Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/215  

Betreff: Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Jugendhilfeausschussmitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
16.01.2007 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

Ø      §§ 20 bis 22 NLO

Sachlage:

Sachlage:

Gemäß § 7 AGKJHG sind die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses von der Vorsitzenden zu verpflichten, ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleisteten Überzeugungen auszuüben.

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 23 NLO auf die ihm nach §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die §§ 20 bis 22 NLO sind dieser Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung