Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/111  

Betreff: Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2020 inkl. Änderungsantrag der Fraktionen CDU, FDP und die Unabhängigen vom 07.05.2020; Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen im Landkreis Lüneburg in der Corona-Krise
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:CDU, FDP, Die Unabhängigen
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
20.04.2020    Sitzung des Kreisausschusses      
18.05.2020    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreisausschuss
Kreistag
18.05.2020 
Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Corona-Krise Erhalt v Arbeitsplätzen u Unternehmen im LK Lbg  
Aenderungsantrag vom 07.05.2020  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Anlage/n:

Originalantrag vom 02.04.2020

Änderungsantrag vom 07.05.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Corona-Krise Erhalt v Arbeitsplätzen u Unternehmen im LK Lbg (340 KB)      
Anlage 2 2 Aenderungsantrag vom 07.05.2020 (78 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Beschlussvorschlag des Antragstellers:

Die Verwaltung möge evaluieren, inwieweit die jetzt aufgelegten Förderprogramme von Bund

und Land in unserem Landkreis angenommen werden. Insbesondere wird die Verwaltung

beauftragt, eine Einschätzung einzuholen (z.B. Wirtschaftsfördergesellschaft, NBank), ob die

wichtigen Strukturen unserer heimischen Wirtschaft mit den jetzt aufgelegten Instrumenten

durch die Corona-Krise zu retten sind oder ob es ggfs. erforderlich sein könnte, dass Bund und

Land die Förderungen ergänzen oder ggfs. mit ergänzenden Unterstützungsleistungen von

kommunaler Seite das Wegbrechen von unternehmerischen Strukturen verhindert oder

zumindest minimiert werden muss.

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag der Antragsteller vom 07.05.2020:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig eine Einschätzung bei den entsprechenden Akteuren (IHK, W.LG, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, DEHOGA etc.) einzuholen, ob Landes- und Bundesprogramme erfolgreich wirken bzw. zusätzliche Hilfen durch Bund und Land erforderlich sind, um Strukturen zu erhalten. Dazu ist ein fester Ansprechpartner im Kreishaus für die Institutionen zu benennen, um frühzeitig über Förderungslücken, akute Notlagen und strukturelle Probleme informiert zu sein.

2. Ebenso ist im sozialen Bereich (im Hinblick auf Regelungslücken im Sozialdienstleiter-Einsatzgesetz), im kulturellen Sektor sowie im Bereich des Sports (Kreissportbund) zu verfahren.

3. Dem Kreisausschuss ist regelmäßig zu berichten. Eine direkte Finanzhilfe des Landkreises außerhalb der „Corona Soforthilfe Kultur und Sport“ ist dabei grundsätzlich nicht vorgesehen.

4. Um die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden im Landkreis zu erhalten und sie in die Lage zu versetzen, notfalls vor Ort zu unterstützen, ist über einen Nachtragshaushalt noch vor der Sommerpause eine spürbare Senkung der Kreisumlage zu beschließen.

5. Dazu wird die Verwaltung gebeten, bis zum AFP im Juni diesen Jahres neben einer aktualisierten Hochrechnung der Haushaltszahlen für 2020 Einsparungsvorschläge sowohl für den Ergebnishaushalt wie für die bisher geplanten Investitionen vorzulegen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Sachlage des Antragstellers:

Mit den Förderrichtlinien „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“

und „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ sind jetzt zwei Förderrichtlinien in Kraft, die

in diesem Unternehmensbereich die sich aus der Corona-Krise abzeichnenden Probleme der

Unternehmen abfedern sollen. Darüber hinaus gibt es umfängliche Kreditprogramme,

insbesondere auch für darüberhinausgehende Betriebsgrößen. Auch die umfängliche

Möglichkeit für Betriebe, Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen, verfolgt das gleiche Ziel,

Insolvenzen und Entlassungen zu vermeiden und den Bestand von Unternehmen zu sichern.

 

Voraussetzung für eine Förderung aus den o.g. Richtlinien ist, dass Antragsteller durch die

Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind bzw. ein Nachweis

darüber, dass Liquiditätsengpässe durch diese entstanden sind. Antragsfrist ist für beide

Richtlinien der 31. Mai 2020 bei der NBank. Die Auszahlungen sollen unverzüglich, jedoch

spätestens bis 31.07.2020 erfolgen.

 

Die erste Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige" setzt

die Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige

und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Eine Inanspruchnahme persönlicher

oder betrieblicher Rücklagen ist nicht notwendig. Die Fördersumme bzw. einmalige

Soforthilfe ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:

- bis zu 9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten

- bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

 

Die zweite Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richtet sich an Unternehmen

und freiberuflich Tätige mit 11-49 Beschäftigten. Antragsberechtigte: Kleine Unternehmen

(einschl. Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion) und Angehörige der freien

Berufe mit 11 bis 49 Beschäftigten.

