Vorlage - 2021/094-1
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Sachlage:
Es wird sich auf die Vorlage 2021/094 Sachstand ARTIE - Gründung einer GmbH bezogen. Nachfolgend wird das Netzwerk sowie die Gründung der GmbH ausführlich erläutert.
Gründung einer Innovationsagentur Nordostniedersachsen / ARTIE GmbH
Die elf Landkreise im Amtsbezirk Lüneburg haben einen gemeinsamen Ansatz entwickelt, um mit einer Innovationsagentur die bisherigen Aktivitäten der ARTIE, des Regionalen Netzwerkes für Technologie, Innovation und Entwicklung, zu verstetigen und weiter auszubauen. Dafür soll eine gemeinsame Agentur in Form einer GmbH gegründet werden.
Die bisherige ARTIE
Seit 1999 betreibt die ARTIE einen gemeinsamen Wissens- und Technologietransfer (WTT). Mittlerweile gehören dem Netzwerk zehn Landkreis und vier Kommunen im Amtsbezirk Lüneburg an. Der Landkreis Lüneburg ist noch kein offizieller Partner.
Durch den Kooperationsverbund konnten in der Vergangenheit auch neue Themen aufgegriffen werden, die für die gesamte Region von Bedeutung sind. Aus der ARTIE heraus sind in den vergangenen Jahren insbesondere die beiden Projekte „Technikfolgenabschätzung Elektromobilität“ und die Projektkoordination Wasserstoff entstanden.
Bisher wurde die ARTIE vom Landkreis Osterholz federführend getragen. Sowohl die Antragstellung, als auch die Vergabe des Auftrags für den WTT inkl. Management (z.B. Abrechnung mit Fördermittelgeber) erfolgten durch die Wirtschaftsförderung Landkreis Osterholz. Die Grundlage bildet dafür bisher eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den ARTIE-Partnern.
Seit 2018 betreiben die ARTIE-Partner – unter Einbeziehung des Landkreises Lüneburg – auch eine gemeinsame Strategie im Bereich der Wasserstoffwirtschaft und haben zusammen das Wasserstoffnetzwerk Nordostniedersachsen gegründet. Damit auch in Zukunft solche innovativen Ansätze verfolgt werden können, ist eine Innovationsagentur eine gute Plattform.
Umstrukturierung
Die bisherige Struktur beruht u.a. darauf, dass ein Landkreis die Koordinierung übernommen hat. Dazu gehören die Antragsstellung für Fördermittel und deren Abrechnung sowie die Vergabe von Aufträgen (i.d.R. europaweite Ausschreibungen). Die Aufgaben werden bisher vom Landkreis Osterholz übernommen. Mit einem Herrn Ziegert, dem Leiter der Wirtschaftsförderung des Landkreises Osterholz, wird spätestens zum Beginn des Jahres 2022 der bisherige ARTIE-Koordinator in den Ruhestand gehen. Es ist daher unklar, ob der Landkreis Osterholz langfristig weiter für diese Aufgabe zur Verfügung steht. Um für eine faire Lastenverteilung zu sorgen und eine langfristige Perspektive entwickeln zu können, wird eine neue Struktur benötigt.
Im Zuge dessen wurde jetzt ein Entwurf für eine „neue ARTIE“ zu entwickelt. In mehreren Workshops sowie unter Einbeziehung einer gesellschaftsrechtlichen Beratung wurde das Modell einer gemeinsamen Gesellschaft der elf Landkreise entwickelt.
Als Rechtsform wird die GmbH empfohlen. Sie ist als privatrechtliche Rechtsform geeignet, weil sie eine Haftungsbegrenzung vorsieht. Darüber hinaus könnten. bei dieser Rechtsform ggf. auch nicht-öffentliche Körperschaften beteiligt werden, was ggf. in zukünftigen Projekten sinnvoll werden könnte.
