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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2007/055  

Betreff: Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg;
§ 6 Beamtinnen/Beamte auf Zeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Maul, Hans-RichardAktenzeichen:3
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
05.03.2007    Kreisausschuss      
Kreistag
12.03.2007 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Hauptsatzung  

Anlage/n:

Anlage/n:

- 1 -

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hauptsatzung (250 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

§ 6 „Beamte auf Zeit“ der Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg in der Neufassung vom 14.11.2001 wird hinsichtlich des Textes wie folgt geändert:

„Außer der Landrätin/dem Landrat werden die allgemeine Vertreterin/der allgemeine Vertreter als Erste Kreisrätin/Erster Kreisrat und eine weitere leitende Beamtin/ein weiterer leitender Beamter als Kreisrätin/Kreisrat in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.“

Sachlage:

Sachlage:

Die Gruppe CDU – Unabhängige/SPD im Kreistag des Landkreises Lüneburg hat mit Schreiben vom 22.02.2007 beantragt, im Rahmen der Weiterentwicklung der Kreisverwaltung zu einem modernen Dienstleistungszentrum eine weitere Führungskraft als Kreisrätin oder Kreisrat erstmals im Haushaltsjahr 2008 in das Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Neben der Änderung der Hauptsatzung sollen durch Optimierung der Geschäftsprozesse einerseits entsprechende Leitungsaufgaben entstehen und andererseits durch Stellenumwidmung und Stelleneinsparungen die Finanzierung der nach Besoldungsgruppe B 3 ausgewiesenen Stelle gewährleistet werden. Entsprechende Bewirtschaftungsvermerke im Stellenplan 2008 sollen auf der Basis des Stellenplans 2007 vorgeschlagen werden.

 

Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten hat in seiner Sitzung am 22.02.2007 den Antrag einstimmig bei drei Enthaltungen beschlossen.

 

Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Landkreisordnung können außer der Landrätin/dem Landrat auch andere leitende Beamtinnen und Beamte nach Maßgabe der Hauptsatzung in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen werden.

 

Gemäß § 6 der in der Anlage beigefügten Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg in der Fassung vom 14. November 2001 ist außer dem Landrat nur sein allgemeiner Vertreter als Erster Kreisrat in das Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.

 

Zur Vorbereitung der Einrichtung einer Planstelle im Stellenplan 2008 bedarf es daher zunächst einer Änderung dieser Regelung in der Hauptsatzung. Seitens der Verwaltung wird folgende Neufassung vorgeschlagen:

 

§ 6

Beamte auf Zeit

 

Außer der Landrätin/dem Landrat werden die allgemeine Vertreterin/der allgemeine Vertreter als Erste Kreisrätin/Erster Kreisrat und eine weitere leitende Beamtin/ein weiterer leitender Beamter als Kreisrätin/Kreisrat in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.“

 

Beschlüsse über die Hauptsatzung werden gemäß § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung mit der Mehrheit der Kreistagsmitglieder, d. h. der so genannten qualifizierten Mehrheit gefasst.

 

 

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