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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Zahnarztpraxen - Begehungen in 2006 durch den Fachdienst Gesundheit  

Ausschuss für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 20.03.2007    
Zeit: 14:30 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2007/060 Zahnarztpraxen - Begehungen in 2006 durch den Fachdienst Gesundheit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Dr. DieckmannAktenzeichen:53
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Herr Dr. Dieckmann berichtet über die Begehungen der Zahnarztpraxen im Landkreis Lüneburg in der Zeit von Juni bis Dezember 2006. Insgesamt wurden 81 Zahnarztpraxen überprüft. Die Begehungen der Praxen zielten insbesondere auf die Beratung ab. Im Vorfeld der Überprüfungen wurden die Zahnarztpraxen im Landkreis Lüneburg über die Standards aufgeklärt. Als Gesamtergebnis bleibt festzustellen, dass drastische Hygienemängel bei den Zahnarztpraxen im Landkreis Lüneburg nicht vorliegen und die Zusammenarbeit mit den Zahnarztpraxen kooperativ verlaufen ist. Dies ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, da bei Pilotprojekten in den Großstädten in Hamburg und in Frankfurt drastische Hygienemängel festgestellt wurden und die Zusammenarbeit bei der Überprüfung in keinster Weise kooperativ verlaufen ist.

 

Herr Dr. Dieckmann weist nochmals ausdrücklich daraufhin, dass man sich bei der Begehung auf den infektionshygienischen Bereich konzentriert hat.

 

Im Einzelnen ist man bei der Überprüfung auf die Instrumentenaufbereitung, Sterilisation, Händehygiene einschließlich Ausstattung der Handwaschplätze und der Behandlungseinheiten eingegangen.

 

Abschließend stellt Herr Dr. Dieckmann die Gesamtbewertung der Praxisorganisation und des Hygienestandards dar, wobei 48 % der Zahnarztpraxen eine durchschnittliche Praxisorganisation und 27 % eine gute Praxisorganisation vorzuweisen haben. Lediglich 25 % der Organisationen liegen unter dem Durchschnitt, wobei hier keinesfalls von Missständen oder Vergleichbarem zu sprechen ist.

 

Auf Nachfrage teilt Herr Dr. Dieckmann mit, dass Gerätschaften wie Amalgamabscheider, Röntgengeräte und Ähnliches nicht überprüft wurden, da die Begehung auf den infektionshygienischen Bereich reduziert wurde. Die Zuständigkeit für diese Medizinprodukte unterliegt der Gewerbeaufsicht.

 

Die dargestellte Präsentation von Herrn Dr. Dieckmann wird vollständig der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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