Die gemeinsame Gesellschaft
Die GmbH würde mit ihrer Geschäftsführung das „Dach“ bilden, unterhalb dessen verschiedene Projekte angesiedelt werden können. Langfristig soll die bestehende Kooperation im Bereich des WTT und der Wasserstoffwirtschaft ausgeweitet werden, um kreisübergreifend innovative Ansätze aufgreifen zu können, die einzelne Landkreise nicht realisieren können. Damit wird eine gemeinsame Grundlage für eine professionelle Innovationsförderung in Nordostniedersachsen geschaffen. Dabei ist es nicht zwangsläufig vorgesehen, dass alle Landkreise in jedem Projekt mitwirken. Der Landkreis Lüneburg, der als Gesellschafter zukünftig dabei sein könnte, beteiligt sich z.B. nur im Wasserstoff-Projekt, nicht jedoch beim WTT. Ebenso wäre es denkbar, dass in Projektgesellschaften weitere Partner, wie z.B. die Kammern oder Hochschulen, eingebunden werden.
Kostenstruktur
Insgesamt sollen nach jetziger Projektion – ohne weitere neue Projekte - 1,34 Mio. Euro (inkl. Fördermittel) durch die GmbH umgesetzt werden. Die Finanzstruktur lässt sich in vier Bereiche gliedern:
a) Kosten für die Dachstruktur (Personal- und Sachkosten, Jahreskongress)
b) Grundkosten WTT (Managementkosten, Aufschlussgespräche und interne Beratungen
c) Kosten für externe Beratungen im WTT
d) Kosten für das GRW-Regionalmanagement H2.N.O.N
Die Kalkulation der Kosten zur GmbH (337 T€) beinhaltet drei Personalstellen (Geschäftsführung, Projektmanagement und Büroassistenz), eine Sach- und Raumkostenkalkulation und Mittel für einen regelmäßigen Fachkongress sowie weitere kleinere Veranstaltungsformate. Die Aufgabe der GmbH liegt in der Koordination und Abwicklung bisheriger (Förder-)Projekte und Maßnahmen für die beteiligten Landkreise. Die Aufgaben, die bislang „nebenbei“ bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Osterholz geleistet wurden, sollen so professionalisiert werden. Zudem sollen die Kapazitäten genutzt werden, sich mit weiteren Zukunftstechnologien- und Trends zu befassen und diese in Form von neuen Kooperationsprojekten für die beteiligten Landkreise nutzbar zu machen.
Es handelt sich bei der Kostenkalkulation um valide Schätzungen für den Grundsatzbeschluss zur Gründung und Ausstattung der Gesellschaft. Variablen liegen vor allem in den Förderbedingungen für den Wissens- und Technologietransfer sowie über die zukünftige Fortführung des Regionalmanagements H2.N.O.N, die derzeit noch nicht feststehen. Korrekturen können bis zu den Beschlüssen über die Haushalte/Nachtragshaushalte für das Jahr 2022 noch erfolgen und sollen in einen Konsortialvertrag aufgenommen werden. Der noch zu erarbeitende Konsortialvertrag regelt die hier dargestellte Finanzierung der Gesellschaft im Detail. Dies hat bei Änderungen den Vorteil, dass der Gesellschaftervertrag unberührt bleibt und keine notarielle Beurkundung notwendig ist. Es ist geplant, dass die Gesellschaft Mitte 2022 ihre Arbeit aufnehmen soll.
Finanzierungsschlüssel
Es ist vorgesehen, dass alle Partner sich entsprechend ihrer Wirtschaftskraft an der Dachstruktur beteiligen. Um hier zu einer annähernd gerechten Verteilung zu kommen, wurde ein neuer Finanzierungsschlüssel entwickelt.
Es soll der folgende Finanzierungsschlüssel für die Lastenverteilung dienen. Als entscheidende Faktoren wurden die Einwohnerzahl (Quelle: LSN, Stand 01.06.2020), der Unternehmensbesatz (Quelle: LSN 2018) und die Finanzstärke der Landkreise (Quelle: LSN, Steuerkraftmesszahlen und Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich 2018 einschl. Ausgleichsbeträge für den Finanzausgleich 2017) in ein Verhältnis gesetzt:
Die jährlichen Gesamtaufwendungen p.a. der einzelnen Landkreise sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Für die Aktivitäten des Wasserstoffnetzwerkes zahlen alle Landkreise momentan 16.000 Euro pro Jahr. Derzeit fungiert der Landkreis Osterholz noch bis mindestens August 2023 als Projektträger des GRW-Regionalmanagements. Ab September 2023 könnte die Trägerschaft an die neue Gesellschaft übergehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Förderung aus GRW-Mitteln weitergeführt wird und lediglich der Kofinanzierungsanteil aufgewendet werden muss.
