Vorlage - 2022/024
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Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Ausschuss für Klimaneutralität 2030 möge beschließen, dass die folgenden vier Titel im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden:
1. Der Kreistag beschließt den umgehenden Einstieg in das Handlungsprogramm für eine klimaneutrale Energieversorgung im Landkreis im Rahmen des European Energy Award (EEA).
2. Die Verwaltung wird gebeten, für den Bereich Wärmeversorgung ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Im Haushaltsjahr 2022 werden zunächst entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,00 € für die Erarbeitung dieses Konzeptes sowie die dafür notwendige Personalstelle eingestellt.
3. Die Verwaltung wird gebeten, für die Erstellung des Solar-und Wärmekatasters (beschlossen am 07.12.21) und die weiterführende Unterstützung der Kommunen beim Aufbau einer Wärmeplanung initial die Aufnahme der Arbeit aus Haushaltsresten 2021 zu finanzieren sowie zugleich Fördermittel des Bundes zu beantragen.
4. Zwei Personalstellen werden im Kreishaushalt eingestellt, um die praktische Umsetzung des Energiemanagements und der strategischen Sanierungsplanung für die eigenen Liegenschaften des Landkreises umgehend zu beginnen und ihren Fortgang sicherzustellen.
Die vier obenstehenden Beschlüsse sind notwendig, um die Handlungsfähigkeit des Klimaschutzmanagements im Fachdienst 02 in 2022 zu gewährleisten. Um die eingeplanten Ziele laut Produkt 561 zu erreichen, muss die entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung beschlossen werden.
Durch die Erstellung des Handlungsprogramms im Rahmen des EEA können die Beispielfunktion und Glaubwürdigkeit des Landkreises in Befolgung der eigenen Beschlüsse von 2019 bis 2021 gewährleistet, sowie durch Energieeffizienzmaßnahmen Einspareffekte für den Kreishaushalt erzielt werden.
Insbesondere im Strom- und Wärmebereich sind langfristige Planungen zentral für die Versorgungssicherheit sowie die Planungs- und Kostensicherheit für Partner im gewerblichen und privaten Sektor. Konkrete Maßnahmen müssen daher mit einer zeitlichen Vorgabe und klar geregelten Verantwortlichkeiten in einem kreisweiten Konzept festgelegt werden und wichtige Partner in der Region eingebunden werden.
Durch das Energiemanagement und die strategische Sanierungsplanung für die eigenen Liegenschaften kann der Landkreis nicht nur seiner Vorreiterrolle gerecht werden, sondern auch Einsparpotenziale abrufen und somit weitere Klimaschutz- und Klimaanpassungsaktivitäten ermöglichen.
Stellungnahme der Verwaltung 20.01.2022:
Die Verwaltung hat im Rahmen des EEA-Prozesses bereits intern eine IST-Analyse erstellt. Demnach erreicht der LK Lüneburg > 50 % der möglichen Bewertungspunkte für eine Zertifizierung. Im letzten Jahr wurden dazu in den verschiedenen Fachdiensten mit Hilfe des EEA-Managementtools die bisherigen klimarelevanten Aktivitäten für eine Bewertung erfasst.
Das Energieteam übernimmt gemeinsam mit der EEA-Beraterin, Frau Gerwien-Siegel, im nächsten Schritt die Erarbeitung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms (Masterplan). Eine Fertigstellung ist für das 3. Quartal 2022 vorgesehen. Dabei gilt es konkrete Projektvorschläge auszuarbeiten und Projekte umzusetzen. Sobald Projekte definiert sind, gilt es zusätzlich Fördermöglichkeiten und Personalaufwand zu benennen.
Im Rahmen der IST-Analyse wurde zudem deutlich, dass es eine Festlegung von konkreten Zielen benötigt.
Eine Vorstellung der IST-Analyse ist für den 03.03.2022 im Kreistag vorgesehen. Im Nachgang wird Frau Gerwien-Siegel detailliert im Fachausschuss Klimaneutralität 2030 die bisherigen Ergebnisse erläutern und den weiteren Prozess beschreiben.
Im Januar 2022 wurde der FD02 im Bereich Klimaschutz des Landkreises durch eine neue Personalstelle, hier: Referent*in für Klimaschutz (Teilzeit), aufgestockt. Im Frühjahr 2022 wird zudem eine weitere Personalstelle, hier: Klimaschutzmanager*in (Vollzeit), besetzt werden und den FD 02 tatkräftig bei der Umsetzung der Ziele und Projekte unterstützen.
Zu den einzelnen Punkten:
Zu 1) Derzeitiger Stand des EEA-Prozesses s.o.
Die Vorstellung des Energiepolitischen Arbeitsprogrammes (EPAP, auch Masterplan) ist für das 3. Quartal 2022 vorgesehen und eine Beschlussfassung des Arbeitsprogrammes Voraussetzung für die EEA-Zertifizierung des Landkreises Lüneburg.
Im Rahmen der Erstellung des Energiepolitischen Arbeitsprogrammes (EPAP, auch Masterplan) sollen politische Zielsetzungen wie die klimaneutrale Energieversorgung diskutiert und aufgenommen werden (Sofortmaßnahmen, weiterführende Konzepte).
Zu 2) und 3) Der Kreisausschuss hat sich am 07.06.2021 mehrheitlich für die Einführung eines Solarkatasters im Landkreis Lüneburg entschieden. Im letzten Ausschuss wurde das Vorgehen seitens der Verwaltung erläutert. Zur geplanten Erstellung des geplanten kombinierten Wärme- und Solarkatasters wird externer Sachverstand benötigt. Zur Vorbereitung und Erstellung des Katasters kann seit dem 01.01.2022 die Förderung über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) für die Arbeit eines externen Dienstleisters sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit in Anspruch genommen werden. Die Förderquote beträgt 60 Prozent bzw. 80 Prozent für finanzschwache Kommunen. Hier prüft der Landkreis die Vorbereitung und Erstellung des Katasters über diese Förderung, über ein Fokuskonzept Wärmeversorgung. Haushaltsmittel sind hierfür bereits eingestellt.
Ebenfalls im letzten Ausschuss wurde das Vorgehen seitens der Verwaltung zur Unterstützung der Kommunen im Bereich der Wärmeplanung vorgestellt. Die Förderrichtlinie für kommunale Nahwärmekonzepte ist finanziert durch die Mittel für Klimaschutz im Strukturentwicklungsfonds.
Zu 4)
Über die Kommunalrichtlinie wird auch die Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements durch eine zusätzliche Personalstelle und/oder die Beauftragung von externen Dienstleister*innen mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert.
Es ist derzeit nicht möglich bzw. nicht angedacht weitere Fördermittel der Kommunalrichtlinie für die bereits gestartete CO2-Bilanz und die Erstellung eines Energiepolitischen Arbeitsprogramms im Rahmen des EEA zu beantragen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| x | klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| x | positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: Klimarelevante Projekte sollen umgesetzt werden, um sich positiv auf das Klimaziel „Klimaneutralität 2030“ auszuwirken. |
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