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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/180  

Betreff: Antrag der Gruppe AfD-Fraktion/Die Basis vom 08.05.2023 an den Kreistag zum Thema:"Vergabe von Stipendien zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher im Landkreis Lüneburg" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 19.05.2023)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Gruppe AfD / dieBasis
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Fachbereich Soziales
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte  Bildung und Kultur
Produkte:15.3. 362-100 Jugendarbeit
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
05.06.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
08.06.2023 
Sitzung des Kreistages zurückgestellt   
28.09.2023 
Sitzung des Kreistages/ Kulturforum Gut Wienebüttel abgelehnt     
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
14.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung abgelehnt   
Kreisausschuss
26.06.2023    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag_an_den_Kreistag_-_Vergabe_von_Stipendien_für_Erzieherinnen_und_Erzieher_im_Landkreis_.pdf  

 

 

 

Anlage/n:

Eine  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_an_den_Kreistag_-_Vergabe_von_Stipendien_für_Erzieherinnen_und_Erzieher_im_Landkreis_.pdf (30 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

Der Kreistag fordert daher die Verwaltung auf:

 

1. 20 Stipendiumsplätze für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher im Landkreis Lüneburg ab dem kommenden Ausbildungsjahr zu vergeben,

 

2. die Höhe des Stipendiums auf mindestens 600.- Euro monatlich über die gesamte Ausbildungsdauer festzusetzen und unter den Vorbehalt eines mindestens dreijährigen Verbleibes nach Beendigung der Ausbildung in einer entsprechenden Einrichtung im Landkreis zu stellen,

 

3. für die Bewerbung der Vergabe der Stipendien und den Beruf der Erzieherin / des Erziehers eine Werbekampagne ins Leben zu rufen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Auch im Landkreis Lüneburg macht sich der Mangel an Fachkräften im Bereich der Kindererziehung immer drastischer bemerkbar1 Viele Stellen sind unbesetzt, daher muss jede Möglichkeit genutzt werden, junge Menschen zum Erlernen des Berufes der Erzieherin / des Erziehers zu motivieren.  

1https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/lueneburg/lueneburg-sucht-kita-kraefte-NMYVCPH7FSOULTBWRYSI5PCR24.html

Die finanzielle Förderung Der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher stellt eine erfolgversprechende Maßnahme dar, die auch in anderen Kommunen bereits zur Anwendung gekommen ist.2 Durch die finanzielle Förderung der Ausbildung erfährt diese eine lukrative Aufwertung und erhöht die Erfolgsaussichten darauf, dass sich mehr junge Menschen zum Erlernen dieses Berufes motivieren lassen.    

2https://www.bbs-ritterplan.de/userfiles/downloads/sozialp%C3%A4dagogik/Inforschreiben%20Stipendien%20Erzieher_innen.pdf

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 19.05.2023:

 

Stellungnahme der Fachberatung für Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg

zum Antrag der Gruppe AfD-Fraktion/Die Basis vom 08.05.2023 an den Kreistag

 

Thema:

"Vergabe von Stipendien zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher im Landkreis Lüneburg".

 

Der Mangel an pädagogischen Fachkräften, gerade Erzieher*innen, im Kindertages-stättenwesen zeichnet sich auch im Landkreis Lüneburg schon seit längerem ab. Zunehmend können Stellen nicht, nur verzögert oder unter Inkaufnahme von Qualitätseinbußen besetzt werden. Dies führt auch im Landkreis Lüneburg zu verkürzten Betreuungszeiten oder in Einzelfällen auch zu Notbetreuungssituationen. Der Fachkräftemangel und die damit verbundenen Qualitätseinbußen in der frühkindlichen Bildung sowie die inkonstanten Betreuungsangebote der Kindertagesstätten können weitreichende Auswirkungen auf die Bildungs- und Wirtschaftsregion Lüneburg haben.

Dieser Entwicklung mit angemessenen Maßnahmen entgegenzutreten halten wir, als Fachberatung für Kindertagesstätten, für sinnvoll.

 

Die schulische Ausbildung zur Erzieher*innen beträgt in der Regel vier Jahre:

 

-          zunächst die zweijährige schulische Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz (ebenfalls ein beruflich qualifizierter Abschluss, gemäß § 9 Abs. 3 NKitaG dagogische Assistenzkraft),

-          danach die weitere zweijährige schulische Ausbildung zur Erzieher*in mit dem Abschluss gemäß § 9 Abs. 2 NKitaG - dagogische Fachkraft.

