Auszug - Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Jugendhilfeausschussmitglieder
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Beschluss |
Beschluss:
Die neuen Jugendhilfeausschussmitglieder, die nicht dem
Kreistag angehören, werden auf ihre Rechte und Pflichten hingewiesen und
verpflichtet, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen lagen den jeweiligen
Ausschussmitgliedern bereits mit der Einladung vor.