Vorlage - 2022/023
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Beschlussvorschlag Antragsteller:
Um die bereits beschlossenen klimapolitischen Ziele aktiv zu verfolgen, wird die Verwaltung beauftragt, das Klimaschutzmanagement im Fachdienst 02 des Landkreises Lüneburg in 2022 entsprechend der folgenden Handlungsfelder personell auszustatten. Die jeweils aufgeführten Fördermöglichkeiten für Personalstellen sind zu prüfen und der finanzielle Eigenanteil entsprechend der Förderquote (FQ) bereitzustellen. Die geforderten Stellen können sukzessive im Laufe des Jahres 2022 aufgebaut werden, sodass Personalkosten in 2022 anteilig anfallen. Im Anschluss an den Haushaltsbeschluss muss unverzüglich mit der Stellenbesetzung entsprechend dieser Aufgabenbereiche begonnen werden:
1. Masterplan und Koordination
- Erstellung des Masterplan Klimaschutz (Vorlage 2019/366, Ergänzung vom 14.01.2020), Koordination der Klimaschutz- und Klimaanpassungs-Aktivitäten, des European Energy Awards (EEA, Vorlage 2021/461)
- mögl. Förderung: Klimaschutzkoordination (Nationale Klimaschutzinitiative NKI, mind. 1 Stelle, FQ: 70%)
- mögl. Förderung: Klimaschutzkonzept (NKI, FQ: 70%)
2. Klimafolgenanpassung
- Einstieg ins kommunale Anpassungsmanagement und Risikovorsorge im Landkreis (u.a. Gesundheitsvorsorge mit Hinblick auf Hitzestress, Vulnerabilitätsanalyse und Anpassungskonzept an Starkregen und Überschwemmungen)
- mögl. Förderung: ZUG, Förderschwerpunkt A: Erstellung eines Anpassungskonzepts als ersten Schritt, FQ: 100%
3. Stromerzeugung, Wärmewende und Bauen
- Kreisweites Konzept für Ausbau erneuerbarer Energien und Wärmeversorgung -> Handlungsprogramm für klimaneutrale Energieversorgung im Rahmen des EEA (EPAP, Vorlage 2021/461)
- Solardach- und Wärmekataster (beschlossen am 07.12.2021)
- Kooperationen zwischen Unternehmen und Kommunen ermöglichen
- mögl. Förderung: kommunales Netzwerk Energieeffizienz (NKI, FQ: 60%)
- mögl. Förderung: Fokuskonzept Wärme- und Kältenutzung (NKI, FQ: 60%)
4. Wasserstoff
- Vertiefung und Umsetzung der Handlungsstrategie des Landkreises (Vorlage 2020/483)
- Netzwerkarbeit, Unterstützung von Einzelprojekten wie Konzept für Busbetrieb, ggf. Fähre
- mögl. Förderung: Netzwerkmanagement/Umsetzungsmanagement (NKI, FQ: 60%/40%)
5. Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung
- Vernetzung mit und Unterstützung von Kommunen des Landkreises im Rahmen des EEA (Vorlage 2021/461)
- Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit über Klimaschutz- und anpassungsaktivitäten -> Erstellung eines Konzepts, auch vor der Fertigstellung des EPAP
- Organisation von Bürger*innenbeteiligung, Koordination von Kooperationen mit wissenschaftlichen Akteur*innen wie der "Leuphana Universität Lüneburg"
- mögl. Förderung: NKI, jeweils begleitend zu Förderung der Koordination, des Netzwerkmanagements oder des Energiemanagements
6. Liegenschaften, Beschaffung
- Energiemanagement und strategische Sanierungsplanung für Liegenschaften des Landkreises, z.B. in Weiterentwicklung des bestehenden Klimaschutz-Teilkonzepts (Vorlage 2015/169)
- Regelwerk und Controlling für klimafreundliche Beschaffungen
- mögl. Förderung: Energiemanagement (NKI, FQ: 70%)
Sachlage:
Die Klimakrise stellt eine existenzielle Bedrohung für die Zukunft von Ökosystemen und menschlichem Leben auf dem Planeten dar. Neben dem Kreistagsbeschluss (vom 09.03.2020), bis 2030 klimaneutral zu werden, existieren bereits zahlreiche beschlossene Konzepte und Prozesse für Klimaschutzaktivitäten im Landkreis Lüneburg (siehe bspw. Vorlage 2019/366, Ergänzung vom 14.01.2020). Vor allem aufgrund von Personalmangel muss dabei jedoch ein erhebliches Handlungsdefizit festgestellt werden.