 

In den unterschiedlichen Schularten gibt es die Möglichkeit der staatlichen Ausbildungsförderung. Zunächst durch das BaföG während der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz, danach durch das sog. Aufstiegs-BAföGhrend der daran anschließenden zweijährigen Ausbildung zur Erzieher*in.

 

Exemplarisch zur Situation der Ausbildungsförderung als Stipendium im Landkreis Göttingen:

Der Landkreis Göttingen ist als Flächenlandkreis in einer vergleichbaren örtlichen Situation wie der Landkreis Lüneburg. Ebenso ist der Landkreis kein Träger eigener Kindertageseinrichtungen, sondern hat die Trägerschaft ebenfalls an Kommunen oder freie Träger abgegeben.

Der Landkreis Göttingen vergibt seit 2021 jährlich 6 Leistungsstipendien an Auszubildende der drei Fachschulenr Sozialpädagogik im Landkreis, folglich für die Ausbildung zu Erzieher*innen. Die Höhe der Stipendien beträgt 250€ monatlich für die Ausbildungsdauer von 2 Jahren. Damit diese Mittel nicht auf andere staatliche Fördermöglichkeiten wie das o.g. Aufstiegs-BaföG angerechnet werden, sind zwei Voraussetzungen zwingend zu erfüllen:

 

1. das Stipendium muss als Leistungs-Stipendium deklariert sein und

2. das Stipendium darf an keine Bedingung wie z.B. die Bindung an eine Tätigkeit im Landkreis nach Beendigung der Ausbildung, geknüpft sein. Nur so kann das Stipendium als zusätzliche Geldleistung zu einer staatlichen Förderung an die Auszubildenden gezahlt werden.

 

Weiterhin bedarf es Fördervoraussetzungen, die die Bewerbende für ein Stipendium erfüllen ssen. (Näheres hierzu dem wäre dem beigefügten Flyer des Landkreises Göttingen zu entnehmen)

 

Erfahrungsbericht der zuständigen Sachbearbeiterin des Landkreises Göttingen:

Grundvoraussetzung war die gute Zusammenarbeit der drei Fachschulen (zwei staatlich, eine private Trägerschaft) im Landkreis Göttingen.

Die Stipendien waren im ersten Förderjahr sehr gut nachgefragt und es gab auf 6 Stipendien 20 Bewerbungen. Ein Gremium, zusammengesetzt aus jeweils einer Lehrkraft der drei Fachschulen sowie die Fachberatung für Kindertagesstätten im Landkreis, haben gemeinsam nach festgelegten Kriterien eine Auswahl getroffen.

 

Seither ist die Nachfrage eher gering, sodass keine Auswahl mehr stattfinden musste. Auch in diesem Jahr deckt die Bewerbendenzahl die Stipendienzahl ab. Ein Grund für die geringe Nachfrage sei nicht zu erklären.

 

Ein weiterer kritischer Punkt sei die Frage der Nachhaltigkeit. Da die Stipendien nicht an einetigkeitsbindung geknüpft sein dürfen, ist sowohl der Verbleib der Stipendiaten im Landkreis Göttingen ungewiss als auch der Verbleib im Tätigkeitsfeld Kindertagesstätten. Insbesondere die Möglichkeit eines Studiums im Anschluss an die Ausbildungszeit wird von den Absolvent*innen genutzt.

 

Fazit:

 

Die Erhöhung der Attraktivität der Ausbildung zu pädagogischen Fachkräften kann neben den notwendigen strukturellen Änderungen wie z.B. Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels- dazu führen, dass sich mehr (junge) Menschen für diese Form der Ausbildung entscheiden.

Finanzielle Anreize nnen ein Aspekt sein, die Attraktivität der Ausbildung zu erhöhen. Die Schaffung von Stipendien erscheint in diesem Zusammenhang nur sinnvoll, wenn dies keinen Ausschluss anderer staatlicher Förderung nach sich zieht, da deren Höhe über denen eines Stipendiums liegt.

Nach den Erfahrungen aus dem Landkreis Göttingen scheint die Vergabe von Stipendien keinen entscheidenden und nachhaltigen Effekt r die Region zu haben, zumal aus o.g. Gründen keine personelle Bindung möglich ist.

 

Aus der Sicht der Fachberatung re daher eine grundsätzliche Reform in der Ausbildung zu pädagogischen Fachkräften im Kindertagesstättenwesen auf Landesebene angezeigt. Hier insbesondere durch eine duale Ausbildung, wie sie auch in anderen Bundesländern angeboten wird. Auch die notwendigen Verbesserungen der strukturellen Bedingungen sind nur auf Landesebene (NKiTaG) möglich.

 

 

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