Vorlage - 2010/322
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Beschlussvorschlag:
Für die Planung und den Bau einer Elbquerung bei Darchau – Neu Darchau wird die Betriebsleitung ermächtigt, gemäß § 15 ROG in Verbindung mit § 14 NROG einen Antrag auf Einleitung eines Raumordnungsverfahrens beim Landkreis Lüneburg als zuständige Landesplanungsbehörde zu stellen.
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg sieht in der Verwirklichung einer festen Elbquerung im Raum Darchau / Neu Darchau eine der wichtigsten Strukturmaßnahmen zur Anbindung der Gemeinde Amt Neuhaus an das übrige Kreisgebiet, insbesondere an das Oberzentrum Lüneburg.
Der Planungsraum für die Brücke ist begrenzt auf den Nahbereich zwischen den Orten Darchau und Neu Darchau und liegt ca. bei Elb-Km 536,5.
Mit Schreiben vom 23. April 2009 wurde die Landesplanungsbehörde von der beabsichtigten Planung unterrichtet. Am 20. Mai 2009 wurde darauf hin eine Antragskonferenz nach § 14 NROG in Neu Darchau durchgeführt. In dieser Konferenz hatten die beteiligten Träger Öffentlicher Belange sowie die nach § NNatG anerkannten Vereine die Möglichkeit, Anregungen und Wünsche zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens vorzubringen.
Seither sind Verkehrsuntersuchung, Schallausbreitungsberechnung und FFH-Verträglichkeitsprüfung in Auftrag gegeben worden. Die Grundaussagen sind dem Betriebs- und Straßenbauausschuss in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV am 10. November 2010 in Bleckede vorgestellt worden. Danach ist der Bau einer Elbbrücke grundsätzlich, auch naturschutzrechtlich möglich.
Aus diesem Grunde soll jetzt ein Antrag auf Einleitung eines Raumordnungsverfahrens gestellt werden.
Mit der zwischen den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg sowie der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Neu Darchau geschlossenen Vereinbarung über Planung und Bau der Elbbrücke vom 09. Januar 2009 ist dem Landkreis Lüneburg, hier der Betrieb Straßenbau und –unterhaltung, die Straßenbaulast für das gesamte Bauwerk einschließlich der Ortsumfahrung Neu Darchau übertragen worden. Damit wird der Landkreis Lüneburg auch als Landesplanungsbehörde für den Landkreis Lüchow-Dannenberg tätig.
Im Rahmen des durchzuführenden Raumordnungsverfahrens werden begleitend ein städtebauliches Gutachten und Aussagen über das Hochwasserverhalten im Bereich der Brücke eingeholt.
Weitere Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Baukosten sowie deren Finanzierung werden mit Verpflichtungsermächtigen im Wirtschaftsplan des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung ausgewiesen. Die Planungskosten werden aus in 2009 erhaltenen Aufwandszuschüssen bezahlt.