Auszug - Haushaltsplan 2011/ Fachdienst 55 - Schule
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Fachdienstleiter 55, Michael Wieske, erläutert die Ansätze und die Produkte des Fachdienstes 55 zu den allgemein- und berufsbildenden Schulen, der Schülerbeförderung, den allgemeinen schulischen Aufgaben und den Büchereien. Er weist darauf hin, dass die Kennzahlen für die verschiedenen Produkte überarbeitet und aktualisiert worden seien und in dieser Form in den zu beschließenden Haushaltsplan 2011 einfließen würden. Ebenso habe die Verwaltung auch noch Unrichtigkeiten in den Produktbeschreibungen berichtigt.
Nach der Erläuterung der Ansätze für die Berufsbildenden Schulen schlägt das Ausschussmitglied Jürgen Hesse der Verwaltung vor, die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2010/2011 für die Vollzeitschulen und die Abweisungen durch die drei Berufsbildenden Schulen zu analysieren. Aus seiner Sicht sollte der Schulträger hieraus Schlüsse ziehen und die notwendigen Kapazitäten schaffen.
Im Rahmen der Erläuterung zu den Ansätzen für das Produkt „Gymnasium Scharnebeck“ weist Michael Wieske darauf hin, dass das Bernhard-Riemann-Gymnasium Scharnebeck noch im November darüber entscheiden werde, zum Schuljahr 2011/2012 einen Antrag auf Anerkennung als Ganztagsschule zu stellen.
Wenn dies geschehe, werde die Verwaltung zur Herstellung des Einvernehmens eine Vorlage direkt für den Kreisausschuss vorbereiten, da eine weitere Sitzung des Schulausschusses nicht mehr geplant sei. Da die Infrastruktur am Schulzentrum Scharnebeck für ein Ganztagsangebot am Gymnasium vorhanden ist, werde die Verwaltung die Herstellung des Einvernehmens vorschlagen.
Gegen diesen Vorschlag der Verwaltung erhebt sich kein Widerspruch.
Zum Produkt der Schülerbeförderung erläutert Michael Wieske anhand einer Exceldatei die Kosten der Mietwagenbeförderung des Schuljahres 2009/2010 und gibt so einen Überblick über die größten Kostenblöcke innerhalb der Mietwagenbeförderung.
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Haushaltsansätze 2011 zur Kenntnis.
Beschluss:
Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.