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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Kreistagsfraktion "Die Linke" vom 21.02.2007 (Eingang 21.02.2007); Angemessene Kosten der Unterkunft übernehmen  

Kreistag
TOP: Ö 19
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 12.03.2007    
Zeit: 14:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2007/054 Antrag der Kreistagsfraktion "Die Linke" vom 21.02.2007 (Eingang 21.02.2007);
Angemessene Kosten der Unterkunft übernehmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Papenberg, NicoleAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

KTA Venderbosch berichtet, ihm liege ein Schreiben eines alleinstehenden Hartz IV – Empfängers vor, der aufgefordert worden sei, seine Unterkunftskosten zu senken. Bei der Wohnung handele es sich um eine 45 qm große Hochhauswohnung mit einfacher Ausstattung am Rande der Lüneburger Innenstadt. Diese Aufforderung sei seiner Auffassung nach nicht gerechtfertigt, da das Kasseler Sozialgericht in einem Urteil festgelegt habe, dass die Kosten der Unterkunft je nach Wohnort zu berechnen seien. Es sei absehbar, dass in Lüneburg und angrenzenden Orten höhere Mietkosten übernommen werden müssten. Die Linke-Kreistagsfraktion fordere daher die Erstellung eines Mietspiegels. Dieser verhindere nicht nur Mietwucher, sondern könne auch als eine objektive Grundlage für die Übernahme der Kosten der Unterkunft für Hartz IV – Empfänger dienen. Bis zur Erstellung des Mietspiegels sollten keine Umzugsaufforderungen mehr versandt werden. Zudem fordere die Fraktion für Neuanträge die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu berücksichtigen. Im Zweifel müsse der Landkreis Lüneburg nachweisen, dass es günstigeren Wohnraum gebe. Außerdem seien die Heizkosten den Preissteigerungen entsprechend anzupassen.

 

KTA Dziuba-Busch führt allgemein aus, dass sich der vom Gesetzgeber gewählte Begriff, die angemessenen Kosten der Unterkunft zu übernehmen, für viele subjektiv darstelle. Dadurch könne sich flexibel an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Die Auslegung des Begriffes sei juristisch nachprüfbar und anpassbar. Bei einem Mietspiegel würden sich die Vermieter darauf festlegen. KTA Dzibua-Busch erläutert weiter, dass für die Erstellung eines sich jährlich ändernden Mietspiegels immense Kosten anfallen würden. Hinsichtlich der Energiekosten sagt KTA Dziuba-Busch seien künftig die Vermieter durch den sogenannten Energiepass in der Verantwortung die Höhe der Kosten und die Auswirkung auf den angemessenen Wohnraum nachzuweisen. Dies sehe die neue Energiesparverordnung vor.

 

LR Nahrstedt berichtet, die Verwaltung berücksichtige bei der Feststellung der Angemessenheit einer Wohnung das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2006. Dabei sei von den Faktoren Wohnungsgröße, Wohnungsstandard und räumlicher Vergleichsmaßstab auszugehen. Bei der Frage der Angemessenheit der Aufwendungen erfolge grundsätzlich eine Einzelbetrachtung. Es gebe zudem eine Liste über einen Mietspiegel bis zu welcher Höhe welche Wohnung bezogen werden könne. Ein Mietspiegel selbst sei für den Landkreis Lüneburg nicht vorhanden. Die Kosten hierfür würden sich auf 300.000 EUR belaufen. Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung, welche den Grundsicherungsträgern empfehle für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich Mietspiegel oder Tabellen zu erstellen, sei Anfang 2007 eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die die örtlichen Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt im Landkreis Lüneburg überprüfe. Das Ergebnis dieser Prüfung solle bis zum 30.06.2007 vorgestellt werden.

Hinsichtlich der Überprüfung der Heizkostenpauschale erläutert LR Nahrstedt, dass diese in regelmäßigen Abständen mit den Nachbarlandkreisen, teilweise auch mit den Energieversorgern im Landkreis Lüneburg, abgestimmt werde. Ein abschließendes Ergebnis werde aus seiner Sicht ebenfalls bis zum 30.06.2007 vorliegen.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe würden nach dem 30.06.2007 im Fachausschuss vorgestellt werden.

 

KTA Stange zeigt sich erstaunt, da der Antrag der Linken-Kreistagsfraktion so interpretiert werden könne, dass der Landkreis Lüneburg seinen gesetzlichen Verpflichtungen bisher nicht nachgekommen sei. Dieses weise sie zurück. Der Landkreis Lüneburg handele nach dem Gesetz und wie von LR Nahrstedt angekündigt, erarbeite eine Arbeitsgruppe derzeit konkrete neue Zahlen, die im Fachausschuss diskutiert würden.

KTA Stange weist darauf hin, dass der Landkreis Lüneburg angesichts seiner finanziellen Lage keine zusätzlichen freiwilligen Zahlungen erbringen könne. Die Mitarbeiter würden jedoch jeden Einzelfall in seinen Besonderheiten überprüfen.

 

KTA Stilke gibt zu Bedenken, dass möglicherweise bei einem Umzug die Heizkosten steigen, weil die Wohnung schlechter gebaut oder gedämmt sei. Er beantrage für die Grüne-Kreistagsfraktion, die Überweisung des Antrages unter gleichzeitiger Behandlung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe in den Fachausschuss.

 

Abstimmung über den Antrag der Grünen: Überweisung in den Fachausschuss

Abstimmungsergebnis: 8 Ja

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

-50-

 

Anschließend wird die Sitzung in der Zeit von 17.50 Uhr bis 18.00 Uhr für eine Kreisausschusssitzung unterbrochen.

Beschluss:

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Landkreis Lüneburg bewegt sich bei der Frage der angemessenen Kosten der Unterkunft im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bzw. ist derzeit dabei, sein Verfahren an die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes anzupassen. Darüber hinaus gehende Regelungen sind nicht zu treffen. Nach dem 30.06.2007 werden die Ergebnisse der beim Landkreis Lüneburg gebildeten Arbeitsgruppe im Fachausschuss vorgestellt.

Abstimmungsergebnis: 7 Nein, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 41 Ja, 7 Nein, 1 Enthaltung

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