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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/036  

Betreff: Mitgliedschaft im Kreistag
a) Feststellung des Sitzverlustes des Kreistagsabgeordneten Thomas Bieler
b) Verpflichtung von Herrn Hans-Detlef Jacobi
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Brandt, Sebastian
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Recht und Kommunales
Bearbeiter/-in: Zipser, Silke  Verwaltungsleitung
Produkte:24. 01 Büro des Landrats
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreistag
20.04.2023 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Beendigung_Bieler  
Verpflichtung  
Anschreiben_Mitgliedschaft_Herr Jacobi  

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Schreiben von Thomas Bieler

Pflichtenbelehrung

Schreiben an Herrn Jacobi

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beendigung_Bieler (261 KB)      
Anlage 2 2 Verpflichtung (44 KB)      
Anlage 3 3 Anschreiben_Mitgliedschaft_Herr Jacobi (20 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Thomas Bieler (CDU) wird aufgrund seiner Verzichtserklärung vom 25.01.2023 festgestellt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr.. 1 i.V.m. Abs. 2 NKomVG).

 

Im Anschluss ist der Nachfolger Hans-Detlef Jacobi durch den Landrat zu verpflichten (§ 60 NKomVG). Er ist gemäß § 54 NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG auf die Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Kreistagsabgeordnete Thomas Bieler hat mit Schreiben vom 25.01.2023 mitgeteilt, dass er sein Kreistagsmandat zum 28.02.2023 niederlegt. Gemäß § 52 NKomVG hat der Kreistag den Sitzverlust in seiner nächsten Sitzung festzustellen. Herrn Bieler ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Nachfolger ist Herr Hans-Detlef Jacobi. Seine Mitgliedschaft im Kreistag beginnt am 20.04.2023 mit der Feststellung des Sitzverlustes des Kreistagsabgeordneten Thomas Bieler.

 

Gemäß § 60 NKomVG ist Herr Hans-Detlef Jacobi in der ersten Kreistagssitzung nach Annahme des Mandats förmlich zu verpflichten, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Mitglieder des Kreistages üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleiteten Überzeugung aus. Sie sind nicht an Verpflichtungen gebunden, durch die die Freiheit ihrer Entschließung als Mitglieder des Kreistages beschränkt wird (§ 54 Abs. 1 NKomVG).

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist gemäß § 54 NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG auf die Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NkomVG hinzuweisen.

 

Verletzen Abgeordnete vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten, verstoßen sie insbesondere gegen die ihnen in den §§ 40 bis 42 auferlegten Verpflichtungen, so haben sie der Kommune den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 54 Abs. 4 NKomVG).

 

Die §§ 40 bis 42 NKomVG sind dieser Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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