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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/016  

Betreff: Kommunale Zusammenarbeit im Bereich Informationstechnik (IT) (im Stand der 2. Aktualisierung vom 03.03.2023)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Welz, Franziska
Federführend:Informations- und Kommunikationstechnik Bearbeiter/-in: Völker, Annette
Produkte:4.1. 111-610 IT-Service
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
08.02.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
08.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
20.03.2023 
Nichtöffenltiche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
20.04.2023 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Final_Entwurf Zweckvereinbarung  
Final_Muster EVB-IT Systemvertrag komGRID gesamt  
AFP 08.02.2023_ Konzept IT-Kooperation (final)  
AFP 08.02.2023_ Muster Zweckvereinbarung  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Final_Entwurf Zweckvereinbarung (156 KB)      
Anlage 5 3 Final_Muster EVB-IT Systemvertrag komGRID gesamt (2358 KB)      
Anlage 1 4 AFP 08.02.2023_ Konzept IT-Kooperation (final) (352 KB)      
Anlage 2 5 AFP 08.02.2023_ Muster Zweckvereinbarung (146 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Abschluss der Zweckvereinbarung mit den kreiseigenen Kommunen wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Aktualisierung vom 03.03.2023:

Um Missverständnissen vorzubeugen wurde der Beschlussvorschlag von „Dem Abschluss der Zweckvereinbarung und des EVB-IT Systemvertrages mit den genannten Kommunen wird zugestimmt.“ in „Dem Abschluss der Zweckvereinbarung mit den kreiseigenen Kommunen wird zugestimmt.“ geändert.

Der anliegende EVB-IT Vertrag und die Preisliste dienen nur dem grundsätzlichen Verständnis der Vertragsbestandteile, sie sind jedoch mit jeder Kommune, z.B. aufgrund der unterschiedlichen Ausstattungen (Anzahl Desktops, Anzahl Switche, etc.), individuell auszugestalten und können daher nicht pauschal beschlossen werden. Auch die Reaktions- und Servicezeiten sind nicht zwingend so feststehend wie im anliegenden Entwurf, sondern bedürfen der Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde.

Die Verwaltung bittet jedoch um einen Grundsatzbeschluss, dass die anliegende Zweckvereinbarung mit den kreiseigenen Kommunen (perspektivisch ggf. Weitere als die Genannten, daher die Änderung im Beschlussvorschlag) geschlossen werden darf, woraus sodann der EVB-IT Vertag resultiert. Über erfolgreich abgeschlossene Verträge mit den Kommunen kann, sofern gewünscht, jeweils im AFP berichtet werden.

______________________________________________

 

Aktualisierung vom 28.02.2023:

Der Vorlage wurden die final überarbeiteten Vertragsdokumente beigefügt. Die Änderungen die seit der Vorstellung im AFP vom 08.02.2023 eingetreten sind, werden in der Sitzung vom 08.03.2023 vorgestellt.

 

______________________________________________

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.09.2018 die Verwaltung beauftragt das Konzept zur IT-Kooperation gemeinsam mit interessierten Einheits- und Samtgemeinden im Kreisgebiet umzusetzen.

Die Samtgemeinden Gellersen und Dahlenburg sind die Kooperation eingegangen und bereits technisch umgestellt. Die Samtgemeinde Ostheide befindet sich im Umstellungsprozess und wird im ersten Quartal 2023 umgestellt. Mit der Samtgemeinde Amelinghausen haben erste Gespräche stattgefunden.

 

Die Vorgehensweise des Konzeptes (Anlage 1) sieht den Abschluss eines Vertrages und ggf. einer Kooperationsvereinbarung vor.

 

Der Entwicklungs- und Prüfungsprozess ist abgeschlossen. Ergebnis ist eine Zweckvereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik (IT) (Anlage 2).

 

Gemeinsames Ziel der Zusammenarbeit ist die Bereitstellung und Weiterentwicklung einer funktions- und leistungsfähigen IT Infrastruktur zur dienstleistungsorientierten Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Es werden die sogenannten kommunalen Gemeinsamen Rechenzentrums- und IT-Dienste (komGRID) für die genannten Kommunen bereitgestellt. D. h. der Landkreis Lüneburg stellt die IT-Infrastruktur sowie alle erforderlichen Komponenten für die IT-Ausstattung der Arbeitsplätze bereit. Er übernimmt ebenfalls die Unterhaltung und strategische Weiterentwicklung der IT. Für die Abdeckung des benötigten Portfolios an Fachanwendungen werden in Abstimmung mit den komGRID-Kommunen geeignete und befähigte Drittanbieter zur Leistungserbringung hinzugezogen. Die nähere Ausgestaltung (Gegenstand, Vergütung und Bestandteile) erfolgt in einem EVB-IT Systemvertrag.

 

Im Rahmen des Prozesses wurden auch die vergaberechtlichen Vorgaben geprüft. Die kommunale Zusammenarbeit unterliegt gemäß § 108 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht dem Vergaberecht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen: ~ 200.000 €r das Haushaltsjahr 2023

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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