Vorlage - 2021/094
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Sachlage:
Es wird sich auf die Vorlage 2020/364 „Weiterentwicklung der ARTIE“ bezogen. Es ist vorgesehen, dass der Landkreis sich der Kooperation aller Landkreise im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg anschließt. Derzeit wird unabhängig von unserem Beitritt eine Reorganisation der Arbeitsgemeinschaft vorgenommen, um diese zukunftsfähig aufzustellen.
Der Kooperationsverbund ARTIE, Regionales Netzwerk für Technologie, Innovation und Entwicklung, möchte sich daher zukünftig neu organisieren. Zur professionellen Unterstützung bei der Neuorganisation wurde ein Beratungsauftrag ausgeschrieben und an PWC Legal vergeben. Während eines gemeinsamen Termins mit allen Akteuren der ARTIE und PWC Legal wurde sich schnell darauf geeinigt, dass die Rechtsform der GmbH die Anforderungen an die neue Organisationsform am besten erfüllt. Im Rahmen des Auftrages werden durch PWC Legal der Entwurf eines Gesellschaftervertrages und eines Konsortialvertrages zwischen den Gesellschaftern erstellt.
Die nachfolgenden Punkte wurden zur Aufnahme in den Gesellschaftervertrag und den Konsortialvertrag festgelegt.
- Für einzelne Förderprojekt können Projektgesellschaften auch mit anderen Gesellschaftern gegründet und ggf. wieder aufgelöst werden.
- Die Gesellschaft wird in der Lage sein, Förderanträge als Privatgesellschaft zu stellen. Falls nur öffentliche Antragsteller zugelassen sein sollten, muss dies nach wie vor stellvertretend durch einen Landkreis erfolgen. Im Antrag wird die Gesellschaft als ausführendes und betrautes Organ dargestellt.
- Die Liquidität wird über einen Grundzuschuss der Gesellschafter gewährleistet und nach einem Einwohner/Wirtschaftskraftschlüssel zwischen den Gesellschaftern (Landkreise) aufgeteilt.
- Trotz der unterschiedlichen jährlichen Zuwendungen zur Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft wollen die Gesellschafter eine gleichmäßige Stimmgewichtung in den Gremien (ein Gesellschafter = eine Stimme). Das Stammkapital der Gesellschaft soll analog nach gleichen Teilen berechnet werden.
- Mitglieder der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates werden die Landräte oder deren bevollmächtigen Vertretungen sein. Des Weiteren soll es einen Gesellschafterausschuss geben, indem die jeweiligen Wirtschaftsförderer vertreten und die das operative Geschäft unterstützen sollen.
- Entscheidungen sollen in den Gremien mit qualifizierten Mehrheit (75%) gefällt werden.
- Derzeit ist geplant, drei Mitarbeiter in der GmbH zu beschäftigen.
Alle genannten Punkte werden durch PWC Legal rechtlich abgeklärt. Im nächsten Termin am 25.04.21 werden die ersten Entwürfe des Gesellschaftervertrags und des Konsortialvertrags vorgestellt.
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