Vorlage - 2007/060
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Anlage/n:
Sachlage:
Das Infektionsschutzgesetz
ermöglicht die routinemäßige Begehung von Arzt- und Zahnarztpraxen. Nach
Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes wurden in Abhängigkeit von
Hygienerisiken zunächst Zentren für ambulantes Operieren und Dialysepraxen
überprüft.
Als nächstes Projekt erfolgte
in 2006 die Begehung sämtlicher Zahnarztpraxen im Landkreis Lüneburg.
Im Vordergrund standen
hierfür folgende Überlegungen:
In Zahnarztpraxen werden
invasive Eingriffe mit resultierenden mikrobiologischen Risiken durchgeführt.
Ein Großteil, auch der gesunden Bevölkerung, sucht wiederkehrend Zahnarztpraxen
auf. Die große Zahl der Patienten ließ es sinnvoll erscheinen, diesen Bereich
prioritär und flächendeckend anzugehen.
Die Erfahrungen und
Ergebnisse der Begehungen werden dargestellt.