Mit einer strategischen Neuaufstellung des Klimaschutzmanagements im Fachdienst 02 können die Klimaschutzaktivitäten neu aufgenommen sowie Klimaanpassung als Handlungsfeld etabliert werden. Die geforderten Stellen können sukzessive im Laufe des Jahres 2022 aufgebaut werden, sodass Personalkosten in 2022 anteilig anfallen.
Die strategische Neuausrichtung soll Handlungsfelder mit hohen energetischen Einsparpotentialen fokussieren. Entstehende Kostenersparnisse, die besonders bei Energieeffizienzmaßnahen zu erwarten sind, sollen zurück in neue Klimaschutzaktivitäten des Fachdienst 02 fließen. Finanzielle Entlastung ist außerdem durch die Akquise von Fördermitteln zu erwarten, die noch umfassender durch ein größeres Team, bzw. auch in Kooperation mit anderen Fachdiensten beantragt werden können. Insgesamt kann durch Einsparpotenziale und Fördermittelakquise mit einem Hebesatz von 3 - 5 pro Klimaschutzmanager*in gerechnet werden. Die Umsetzung der oben aufgeführten Beschlüsse ist somit nicht nur politisch notwendig, sondern auch für eine nachhaltige Finanzplanung erstrebenswert.
Stellungnahme der Verwaltung vom 20.01.2022:
Die Verwaltung hat im Rahmen des EEA-Prozesses bereits intern eine IST-Analyse erstellt. Demnach erreicht der LK Lüneburg > 50 % der möglichen Bewertungspunkte für eine Zertifizierung. Im letzten Jahr wurden dazu in den verschiedenen Fachdiensten mit Hilfe des EEA-Managementtools die bisherigen klimarelevanten Aktivitäten für eine Bewertung erfasst.
Das Energieteam übernimmt gemeinsam mit der EEA-Beraterin, Frau Gerwien-Siegel, im nächsten Schritt die Erarbeitung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms (Masterplan). Eine Fertigstellung ist für das 3. Quartal 2022 vorgesehen. Dabei gilt es konkrete Projektvorschläge auszuarbeiten und Projekte umzusetzen. Sobald Projekte definiert sind, gilt es zusätzlich Fördermöglichkeiten und Personalaufwand zu benennen.
Im Rahmen der IST-Analyse wurde zudem deutlich, dass es eine Festlegung von konkreten Zielen benötigt.
Eine Vorstellung der IST-Analyse ist für den 03.03.2022 im Kreistag vorgesehen. Im Nachgang wird Frau Gerwien-Siegel detailliert im Fachausschuss Klimaneutralität 2030 die bisherigen Ergebnisse erläutern und den weiteren Prozess beschreiben.
Im Januar 2022 wurde der FD02 im Bereich Klimaschutz des Landkreises durch eine neue Personalstelle, hier: Referent*in für Klimaschutz (Teilzeit), aufgestockt. Im Frühjahr 2022 wird zudem eine weitere Personalstelle, hier: Klimaschutzmanager*in (Vollzeit), besetzt werden und den FD 02 tatkräftig bei der Umsetzung der Ziele und Projekte unterstützen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| x | klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| x | positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: Klimarelevante Projekte sollen umgesetzt werden, um sich positiv auf das Klimaziel „Klimaneutralität 2030“ auszuwirken. |
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