Auszug - Zahnarztpraxen - Begehungen in 2006 durch den Fachdienst Gesundheit
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Herr Dr. Dieckmann berichtet über die Begehungen der
Zahnarztpraxen im Landkreis Lüneburg in der Zeit von Juni bis Dezember 2006.
Insgesamt wurden 81 Zahnarztpraxen überprüft. Die Begehungen der Praxen zielten
insbesondere auf die Beratung ab. Im Vorfeld der Überprüfungen wurden die
Zahnarztpraxen im Landkreis Lüneburg über die Standards aufgeklärt. Als
Gesamtergebnis bleibt festzustellen, dass drastische Hygienemängel bei den
Zahnarztpraxen im Landkreis Lüneburg nicht vorliegen und die Zusammenarbeit mit
den Zahnarztpraxen kooperativ verlaufen ist. Dies ist ein sehr erfreuliches
Ergebnis, da bei Pilotprojekten in den Großstädten in Hamburg und in Frankfurt
drastische Hygienemängel festgestellt wurden und die Zusammenarbeit bei der
Überprüfung in keinster Weise kooperativ verlaufen ist.
Herr Dr. Dieckmann weist nochmals ausdrücklich daraufhin, dass
man sich bei der Begehung auf den infektionshygienischen Bereich konzentriert
hat.
Im Einzelnen ist man bei der Überprüfung auf die
Instrumentenaufbereitung, Sterilisation, Händehygiene einschließlich
Ausstattung der Handwaschplätze und der Behandlungseinheiten eingegangen.
Abschließend stellt Herr Dr. Dieckmann die Gesamtbewertung der
Praxisorganisation und des Hygienestandards dar, wobei 48 % der Zahnarztpraxen
eine durchschnittliche Praxisorganisation und 27 % eine gute Praxisorganisation
vorzuweisen haben. Lediglich 25 % der Organisationen liegen unter dem Durchschnitt,
wobei hier keinesfalls von Missständen oder Vergleichbarem zu sprechen ist.
Auf Nachfrage teilt Herr Dr. Dieckmann mit, dass Gerätschaften
wie Amalgamabscheider, Röntgengeräte und Ähnliches nicht überprüft wurden, da
die Begehung auf den infektionshygienischen Bereich reduziert wurde. Die
Zuständigkeit für diese Medizinprodukte unterliegt der Gewerbeaufsicht.
Die dargestellte Präsentation von Herrn Dr. Dieckmann wird
vollständig der Niederschrift als Anlage beigefügt.