Fördersumme bzw. einmalige Soforthilfe abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und

beträgt für drei Monate:

- bis zu 20.000 Euro für Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten

- bis zu 25.000 Euro für Unternehmen mit 31 bis 49 Beschäftigten

 

Es ist heute nicht absehbar, ob diese Förderrichtlinien bei einem längeren Andauern der

Pandemie ausreichen werden, um Arbeitsplätze und Unternehmen zu erhalten. Es ist

außerdem zu überprüfen, ob die Förderrichtlinien die gehoffte Wirkung auf alle Bereiche des

Wirtschaftslebens entfalten. Ebenso wenig ist vorhersehbar, ob Bund und Land bei einem

längeren Anhalten der Krisensituation die Programme erneut auflegen, verlängern oder

anders dotieren. Daher hält es die CDU-Kreistagsfraktion für dringend geboten, die

Inanspruchnahme der Förderprogramme in unserem Landkreis und deren Wirkung zu

evaluieren. Es darf nicht dazu kommen, dass die Förderprogramme zu kurz greifen und

letztlich unternehmerische Strukturen in großem Umfang Schaden nehmen und dadurch

Arbeitsplätze gefährdet werden. Dann muss auf Bundes-, Landes- und ggfs. auch auf

kommunaler Ebene auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Evaluation der jetzt

verabschiedeten Fördermaßnahmen gegengesteuert werden.

 

Aktualisierte Sachlage vom 07.05.2020:

Die Corona - Krise stellt den Landkreis Lüneburg, die Wirtschaft, Institutionen und Einrichtungen im Landkreis sowie insbesondere die Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Obwohl die unterschiedlichen Hilfsprogramme von Bund und Land immer wieder ergänzt und den sich ständig wechselnden Bedarfen angepasst werden, ist eine stetige Information "von unten nach oben" unverzichtbar, um rechtzeitig weitere Anpassungen einfordern zu können und auf neue Situationen flexibel reagieren zu können.

 

Ein über die bereits beschlossene Soforthilfe hinausgehendes direktes finanzielles Engagement des Landkreises lehnen wir ab. Sollte eine zusätzliche Unterstützung "vor Ort" tatsächlich im Ausnahmefall nötig sein, können das die Städte und Gemeinden wesentlich besser bewerten und im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch zielgerichteter umsetzen.

 

Dafür wird es aber erforderlich sein, die Städte und Gemeinden umgehend in ihrer Leistungsfähigkeit zu stärken. Im Gegensatz zum Landkreis, der die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise erst im kommenden Jahr spüren wird, haben die Städte und Gemeinden schon jetzt mit massiven Einnahmeausfällen (Gewerbesteuer, Krippengebühren) zu kämpfen. Auch bei der Überwindung der Krise wird es wesentlich darauf ankommen, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, die Wirtschaft vor Ort wieder in Gang zu bringen und damit für wieder steigende Steuereinnahmen zu sorgen. Aus unserer Sicht ist es wenig sinnvoll, mit eigenen, breit gestreuten Zuschussprogrammen den Akteuren vor Ort Konkurrenz zu machen, anstatt sie gezielt zu unterstützen.

 

Aufgabe des Landkreises ist es in erster Linie, dafür Sorge zu tragen, dass seine Städte und Gemeinden auch in der Krise handlungsfähig bleiben.

 

Um die entsprechenden Mittel bereitzustellen, sind alle Projekte und Ausgabepositionen nochmals auf den Prüfstand zu stellen und Prioritäten kritisch zu hinterfragen. Ein "weiter so" darf es angesichts der erheblichen Verwerfungen durch Corona nicht geben. Ggf. sind Vorhaben im investiven Bereich zeitlich zu strecken bzw. auf die Zeit nach Überwindung der wirtschaftlichen Krise zu verschieben. Auch im Ergebnishaushalt ist ein "Sparhaushalt" das Gebot der Stunde. Dabei sind außer finanziellen Aspekten selbstverständlich auch soziale, kulturelle sowie Klimaschutzgesichtspunkte zu berücksichtigen.

 

Stammbaum:
2020/111   Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2020 inkl. Änderungsantrag der Fraktionen CDU, FDP und die Unabhängigen vom 07.05.2020; Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen im Landkreis Lüneburg in der Corona-Krise   Büro des Landrats   Antrag an den Kreistag
2020/162   Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 17.05.2020 zum Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2020 inkl. Änderungsantrag der Fraktionen CDU, FDP und die Unabhängigen vom 07.05.2020; Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen im Landkreis Lüneburg in der Corona-Krise   Büro des Landrats   Antrag an den Kreistag

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung