Auszug - Antrag auf Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für die geplante Elbquerung bei Darchau - Neu Darchau
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
BL Ruth erläutert die Vorlage und ergänzt den Sachverhalt. Das Raumordnungsverfahren sei kein Selbstgänger. Allein aus diesem Grund sollte das Planfeststellungsverfahren nicht zu früh beantragt werden. Das Raumordnungsverfahren müsse ergebnisoffen bleiben. Erst wenn für das Raumordnungsverfahren die hinreichende Sicherheit für ein positiven Abschluss bestünde, sollte der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gestellt werden. Auch dafür müsse vom Betriebs- und Straßenbauausschuss eine Ermächtigung für die Betriebsleitung erteilt werden.
Für das zu beantragende Raumordnungsverfahren müssen noch weitere Unterlagen erstellt werden, dies sind: Städtebauliches Gutachten mit regionalwirtschaftlicher Betrachtung, Aussage zur Klassifizierung der Straße (Kreis- oder Landesstraße), Prüfen der Überschwemmungsgrenzen. Außerdem wird zur Zeit noch geprüft, ob das RROP des Landkreises Lüchow-Dannenberg angepasst werden muss. Hier gebe es eine mögliche Diskrepanz zwischen zeichnerischer Darstellung der Elbquerung und textlichem Teil. Wenn alles gut läuft, könnte das Raumordnungsverfahren beim Landkreis Lüneburg frühestens Mitte 2011 abgeschlossen werden.
KTA Pfeiffer fragt, wann konkret der Antrag auf Durchführung des Raumordnungsverfahrens gestellt werde.
BL Ruth erklärt, dass dieses umgehend erfolgen wird.
KTA Kroll möchte wissen, ob bei allen Planungen die Kommunalwahl im September 2011 eine Rolle spielen könne.
BL Ruth erwidert, dass die Kommunalwahl aus heutiger Sicht keine Rolle spielt.
KTA Ziemer macht deutlich, dass sie heute als Vertreterin der GRÜNE-Fraktion anwesend sei und deshalb gegen die Brücke stimmen werde.
KTA Fahrenwaldt befürwortet für seine Partei die Planung und Bau der Elbbrücke.
KTA Thiemann sieht den Brückenbau als gemeinsame Aufgabe, die möglichst schnell realisiert werden sollte.
KTA Rehfeldt hält weiterhin an seiner Auffassung fest, dass der Brückenbau nicht notwendig sei. Hier stimme das Kosten/Nutzenverhältnis überhaupt nicht.
LR Nahrstedt merkt an, dass die vom Gutachter vorgestellte Zeitersparnis von 10 Minuten zu sehr in den Vordergrund gerückt sei. Tatsächlich sei diese in der Regel höher anzusetzen, auf jeden Fall bei Eisgang, Hochwasser, wenn der Fährbetrieb eingestellt oder schwieriger werde.
Beschluss:
Für die Planung und den Bau einer Elbquerung bei Darchau – Neu Darchau wird die Betriebsleitung ermächtigt, gemäß § 15 ROG in Verbindung mit § 14 NROG einen Antrag auf Einleitung eines Raumordnungsverfahrens beim Landkreis Lüneburg als zuständige Landesplanungsbehörde zu stellen.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen