Vorlage - 2007/054
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Beschlussvorschlag:
Die Kreistagsfraktion „Die Linke“ beantragt
folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 12.03.2007:
„Der Kreistag möge beschließen (bitte einzeln abstimmen):
- Für
Empfänger von ALG II, Sozialgeld und Sozialhilfe werden die Kosten der
Unterkunft in einer Höhe übernommen, die die Anmietung von Wohnungen
ermöglichen, die einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügen und
keine gehobenen Wohnstandard entsprechen. Sind die Wohnungen mit einem
solchen einfachen Standard auf dem Wohnungsmarkt nicht verfügbar, werden
auch die Kosten für gehobenen Wohnstandard übernommen.
- Für
den Landkreis Lüneburg wird ein Mietpreisspiegel erstellt. Solange es
keinen Mietpreisspiegel gibt, werden keine Umzugsaufforderungen von der
ARGE oder dem Sozialamt mehr verschickt, sofern die Mietkosten vorher von
einem der beiden Grundsicherungsträger übernommen worden sind. Für
Neuanträge muss die Situation auf dem örtlichen Wohnungsmarkt im Einzelfall
berücksichtigt werden. Im Zweifel hat der Landkreis Lüneburg nachzuweisen,
dass deutlich günstigerer Wohnraum verfügbar ist. Ein Umzug muss aufgrund
der persönlichen Lebensumstände zumutbar sein.
- Die
Heizkostenpauschale muss der ständigen Energiespreisentwicklung
regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, angepasst werden. Hierzu ist die
Preisentwicklung auf dem Energiemarkt ständig zu überprüfen.
Sachlage:
Begründung zum Antrag der Kreistagsfraktion „Die
Linke“ vom 21.02.2007 (Eingang 21.02.2007):
„Bedingt durch Zuzug und Verknappung insbesondere bei
kleinen Wohneinheiten, den steigenden Energiekosten und der Inaktivität im
sozialen Wohnungsbau entstehen ständige Kostensteigerungen auf dem Lüneburger
Wohnungsmarkt. Selbst Hochhauswohnungen am Weißen Turm, die keineswegs über
eine unangemessene Luxusausstattung verfügen, werden von der ARGE bereits jetzt
als „unverhältnismäßig überteuert“ und „nicht
angemessen“ bezeichnet. Die Pauschalen für die Übernahme der Kosten der
Unterkunft müssen angehoben werden, anderenfalls ist Obdachlosigkeit die
zwangsläufige Folge.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.“