Vorlage - 2023/081
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Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage gemäß TOP 24.4 der Kreistagssitzung am 16.02.2023 ergab, dass in der Tat die Fahrkarten der beiden Fährverbindungen Darchau - Neu Darchau und Bleckede - Neu Bleckede in unterschiedlichem Maße vom LK gefördert werden. Der Antwort war auch zu entnehmen, dass das nicht Ziel war, sondern sich eher zufällig so ergab.
Beispiel: Die Fahrkarte „10er-Karte pro Auto“ kostet ohne Förderung auf der Amt Neuhaus 26,00 Euro und auf der Tanja 25,00 Euro.
Der subventionierte Verkaufspreis dieser Karte beträgt für die Amt Neuhaus 13,00 Euro und für die Tanja 17,50 Euro. Somit beträgt die Förderung dieser Fahrkarte für die Amt Neuhaus 13,00 Euro und für die Tanja nur 7,50 Euro.
Die Verwaltung sollte gebeten werden, für beide Fährverbindungen aufzuführen, welche Art von Fahrkarte welchen Preis ohne Förderung hat, wie hoch der jeweilige Förderbetrag ist und welcher Endbetrag sich somit bei Förderung ergibt.
Um künftig eine ungleiche Förderung der beiden Fährverbindungen zu vermeiden, sollte die Verwaltung beauftragt werden, einen Vorschlag auszuarbeiten, der für eine künftige Gleichbehandlung im Hinblick auf die Förderung der Fahrkarten sorgt und diesen Vorschlag dem zuständigen Gremium zum Beschluss vorzulegen.
Unter Bezug auf obiges Beispiel müsste sich dann, statt der Förderung von 13,00 Euro für die Fahrkarte auf der Amt Neuhaus und nur 7,50 Euro der Förderung für die Fahrkarte auf der Tanja, ein gleichhoher oder zumindest annährend gleich hoher Betrag ergeben.
Die beiden Fähren wären dann bezüglich der Förderung der Fahrkarten
durch den LK gleichgestellt.