wärmewende. URL: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/11/20221111-geothermie-fuer-die-waermewende.html

6 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Stand 21.08.2023): Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). URL: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effiziente_waermenetze_node.html

 

 

 

 

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