Organe der Gesellschaft
Es sind als Organe neben der Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung noch der Aufsichtsrat vorgesehen. Jeder Gesellschafter soll eine Stimme haben. Für wesentliche Entscheidungen werden qualifizierte Mehrheiten benötigt.
Zudem sollen in einem Beirat die Wirtschaftsförderer der Partner sowie ggf. externe Experten vertreten sein. Der Beirat hat vor allem eine beratende Funktion und ist kein offizielles Organ der Gesellschaft.
Besondere Situation des Landkreises Lüneburg
Der Landkreis Lüneburg nimmt eine besondere Stellung bei der Neuorganisation der ARTIE ein. Aufgrund dessen, dass der Landkreis bereits bei den Themen Wissens- und Technologietransfer in anderen Projekten tätig ist, erhält der Landkreis eine Sonderstellung in der GmbH. Und zwar wird der Landkreis Lüneburg derzeit nur im Schwerpunkt Wasserstoff mitwirken und in diesem Teilbereich von der Arbeit der zukünftigen GmbH profitieren. Daher setzt sich der Finanzierungsschlüssel aus den Kosten für das „Dach“ und für das Innovationsnetzwerk (z.Z. Hauptthema Wasserstoff) zusammen. Insgesamt sprechen wir hier von einer Summe in Höhe von 52.650 Euro für den Beitritt zur neuen GmbH.
Mit dem Beitritt zur Artie würde die zukünftige Wirtschaftsförderungsstruktur des Landkreises auf drei Säulen aufbauen. Die klassische Wirtschaftsförderung vor Ort wird auch weiterhin durch die Wirtschaftsfördergesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (W.LG) umgesetzt. Darüber hinaus wird die überregionale Wirtschaftsförderung mit Bezug zur Metropolregion Hamburg durch die Wachstumsinitiative Süderelbe AG vorangetrieben. Die dritte Säule würde durch den Beitritt des Landkreises Lüneburg zur neuen GmbH entstehen und damit die regionale Wirtschaftsentwicklung zusätzlich stärken. Regionale Zukunftsthemen sollen in dem Netzwerk weiterhin gemeinschaftlich bearbeitet werden, so dass Projekte und Themen in der strukturschwachen Region Nordost-Niederachsen zusammen vorangetrieben werden können. Durch die Struktur der GmbH, kann der Amtsbezirk Lüneburg EU-Fördermittel über das „Dach“ akquirieren, um größere (Zukunfts-)Projekte gemeinsam umsetzen zu können. Hierbei werden alle elf beteiligten Landkreis von dem Netzwerk und dem Wissensaustausch untereinander profitieren. Auch im Bereich Wasserstoff kann der Landkreis Lüneburg von dem aufgebauten Regionalmanagement H2.N.O.N der ARTIE profitieren und damit dem angestrebten Ziel, 2030 klimaneutral zu sein, einen weiteren Schritt entgegenkommen. Der Austausch über das Netzwerk sowie die damit verbundenen Projekte sind sehr umsetzungsorientiert und können mit dazu beitragen, dass sich der Landkreis insbesondere beim Thema Wasserstoff entsprechend positioniert und eine gemeinsame Infrastruktur auf- und ausgebaut werden kann. Insgesamt würde durch den Beitritt zur GmbH ein zusätzlicher Baustein für eine gute Aufstellung des Landkreises im Bereich der Wirtschaftsförderung auf unterschiedlichen Ebenen gewährleistet werden.
Nächste Schritte:
Eine finale Beschlussempfehlung an den Kreistag zum Beitritt in die neue GmbH wird im nächsten Fachausschuss am 16.09.2021 angestrebt. Unter den Landkreisen ist vereinbart, dass Rückmeldungen bis Ende des 3. Quartals gegeben werden sollen. Gerne steht die Verwaltung auch zur Beratung in den Fraktionen dazu zur Verfügung.
Aktueller Stand:
Die Landkreise Uelzen, der Heidekreis und Rotenburg (Wümme) haben bereits für den Beitritt zur ARTIE GmbH votiert.
Angestrebtes Vorgehen der GmbH:
Damit die Gründung der Gesellschaft in 2022 erfolgen kann, müssen die entsprechenden finanziellen Mittel mit dem nächsten Haushalt bereitgestellt werden. Es wird eine Gründung zum 01.07.2022 angestrebt.
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