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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg; § 6 Beamtinnen/Beamte auf Zeit  

Kreistag
TOP: Ö 7
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.03.2007    
Zeit: 14:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2007/055 Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg;
§ 6 Beamtinnen/Beamte auf Zeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Maul, Hans-RichardAktenzeichen:3
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

KTA Venderbosch sagt, er halte es für sinnvoll zunächst zu diskutieren, ob ein Zweiter Kreisrat überhaupt benötigt werde. Sollte der Kreistag zu dem Ergebnis kommen, dass dieser erforderlich sei, seien die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingen zu schaffen. Er erinnert an die Kreistagssitzung im November 2006 als der Wunsch nach einer Diskussion über das Erfordernis eines Zweiten Kreisrates mit der Mehrheit der Gruppe abgelehnt worden sei, weil die Einstellung eines Zweiten Kreisrates zur Zeit noch nicht zur Diskussion stehe. Es entstehe hier der Eindruck, dass ohne Diskussion vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen. Seine Fraktion werde der Vorlage daher nicht zustimmen.

 

KTA Staudte ergänzt, dass zunächst abgewartet werden solle, wer künftig Erster Kreisrat im Landkreis Lüneburg werde.

 

KTA Röckseisen erinnert, dass im Rahmen der Verwaltungsreform ein externes Gutachten keinen Bedarf für einen Zweiten Kreisrat gesehen habe. Es entstehe der Verdacht, die Gruppe – im Kreistag bestehend aus zwei gleichstarken Parteien – wolle auch in der Verwaltung gleichberechtigt regieren.

 

KTA Kamp betont, dass es hier um eine Satzungsänderung und nicht um eine Einstellung gehe. Letztere stehe nicht zur Debatte. Es solle lediglich die Satzung geändert werden, um sich die Option offen zu halten, einen Zweiten Kreisrat einzustellen.

 

KTA Forstreuter stellt fest, dass die Gruppe CDU-Unabhängige/SPD mit Schreiben vom 22.02.2007 beantragt habe, „im Rahmen der Weiterentwicklung der Kreisverwaltung zu einem modernen Dienstleistungszentrum eine weitere Führungskraft als Kreisrätin oder Kreisrat erstmals im Haushaltsjahr 2008 in das Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen“. Es sei noch keine Diskussion erfolgt. Die Grüne-Kreistagsfraktion schlage vor, zunächst abzuwarten, wer die Aufgaben des Ersten Kreisrates künftig übernehme.

 

LR Nahrstedt verdeutlicht, es gehe hier um eine Satzungsänderung mit der die Möglichkeit geschaffen werde einen Zweiten Kreisrat einzustellen. Sollte ein Zweiter Kreisrat eingestellt werden, erfolge dieses frühestens zum 01.10.2008. Er weist darauf hin, dass eine Satzungsänderung noch der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bedarf, was eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen könne. Hier solle nicht in Hektik verfallen werden, sondern zunächst die Satzungsänderung vorgenommen und dann über die Einstellung eines Zweiten Kreisrates diskutiert werden.

 

Für KTA Dammann sei die Aufregung unverständlich. Es sei bekannt, dass zunächst eine politische Diskussion erfolgen werde, ehe die Einstellung eines Zweiten Kreisrates vorgenommen werden solle. Voraussetzung sei allerdings eine Satzungsänderung.

 

KTA Forstreuter sagt, er halte es für undemokratisch, dass dem Kreistag eine inhaltliche Diskussion verwehrt worden sei, mit der Begründung, das Thema stehe noch nicht an.

 

KTA Dr. Bonin erläutert, dass mit einem Kreisrat eine befristete Leitungsfunktion implementiert werden solle. Dieses sei heute bei modernen Managementkonzepten üblich. Das bedeute, dass mit der Idee, die Führungsebene zeitlich zu begrenzen, denjenigen entgegengekommen werde, die bei Dienstleistungszentren für einen Blick zur modernen Wirtschaft plädierten.

 

-3-

Beschluss:

Beschluss:

§ 6 „Beamte auf Zeit“ der Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg in der Neufassung vom 14.11.2001 wird hinsichtlich des Textes wie folgt geändert:

„Außer der Landrätin/dem Landrat werden die allgemeine Vertreterin/der allgemeine Vertreter als Erste Kreisrätin/Erster Kreisrat und eine weitere leitende Beamtin/ein weiterer leitender Beamter als Kreisrätin/Kreisrat in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.“

Abstimmungsergebnis: 37 Ja, 10 Nein, 4 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 37 Ja, 10 Nein, 4 Enthaltungen

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