Vorlage - 2022/089
|
|
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
7 | 2022_02_01_Uni_H_Naturverträglicher_Ausbau_von_Solarparks_-_IUP.pdf (750 KB) | ||||
8 | 2021_08_16_Uni_H_Daten_für_die_Standortplanung_von_Windenergieanlagen.pdf (708 KB) |
Sachlage:
In der letzten Sitzung des Raumordnungsausschusses wurde insbesondere
von Seiten der anwesenden HVB's die dringende Notwendigkeit nach
Arbeitshilfen bzw. Leitfäden zum Umgang und zur Steuerung von Anträgen
für die Anlage von Freiflächen-Solarenergieanlagen artikuliert. Seitens
der Kreisrätin Frau Vossers wurde darüber informiert, dass ein Leitfaden seitens
des Landkreises in Vorbereitung sei. Ergänzend zu dem in Aussicht
gestellten Leitfaden sind die von der Universität Hannover öffentlich bereitgestellten Flächendaten für potentiell geeignete Solarenergieanlagenflächen im Geoportal eine gute Ergänzung zu den zu erwartenden textlichen Ausführungen des Landkreises. Da die allermeisten Interessenten nicht über die Software und die Kenntnisse für die Darstellung dieser Daten besitzen werden, ist das Geoportal für Bürger und politische Vertreter eine gut zugängliche Informationsquelle.
Den Gemeinden werden mit der Bereitstellung dieser Daten über das Geoportal wichtige
Hinweise für die bauleitplanerische Steuerung gegeben. Im
Zusammenhang mit der Neuaufstellung des RROP ist darauf hinzuweisen, dass auch
Flächendaten für die Ausweisung von Windenergieanlagen bereitgestellt
werden. Näheres bitte ich den Anlagen zu entnehmen.
Stellungnahme der Verwaltung vom 08.03.2022:
Die Verwaltung erhält von den Kommunen im Landkreis Lüneburg und von Flächeninteressenten eine Vielzahl von Anfragen zu geeigneten Flächen für Freiflächen-Photovoltaik. Daher scheint es erforderlich zu sein, dass durch die Bauleitplanung eine Steuerung auf der Ebene der Kommunen erreicht wird. Der Landkreis Lüneburg hat deshalb zu diesem Thema einen Leitfaden entwickelt, um den Kommunen viele wichtige Informationen und Hinweise dazu an die Hand zu geben.
Die Flächendaten der Universität Hannover können eine weitere Planungshilfe für die Kommunen darstellen. Es handelt sich dabei auf Ebene des Landes Niedersachsen um statische und übergeordnete Bewertungen zum Raumwiderstand von Flächen. Anhand statistischer Daten wird abgeschätzt, ob ohne Konflikte mit dem Naturschutz oder der menschlichen Gesundheit ein Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik weitgehend gelingen könnte.
Fachlich ist diese Methodik nachvollziehbar, sowie auch die Bewertungskategorien. Die zugrundeliegende Studie weist jedoch auch Schwächen auf. So wird bspw. im Bereich der Avi-Fauna nur der aktuelle Stand der Forschung dargestellt, da noch keine abschließenden systematischen Untersuchungen vorliegen. Auch die aktuelle Anlagentechnik wird in ihren Umweltauswirkungen noch nicht berücksichtigt .
Diese Bewertung ersetzt keine Bewertung der Flächen im Zuge der Bauleitplanung. Vielmehr ist eine Bewertung und Eingrenzung dieser Flächen erforderlich, insbesondere gegenüber den Belangen der Landwirtschaft.
Zurzeit sind eine Vielzahl von Projektentwicklern auf der Suche nach geeigneten Flächen und bemühen sich schnellstmöglich um die Schließung von Vorverträge mit Flächeneigentümern, um so einen Zugriff auf möglicherweise geeignete Flächen für Freiflächen-Photovoltaik zu erhalten. Für Flächeneigentümer besteht damit eine sehr frühzeitige Bindung, ohne dass eine fachliche Prüfung der Eignung der Flächen und eine ausführliche juristische Prüfung der Verträge stattfand.
Eine öffentliche Bereitstellung der Flächendaten der Universität Hannover wird unter Berücksichtigung dieser Aspekete daher nicht empfohlen. Projektentwickler könnten die Flächendaten in der Kommunikation mit den Flächeneigentümern dafür versuchen zu nutzen, dass es sich hierbei um bereits vom Landkreis Lüneburg als geeignet eingestufte Flächen handelt. Hier müssen die Belange der Flächeneigentümer geschützt werden.
Den Gemeinden kann wiederum mit der internen Bereitstellung dieser Daten über das Geoportal ein erster Einstieg bzw. ergänzende Hinweise für die bauleitplanerische Steuerung gegeben werden. Der Notwendigkeit nach Arbeitshilfen bzw. Leitfäden zum Umgang und zur Steuerung von Anträgen für die Anlage von Freiflächen-Solarenergieanlagen könnte damit seitens des Landkreis Lüneburg begegnet werden.
Zentrale Empfehlung der Untersuchung ist darüber hinaus, dass die positiven Auswirkungen von PV-FFA eine gute Standortwahl und eine Einbettung in ein ökologisches Gesamtkonzept im Vorfeld benötigen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
b) | an Folgekosten: | € |
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
|
|
|
| |||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| im Haushaltsplan veranschlagt |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| durch Mittelverschiebung im Budget |
| ||||
|
|
| Begründung: |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| Sonstiges: |
| ||||
|
|
| ||||||
d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
| ||||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| ja |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| nein |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| klärungsbedürftig |
| ||||
Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
|
|
|
|
|
|
|
| keine wesentlichen Auswirkungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
| positive Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
|
| negative Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
| Begründung: |
|