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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/057  

Betreff: Antrag der AfD-Fraktion vom 08.02.2023 zum Thema: "Flächenausweisung für Windräder begrenzen!"
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Bothe, Stephan AfD-Fraktion
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Regional- und Bauleitplanung
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
27.02.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
20.04.2023 
Sitzung des Kreistages abgelehnt     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag_an_den_Kreistag_-_Flächenausweisung_für_Windräder_begrenzen.pdf  

 

 

Anlage/n:
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_an_den_Kreistag_-_Flächenausweisung_für_Windräder_begrenzen.pdf (76 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

  1. Der Kreistag fordert die Landesregierung auf, die für den Bau von Windkraftanlagen vorgesehene Fläche im Landkreis Lüneburg auf 2% der Gesamtfläche des Landkreises zu begrenzen, 

 

  1. im Falle der Weigerung der Landesregierung diese Begrenzung auf dem Klagewege durchzusetzen.

.

 

 

Sachlage:

Die Ausweisung einer Fläche im Landkreis Lüneburg von über 2% für den Bau von Windkraftanlagen würde die Kulturlandschaft im Landkreis zerstören. So müssen für die bis zu 240 m hohen Anlagen jeweils Fundamente mit den Abmessungen eines großen Einfamilienhauses und einem Gewicht von gut 3000 Tonnen in den Boden gegossen werden. Außerdem müssen breite Schneisen in den Wald geschlagen und der Untergrund so verfestigt werden, dass die bis zu 200 Tonnen schweren Einzelteile von Spezial-Fahrzeugen an die Baustelle geliefert werden können. Derlei gravierende Eingriffe in die Kulturlandschaft zugunsten einer in ihrem Nutzen umstrittene Stromerzeugungs-Technologie sind unverhältnismäßig und in ihren Ausmaßen nicht zu rechtfertigen. Die Verpflichtung zur Ausweisung von 4,72 Prozent der Landkreisfläche für den Windradbau ist überdies eine Benachteiligung gegenüber anderen Kommunen, die nicht hinnehmbar ist.    

 

Stephan Bothe 

 

AfD Fraktion

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