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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/141  

Betreff: Änderungsantrag der Gruppe AfD-Fraktion/Die Basis vom 18.04.2023 zum Antrag 2023/057 Thema: "Flächenausweisung für Windräder begrenzen!"
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Gruppe AfD / dieBasis
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Regional- und Bauleitplanung
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreistag
20.04.2023 
Sitzung des Kreistages abgelehnt     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag_an_den_Kreistag_-_Flächenausweisung_für_Windräder_begrenzen.pdf  

 

 

Anlage/n:
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_an_den_Kreistag_-_Flächenausweisung_für_Windräder_begrenzen.pdf (92 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Der Kreistag stellt fest:

 Eine derart hohe Ausweitung von Windkraftanlagen in der vom Umweltministerium ausgegeben Höhe von 4,72 Prozent der Landkreisfläche wäre vor allem in den betroffenen Gebieten eine zu hohe Belastung für die Bürger und würde zur nachhaltigen Zerstörung der Kulturlandschaft im Landkreis Lüneburg beitragen.

 Daher fordert der Kreistag die Kreisverwaltung auf:

 1. Der Landrat wird beauftragt, sich gegenüber dem Land weiterhin für mehr Transparenz und eine stärkere Verteilungsgerechtigkeit zwischen denLandkreisen einzusetzen, sowie

2. beim Umweltministerium einzufordern:

 a) die für den Bau von Windkraftanlagen vorgesehene Fläche im Landkreis Lüneburg auf 2,2 % der Gesamtfläche des Landkreises zu begrenzen und

 b) im Falle der Weigerung der Landesregierung diese Begrenzung anzuerkennen, dieses auf dem Klagewege durchzusetzen.

 Zudem fordert der Kreistag die Verwaltung auf:

 a) im RROP 2025 eine Obergrenze pro Samtgemeinde auf maximal 3 Prozent für den Ausbau für Windkraft vorzusehen.

 b) den Abstand zu Wohnhäusern auf mindestens 1000 Meter festzulegen.

 c) keine Flächen für Windkraftanlagen in Wäldern auszuweisen.

 

 

Sachlage:

Die Ausweisung einer Fläche im Landkreis Lüneburg von über 4 Prozent für den Bau von Windkraftanlagen ist zum einen willkürlich, da in anderen Landkreisen weniger Fläche ausgewiesen werden muss, zum anderen würde eine Ausweisung von 4,72% die Kulturlandschaft im Landkreis zerstören.

So müssen für die bis zu 240 m hohen Anlagen jeweils Fundamente mit den Abmessungen eines großen Einfamilienhauses und einem Gewicht von gut 3000 Tonnen in den Boden gegossen werden.

 Außerdem müssen breite Schneisen in den Wald geschlagen und der Untergrund so verfestigt werden, dass die bis zu 200 Tonnen schweren Einzelteile von Spezial-Fahrzeugen an die Baustelle geliefert werden können. Derlei gravierende Eingriffe in die Kulturlandschaft zugunsten einer in ihrem Nutzen umstrittenen Stromerzeugungs-technologie sind unverhältnismäßig und in ihren Ausmaßen nicht zu rechtfertigen. Die Verpflichtung zur Ausweisung von 4,72 Prozent der Landkreisflächefür den Windradbau ist überdies eine Benachteiligung gegenüber anderen Kommunen, die nicht hinnehmbar ist.

 Desweiteren ist es so, dass die elektrischen Isolationseigenschaften der Luft in den engen Turbinengondeln aufgrund der hohen elektrischen Spannungen an manchen Bauteilen an ihre Grenzen stoßen. Zur Optimierung der Einrichtungen in den Gondeln werden Schaltschränke gasdicht ausgeführt und der besseren elektrischen Isolations-eigenschaften wegen mit dem Gas Schwefelhexafluorid SF6 geflutet[1][1].

 Das inerte Gas ist ~5 mal schwerer als Luft und ungiftig. In Lichtbögen von Schaltanlagen können allerdings hochgiftige Verbindungen aus Schwefel und Fluor entstehen, weswegen zum Teil Sicherheitsrichtlinien zur Entlüftung beachtet werden müssen.2 Mit der weiteren Installation von Windkraftanlagen soll der Kohlenstoffdioxidausstoß verringert werden. Schwefelhexafluorid SF6 ist laut dem sechsten Sachstandsbericht des ICCP das stärkste bekannte Treibhausgas.3 Untersuchungen zufolge zersetzt sich das Gas in der Atmosphäre über einen Zeitraum von ca. 3.000 Jahren.

 Das Gas ist um den Faktor 22.800 mal stärker klimaschädlich als Kohlenstoffdioxid CO2und daher aus Umweltschutzgründen in vielen Anwendungen (z. B. als Gas in Autoreifen!) seit über 20 Jahren verboten.

 Wissenschaftler und Universitäten melden, dass sich zur Zeit bis zu 50 % mehr Schwefelhexafluorid in der Luft befindet als die aktuellen Emissionsdaten suggerieren. Wenn wohl auch nur geringe Mengen Schwefelhexafluorid SF6 in Deutschlandentweichen, so ist der negative Einfluss, bezogen auf die angeblich klimaschädliche Belastung von Kohlenstoffdioxid CO2, größer als durch den gesamten innerdeutschen Flugverkehr.

Wegen nicht ausreichend vorhandener Vorschriften gibt es in Europa für die Nutzung von Schwefelhexafluorid SF6die freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie, das Gas nur in geschlossene Systeme einzubringen und am Ende wiederzuverwerten oder zu neutralisieren. Dies ist unter anderem auch festgehalten in der EU-Verordnung (EU) Nr. 717/2014 des Europäischen Parlaments.4

  1https://www.zeit.de/2021/42/emissionen-sf6-windkraft-schwefelhexaflourid-umwelt

 2https://web.archive.org/web/20150506025450/http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi753.pdf

 3https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg3/downloads/report/IPCC_AR6_WGIII_FullReport.pdf

 4https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0517

 Stephan Bothe

 Gruppe AfD-Fraktion/Die Basis

 



 

 


 

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