Auszug - Antrag der Kreistagsfraktion "Die Linke" vom 21.02.2007 (Eingang 21.02.2007); Angemessene Kosten der Unterkunft übernehmen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Venderbosch berichtet, ihm liege ein Schreiben eines
alleinstehenden Hartz IV – Empfängers vor, der aufgefordert worden sei,
seine Unterkunftskosten zu senken. Bei der Wohnung handele es sich um eine 45
qm große Hochhauswohnung mit einfacher Ausstattung am Rande der Lüneburger
Innenstadt. Diese Aufforderung sei seiner Auffassung nach nicht gerechtfertigt,
da das Kasseler Sozialgericht in einem Urteil festgelegt habe, dass die Kosten
der Unterkunft je nach Wohnort zu berechnen seien. Es sei absehbar, dass in
Lüneburg und angrenzenden Orten höhere Mietkosten übernommen werden müssten.
Die Linke-Kreistagsfraktion fordere daher die Erstellung eines Mietspiegels.
Dieser verhindere nicht nur Mietwucher, sondern könne auch als eine objektive
Grundlage für die Übernahme der Kosten der Unterkunft für Hartz IV –
Empfänger dienen. Bis zur Erstellung des Mietspiegels sollten keine Umzugsaufforderungen
mehr versandt werden. Zudem fordere die Fraktion für Neuanträge die Situation
auf dem Wohnungsmarkt zu berücksichtigen. Im Zweifel müsse der Landkreis
Lüneburg nachweisen, dass es günstigeren Wohnraum gebe. Außerdem seien die
Heizkosten den Preissteigerungen entsprechend anzupassen.
KTA Dziuba-Busch führt allgemein aus, dass sich der vom
Gesetzgeber gewählte Begriff, die angemessenen Kosten der Unterkunft zu
übernehmen, für viele subjektiv darstelle. Dadurch könne sich flexibel an die
örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Die Auslegung des Begriffes sei
juristisch nachprüfbar und anpassbar. Bei einem Mietspiegel würden sich die
Vermieter darauf festlegen. KTA Dzibua-Busch erläutert weiter, dass für die
Erstellung eines sich jährlich ändernden Mietspiegels immense Kosten anfallen
würden. Hinsichtlich der Energiekosten sagt KTA Dziuba-Busch seien künftig die
Vermieter durch den sogenannten Energiepass in der Verantwortung die Höhe der
Kosten und die Auswirkung auf den angemessenen Wohnraum nachzuweisen. Dies sehe
die neue Energiesparverordnung vor.
LR Nahrstedt berichtet, die Verwaltung berücksichtige
bei der Feststellung der Angemessenheit einer Wohnung das Urteil des
Bundessozialgerichtes vom 07.11.2006. Dabei sei von den Faktoren Wohnungsgröße,
Wohnungsstandard und räumlicher Vergleichsmaßstab auszugehen. Bei der Frage der
Angemessenheit der Aufwendungen erfolge grundsätzlich eine Einzelbetrachtung.
Es gebe zudem eine Liste über einen Mietspiegel bis zu welcher Höhe welche
Wohnung bezogen werden könne. Ein Mietspiegel selbst sei für den Landkreis
Lüneburg nicht vorhanden. Die Kosten hierfür würden sich auf 300.000 EUR
belaufen. Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung, welche den
Grundsicherungsträgern empfehle für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich
Mietspiegel oder Tabellen zu erstellen, sei Anfang 2007 eine Arbeitsgruppe
gebildet worden, die die örtlichen Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt im
Landkreis Lüneburg überprüfe. Das Ergebnis dieser Prüfung solle bis zum
30.06.2007 vorgestellt werden.
Hinsichtlich der Überprüfung der Heizkostenpauschale erläutert
LR Nahrstedt, dass diese in regelmäßigen Abständen mit den Nachbarlandkreisen,
teilweise auch mit den Energieversorgern im Landkreis Lüneburg, abgestimmt werde.
Ein abschließendes Ergebnis werde aus seiner Sicht ebenfalls bis zum 30.06.2007
vorliegen.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe würden nach dem 30.06.2007 im
Fachausschuss vorgestellt werden.
KTA Stange zeigt sich erstaunt, da der Antrag der
Linken-Kreistagsfraktion so interpretiert werden könne, dass der Landkreis
Lüneburg seinen gesetzlichen Verpflichtungen bisher nicht nachgekommen sei.
Dieses weise sie zurück. Der Landkreis Lüneburg handele nach dem Gesetz und wie
von LR Nahrstedt angekündigt, erarbeite eine Arbeitsgruppe derzeit konkrete
neue Zahlen, die im Fachausschuss diskutiert würden.
KTA Stange weist darauf hin, dass der Landkreis Lüneburg
angesichts seiner finanziellen Lage keine zusätzlichen freiwilligen Zahlungen
erbringen könne. Die Mitarbeiter würden jedoch jeden Einzelfall in seinen
Besonderheiten überprüfen.
KTA Stilke gibt zu Bedenken, dass möglicherweise bei
einem Umzug die Heizkosten steigen, weil die Wohnung schlechter gebaut oder
gedämmt sei. Er beantrage für die Grüne-Kreistagsfraktion, die Überweisung des
Antrages unter gleichzeitiger Behandlung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe in
den Fachausschuss.
Abstimmung über den Antrag der Grünen: Überweisung in den
Fachausschuss
Abstimmungsergebnis: 8 Ja
Der Antrag ist somit abgelehnt.
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Anschließend wird die Sitzung in der Zeit von 17.50 Uhr bis
18.00 Uhr für eine Kreisausschusssitzung unterbrochen.
Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Landkreis Lüneburg bewegt sich bei der Frage der
angemessenen Kosten der Unterkunft im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bzw. ist
derzeit dabei, sein Verfahren an die aktuelle Rechtsprechung des
Bundessozialgerichtes anzupassen. Darüber hinaus gehende Regelungen sind nicht
zu treffen. Nach dem 30.06.2007 werden die Ergebnisse der beim Landkreis
Lüneburg gebildeten Arbeitsgruppe im Fachausschuss vorgestellt.
Abstimmungsergebnis: 41 Ja, 7 Nein, 1 Enthaltung