Auszug - Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg; § 6 Beamtinnen/Beamte auf Zeit
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Venderbosch sagt, er halte es für sinnvoll zunächst
zu diskutieren, ob ein Zweiter Kreisrat überhaupt benötigt werde. Sollte der
Kreistag zu dem Ergebnis kommen, dass dieser erforderlich sei, seien die
notwendigen rechtlichen Rahmenbedingen zu schaffen. Er erinnert an die
Kreistagssitzung im November 2006 als der Wunsch nach einer Diskussion über das
Erfordernis eines Zweiten Kreisrates mit der Mehrheit der Gruppe abgelehnt
worden sei, weil die Einstellung eines Zweiten Kreisrates zur Zeit noch nicht
zur Diskussion stehe. Es entstehe hier der Eindruck, dass ohne Diskussion
vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen. Seine Fraktion werde der Vorlage
daher nicht zustimmen.
KTA Staudte ergänzt, dass zunächst abgewartet werden
solle, wer künftig Erster Kreisrat im Landkreis Lüneburg werde.
KTA Röckseisen erinnert, dass im Rahmen der
Verwaltungsreform ein externes Gutachten keinen Bedarf für einen Zweiten
Kreisrat gesehen habe. Es entstehe der Verdacht, die Gruppe – im Kreistag
bestehend aus zwei gleichstarken Parteien – wolle auch in der Verwaltung
gleichberechtigt regieren.
KTA Kamp betont, dass es hier um eine
Satzungsänderung und nicht um eine Einstellung gehe. Letztere stehe nicht zur
Debatte. Es solle lediglich die Satzung geändert werden, um sich die Option
offen zu halten, einen Zweiten Kreisrat einzustellen.
KTA Forstreuter stellt fest, dass die Gruppe CDU-Unabhängige/SPD
mit Schreiben vom 22.02.2007 beantragt habe, „im Rahmen der
Weiterentwicklung der Kreisverwaltung zu einem modernen Dienstleistungszentrum
eine weitere Führungskraft als Kreisrätin oder Kreisrat erstmals im
Haushaltsjahr 2008 in das Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen“. Es sei
noch keine Diskussion erfolgt. Die Grüne-Kreistagsfraktion schlage vor,
zunächst abzuwarten, wer die Aufgaben des Ersten Kreisrates künftig übernehme.
LR Nahrstedt verdeutlicht, es gehe hier um eine
Satzungsänderung mit der die Möglichkeit geschaffen werde einen Zweiten
Kreisrat einzustellen. Sollte ein Zweiter Kreisrat eingestellt werden, erfolge
dieses frühestens zum 01.10.2008. Er weist darauf hin, dass eine
Satzungsänderung noch der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bedarf, was
eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen könne. Hier solle nicht in Hektik
verfallen werden, sondern zunächst die Satzungsänderung vorgenommen und dann
über die Einstellung eines Zweiten Kreisrates diskutiert werden.
Für KTA Dammann sei die Aufregung unverständlich. Es sei
bekannt, dass zunächst eine politische Diskussion erfolgen werde, ehe die
Einstellung eines Zweiten Kreisrates vorgenommen werden solle. Voraussetzung
sei allerdings eine Satzungsänderung.
KTA Forstreuter sagt, er halte es für undemokratisch,
dass dem Kreistag eine inhaltliche Diskussion verwehrt worden sei, mit der
Begründung, das Thema stehe noch nicht an.
KTA Dr. Bonin erläutert, dass mit einem Kreisrat eine
befristete Leitungsfunktion implementiert werden solle. Dieses sei heute bei
modernen Managementkonzepten üblich. Das bedeute, dass mit der Idee, die
Führungsebene zeitlich zu begrenzen, denjenigen entgegengekommen werde, die bei
Dienstleistungszentren für einen Blick zur modernen Wirtschaft plädierten.
-3-
Beschluss:
§ 6 „Beamte auf Zeit“ der Hauptsatzung des
Landkreises Lüneburg in der Neufassung vom 14.11.2001 wird hinsichtlich des
Textes wie folgt geändert:
„Außer der Landrätin/dem Landrat werden die allgemeine
Vertreterin/der allgemeine Vertreter als Erste Kreisrätin/Erster Kreisrat und
eine weitere leitende Beamtin/ein weiterer leitender Beamter als
Kreisrätin/Kreisrat in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.“
Abstimmungsergebnis: 37 Ja, 10 Nein, 4 Enthaltungen