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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/166  

Betreff: Änderung der Richtlinie zum Kulturförderpreis des Landkreises Lüneburg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Piredda, Sonja
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.37. 281-000 Heimat- und sonstige Kulturpflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
21.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur geändert beschlossen     
Kreisausschuss
26.06.2023    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
28.09.2023 
Sitzung des Kreistages/ Kulturforum Gut Wienebüttel ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Richtlinie Kulturförderpreis 17.06.2019  
Anlage zu den Richtlinien für die Vergabe des Kulturförderpreises  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

I  - Aktuelle Richtlinie Kulturförderpreis

II - Anhang der Richtlinie (Protokollnotiz) vom 12.06.2014

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie Kulturförderpreis 17.06.2019 (63 KB)      
Anlage 2 2 Anlage zu den Richtlinien für die Vergabe des Kulturförderpreises (18 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinie zum Kulturförderpreis des Landkreises Lüneburg wird geändert. Die Form der Änderung ergibt sich aus der Diskussion im Laufe der Sitzung.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg vergibt nach mehrjähriger Pause seit 2009 wieder einen Kulturförderpreis zur Unterstützung von Kulturschaffenden mit Bezug zum Landkreis Lüneburg durch Herkunft, Wohnort, Ausstellung oder Inhalt ihrer Arbeiten.

 

In der Sitzung des Kuratoriums am 19. April 2023 wurde diskutiert, dass es wünschenswert wäre, neben der Förderung von Kulturschaffenden, die am Beginn ihres beruflichen Schaffens stehen, darüber hinaus die Möglichkeit zu haben, Kulturschaffende für ihre langjährigen kulturellen Verdienste im und für den Landkreis zu ehren.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor:

Umbenennung des Preises zum "Kulturpreis des Landkreises Lüneburg".

Es werden weiterhin jährlich bis zu zwei Preisträger_innen ausgezeichnet, wovon mindestens eine_r aus dem Bereich a) kommen muss:

a) Emerging Artist (Nachwuchskünstler_in) aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur oder Musik

b) Established Artist (etablierte_r Künstler_in) aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur oder Musik

 

Die Änderung zieht keine zusätzlichen Kosten nach sich.

 

Die aktuell geltende Richtlinie nebst Anhang ist der Vorlage beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Keine zusätzlichen Kosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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