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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/162  

Betreff: Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 17.05.2020 zum Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2020 inkl. Änderungsantrag der Fraktionen CDU, FDP und die Unabhängigen vom 07.05.2020; Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen im Landkreis Lüneburg in der Corona-Krise
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:AfD-FraktionBezüglich:
2020/111
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ehrhardt, Merle
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreistag
18.05.2020 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2020-05-17_Aenderungsantrag zum Antrag 2020-111  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Anlage/n:

Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-05-17_Aenderungsantrag zum Antrag 2020-111 (193 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussvorschlag:

 Daher fordert der Kreistag die Kreisverwaltung auf:

 

1. Zeitnah zu einem Kreistag als Finanzausschuss einzuladen.

Für diesen Kreistag hat die Verwaltung

a) eine qualifizierte Prognose über die zu erwartende Einnahmeentwicklung der

Kommunen in 2020, gesamt und auf die einzelne Kommune herunter gebrochen,

vorzulegen.

b) eine qualifizierte Prognose über die zu erwartende Einnahmeentwicklung des

Landkreises und der Kommunen in 2021, gesamt und auf die einzelne Kommune

herunter gebrochen, vorzulegen.

c) eine qualifizierte Prognose über die zu erwartende Leistungsfähigkeit der einzelnen

Kommunen in 2020 und 2021 vorzulegen.

d) Eine qualifizierte Prognose über die zu erwartenden zusätzlichen Aufwendungen für

kreiseigene Gesellschaften und Beteiligungen in 2020 und 2021, sowie von

Vertragspartnern (z.B. Schülertransport, ÖPNV – KVG etc.) vorzulegen.

 

 

 

2. Zeitnah einen Vorschlag für ein Kosteneinsparprogramm 2020 zu erarbeiten

a) das alle sinnvoll vermeidbaren Ausgaben im aktuellen Ergebnishaushalt erfasst. Die

Handlungsfähigkeit des Landkreises soll dabei erhalten bleiben und der Landkreis

soll den Zuwendungsempfängern ein verlässlicher Partner bleiben.

b) das alle sinnvoll verschiebbaren Projekte im aktuellen Investitionshaushalt dargestellt

werden.

 

3. Im Nachtragshaushalt ist zu berücksichtigen

a) die Kreisumlage wird mindestens um 1,5 Punkte rückwirkend für 2020 gesenkt. Wenn

das Prognoseergebnis zur Leistungsfähigkeit der Kommunen zeigt, dass die Senkung

um 1,5 Punkte nicht ausreicht, wird die Kreisumlage um maximal 2,0 Punkte gesenkt.

b) die eingereichten Anträge für den kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2020

werden zwingend berücksichtigt, sofern sie der Erhaltung der aktuellen Infrastruktur

dienen. Die Auszahlung hat auf Anforderung der Kommunen umgehend nach der

Genehmigung des Nachtragshaushaltes zu erfolgen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachlage:

Der Kreistag muss sich zeitnah ein Bild über die finanzielle Gesamtsituation im Landkreis

bilden.

Oberste Priorität hat die Erhaltung der Handlungsfähigkeit von Landkreis und Kommunen. An

zweiter Stelle steht die Erhaltung von dem Gemeinwohl der Allgemeinheit dienenden

Strukturen.

Die strukturschwachen Mitgliedsgemeinden, die meist auch eine geringe Leistungsfähigkeit

haben, brauchen dringend, der Situation angepasste, Unterstützung, um vor Ort Hilfe leisten zu

können.

 

Stammbaum:
2020/111   Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2020 inkl. Änderungsantrag der Fraktionen CDU, FDP und die Unabhängigen vom 07.05.2020; Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen im Landkreis Lüneburg in der Corona-Krise   Büro des Landrats   Antrag an den Kreistag
2020/162   Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 17.05.2020 zum Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2020 inkl. Änderungsantrag der Fraktionen CDU, FDP und die Unabhängigen vom 07.05.2020; Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen im Landkreis Lüneburg in der Corona-Krise   Büro des Landrats   Antrag an den Kreistag

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