Auszug - Bericht über die Bewilligungspraxis bei ambulanten Eingliederungshilfen nach §§ 53 ff SGB XII für seelisch wesentlich behinderte Menschen bzw. für von seelischer Behinderung bedrohter Menschen
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Herr Wiese macht Ausführungen zur Sachlage und stellt in diesem
Zusammenhang nochmals dar, dass im Jahre 2002 die Fallzahlen der ambulanten
Hilfen für seelisch Behinderte im Landkreis Lüneburg außerordentlich hoch waren
und weit über dem Landesdurchschnitt lagen. Bewilligungen wurden seinerzeit
ohne großartige Überprüfung durchgeführt, wobei eine Effektivität und Effizienz
der Hilfen nicht immer nachgewiesen werden konnte. Der Sozialhilfeträger soll
jedoch im Bewilligungsverfahren im Hinblick auf die Feststellung und
Entwicklung der Hilfekonzepte Herr des Verfahrens sein, was der Landkreis
Lüneburg nicht im erforderlichen Umfang war. Selbstverständlich stand neben der
Qualität auch die Haushaltskonsolidierung bei Beginn dieses Projektes im
Vordergrund. Jedoch wird der Zusammenhang von Qualität und Haushaltskonsolidierung
meist außer Betracht gelassen und der Vorwurf erhoben, dass lediglich die
Haushaltskonsolidierung Leitmotiv sei. Dem ist jedoch nicht so. Auch die
Problematik des Abbaus von Arbeitsplätzen bei den Trägern und die Doppelrolle
des SpD wird in diesem Zusammenhang von Herrn Wiese bestätigt. Insbesondere die
Doppelrolle des SpD als Organisationseinheit des Landkreises und somit als Kostenträger,
der zugleich die erforderlichen Gutachten erstellt, ist Grund des heutigen
Berichtes.
Zunächst geht Herr Wiese noch auf die Hilfen zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. § 67 SGB XII ein, da hier ebenfalls
ein Rückgang der Fallzahlen und eine Kostenreduzierung seit Einrichtung einer
Fachstelle, ähnlich wie bei der Eingliederungshilfe, zu verzeichnen ist.
Anschließend stellt Herr Winterhoff die Entwicklungen in der
Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte im Landkreis Lüneburg vor. Zunächst
werden Vergleichszahlen von anderen Landkreisen aus Niedersachsen und Regionen
im Bundesgebiet dargestellt. Ferner wird aufgezeigt, dass die Anzahl der erfassten
Personen, die im Landkreis Lüneburg eine Betreuung erhalten, der Mittelwert der
gesamten empfohlenen Betreuungsumfänge und die Gesamtkosten von Stadt und
Landkreis Lüneburg seit dem Jahre 2002 außerordentlich gesunken sind.
Herr Winterhoff stellt nochmals die These auf, dass im Landkreis
Lüneburg eine qualitativ hochwertige Versorgung seelisch behinderter Menschen
bei Berücksichtigung der schwierigen Finanzlage erfolgt. In der Hilfekonferenz,
die seit dem Jahr 2005 durchgeführt wird, erfolgt eine Beteiligung von externen
Fachleuten, ein Vertreter der Institutsambulanz und ein Vertreter der
Leistungserbringer. Die Anzahl der Bewilligungen im Verhältnis zu den
Neuanträgen hat sich seit Einführung der Hilfekonferenzen im Vergleich zu den
Bewilligungen nach den Hilfeplangesprächen kaum verändert. Dieses unterstreicht
nochmals, dass der Sozialpsychiatrische Dienst mit seinen Entscheidungen nicht
fehl gelegen hat. Die Empfehlungen der Hilfekonferenzen erfolgen im Konsens.
Bisher gab es in keinem Fall die Problematik, dass keine Übereinstimmung der
Beteiligten stattgefunden hat. Lediglich Neufälle werden im Rahmen der
Hilfekonferenz abgearbeitet. Bei der Hilfekonferenz handelt es sich um eine
Anwendung eines neuen Instrumentes zur Hilfeplanung.
Die fachlichen Standards in der Eingliederungshilfe erfolgen
nach den Empfehlungen der „Aktion Psychisch Kranke“. Die Hilfe
knüpft an die Bedürfnisse und noch vorhandenen Fähigkeiten der Betroffenen
unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und anderer Hilfen an. Die
Einschätzung des psychiatrischen Hilfebedarfs ist besonders kritisch
vorzunehmen, wobei eine Überprüfung von Zielerreichungen stattzufinden hat.
Bei der Einschätzung des psychiatrischen Hilfebedarfs erklärt
Herr Winterhoff, dass nicht jede Beeinträchtigung eine therapeutische
Zielsetzung und einen Hilfebedarf auslöst. Insbesondere ist hier die Akzeptanz
der Hilfen durch den Klienten erforderlich. Die Selbsthilfekräfte des Klienten
können durch ein Zuviel an kompensatorischen Hilfen gemindert werden und ein
Zuviel an Hilfen kann den Klienten überfordern.
Auch Alternativen bzw. ergänzende Hilfe zur ambulanten
Betreuung im Rahmen der Eingliederungshilfe sind möglich. Hier sind z.B. die
ambulante Behandlung von der Institutsambulanz, hauswirtschaftliche Hilfen,
Hilfen nach dem Nieders. PsychKG und insbesondere die psychiatrische Krankenpflege
sowie Soziotherpie, die Leistungen der Krankenkasse darzustellen, möglich.
Andere Alternativen bzw. ergänzende Hilfen stellen und die Suchtberatung und
Substitution, die berufliche Rehabilitationsmaßnahmen, tagesstrukturierende
Hilfen und die Psychotherapie dar.
In der anschließenden Diskussion insbesondere bezüglich der
Doppelrolle des SpD erklärt Frau Stange, dass diese Problematik für sie noch
nicht abschließend geklärt sei. Herr Siller betont, dass die Doppelfunktion für
den SpD selbst nicht gut sei. Er bezweifelt, dass die Beauftragung bzw.
Begutachtung durch eine andere Stelle erhebliche Kosten mit sich bringe.
Herr Wiese betont nochmals die besondere medizinische und
sozialpädagogische Fachkompetenz des SpD. Es ist daher nicht nachzuvollziehen,
weshalb die Arbeit des SpD permanent in Frage gestellt wird.
Anschließend erfolgte eine ausgiebige Diskussion, wobei Herr
Enke abschließend nochmals darstellt, dass trotz aller Maßnahmen der Landkreis
Lüneburg aufgrund der besonderen Situation Lüneburgs einen
überdurchschnittlichen Betreuungsbedarf hat und somit immer oberhalb des
Landesdurchschnittes liegen wird. Abschließend stellt Herr Siller die Frage,
was nunmehr in dieser Angelegenheit zukünftig zu tun ist. Herr Wiese erwidert
daraufhin, dass es keine politische Vorgabe in diesem Zusammenhang gebe, was
die Verwaltung jedoch benötigt, um diesbezüglich zu handeln.
Beschluss:
Die verwaltungsseitigen Ausführungen werden vom Ausschuss zur
Kenntnis genommen.