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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht über die Bewilligungspraxis bei ambulanten Eingliederungshilfen nach §§ 53 ff SGB XII für seelisch wesentlich behinderte Menschen bzw. für von seelischer Behinderung bedrohter Menschen  

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 18.07.2006    
Zeit: 14:30 - 16:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2006/129 Bericht über die Bewilligungspraxis bei ambulanten Eingliederungshilfen nach §§ 53 ff SGB XII für seelisch wesentlich behinderte Menschen bzw. für von seelischer Behinderung bedrohter Menschen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Kast, DorisAktenzeichen:53.40
Federführend:Gesundheit   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

Herr Wiese macht Ausführungen zur Sachlage und stellt in diesem Zusammenhang nochmals dar, dass im Jahre 2002 die Fallzahlen der ambulanten Hilfen für seelisch Behinderte im Landkreis Lüneburg außerordentlich hoch waren und weit über dem Landesdurchschnitt lagen. Bewilligungen wurden seinerzeit ohne großartige Überprüfung durchgeführt, wobei eine Effektivität und Effizienz der Hilfen nicht immer nachgewiesen werden konnte. Der Sozialhilfeträger soll jedoch im Bewilligungsverfahren im Hinblick auf die Feststellung und Entwicklung der Hilfekonzepte Herr des Verfahrens sein, was der Landkreis Lüneburg nicht im erforderlichen Umfang war. Selbstverständlich stand neben der Qualität auch die Haushaltskonsolidierung bei Beginn dieses Projektes im Vordergrund. Jedoch wird der Zusammenhang von Qualität und Haushaltskonsolidierung meist außer Betracht gelassen und der Vorwurf erhoben, dass lediglich die Haushaltskonsolidierung Leitmotiv sei. Dem ist jedoch nicht so. Auch die Problematik des Abbaus von Arbeitsplätzen bei den Trägern und die Doppelrolle des SpD wird in diesem Zusammenhang von Herrn Wiese bestätigt. Insbesondere die Doppelrolle des SpD als Organisationseinheit des Landkreises und somit als Kostenträger, der zugleich die erforderlichen Gutachten erstellt, ist Grund des heutigen Berichtes.

 

Zunächst geht Herr Wiese noch auf die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. § 67 SGB XII ein, da hier ebenfalls ein Rückgang der Fallzahlen und eine Kostenreduzierung seit Einrichtung einer Fachstelle, ähnlich wie bei der Eingliederungshilfe, zu verzeichnen ist.

 

Anschließend stellt Herr Winterhoff die Entwicklungen in der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte im Landkreis Lüneburg vor. Zunächst werden Vergleichszahlen von anderen Landkreisen aus Niedersachsen und Regionen im Bundesgebiet dargestellt. Ferner wird aufgezeigt, dass die Anzahl der erfassten Personen, die im Landkreis Lüneburg eine Betreuung erhalten, der Mittelwert der gesamten empfohlenen Betreuungsumfänge und die Gesamtkosten von Stadt und Landkreis Lüneburg seit dem Jahre 2002 außerordentlich gesunken sind.

 

Herr Winterhoff stellt nochmals die These auf, dass im Landkreis Lüneburg eine qualitativ hochwertige Versorgung seelisch behinderter Menschen bei Berücksichtigung der schwierigen Finanzlage erfolgt. In der Hilfekonferenz, die seit dem Jahr 2005 durchgeführt wird, erfolgt eine Beteiligung von externen Fachleuten, ein Vertreter der Institutsambulanz und ein Vertreter der Leistungserbringer. Die Anzahl der Bewilligungen im Verhältnis zu den Neuanträgen hat sich seit Einführung der Hilfekonferenzen im Vergleich zu den Bewilligungen nach den Hilfeplangesprächen kaum verändert. Dieses unterstreicht nochmals, dass der Sozialpsychiatrische Dienst mit seinen Entscheidungen nicht fehl gelegen hat. Die Empfehlungen der Hilfekonferenzen erfolgen im Konsens. Bisher gab es in keinem Fall die Problematik, dass keine Übereinstimmung der Beteiligten stattgefunden hat. Lediglich Neufälle werden im Rahmen der Hilfekonferenz abgearbeitet. Bei der Hilfekonferenz handelt es sich um eine Anwendung eines neuen Instrumentes zur Hilfeplanung.

 

Die fachlichen Standards in der Eingliederungshilfe erfolgen nach den Empfehlungen der „Aktion Psychisch Kranke“. Die Hilfe knüpft an die Bedürfnisse und noch vorhandenen Fähigkeiten der Betroffenen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und anderer Hilfen an. Die Einschätzung des psychiatrischen Hilfebedarfs ist besonders kritisch vorzunehmen, wobei eine Überprüfung von Zielerreichungen stattzufinden hat.

 

Bei der Einschätzung des psychiatrischen Hilfebedarfs erklärt Herr Winterhoff, dass nicht jede Beeinträchtigung eine therapeutische Zielsetzung und einen Hilfebedarf auslöst. Insbesondere ist hier die Akzeptanz der Hilfen durch den Klienten erforderlich. Die Selbsthilfekräfte des Klienten können durch ein Zuviel an kompensatorischen Hilfen gemindert werden und ein Zuviel an Hilfen kann den Klienten überfordern.

 

Auch Alternativen bzw. ergänzende Hilfe zur ambulanten Betreuung im Rahmen der Eingliederungshilfe sind möglich. Hier sind z.B. die ambulante Behandlung von der Institutsambulanz, hauswirtschaftliche Hilfen, Hilfen nach dem Nieders. PsychKG und insbesondere die psychiatrische Krankenpflege sowie Soziotherpie, die Leistungen der Krankenkasse darzustellen, möglich. Andere Alternativen bzw. ergänzende Hilfen stellen und die Suchtberatung und Substitution, die berufliche Rehabilitationsmaßnahmen, tagesstrukturierende Hilfen und die Psychotherapie dar.

 

In der anschließenden Diskussion insbesondere bezüglich der Doppelrolle des SpD erklärt Frau Stange, dass diese Problematik für sie noch nicht abschließend geklärt sei. Herr Siller betont, dass die Doppelfunktion für den SpD selbst nicht gut sei. Er bezweifelt, dass die Beauftragung bzw. Begutachtung durch eine andere Stelle erhebliche Kosten mit sich bringe.

 

Herr Wiese betont nochmals die besondere medizinische und sozialpädagogische Fachkompetenz des SpD. Es ist daher nicht nachzuvollziehen, weshalb die Arbeit des SpD permanent in Frage gestellt wird.

 

Anschließend erfolgte eine ausgiebige Diskussion, wobei Herr Enke abschließend nochmals darstellt, dass trotz aller Maßnahmen der Landkreis Lüneburg aufgrund der besonderen Situation Lüneburgs einen überdurchschnittlichen Betreuungsbedarf hat und somit immer oberhalb des Landesdurchschnittes liegen wird. Abschließend stellt Herr Siller die Frage, was nunmehr in dieser Angelegenheit zukünftig zu tun ist. Herr Wiese erwidert daraufhin, dass es keine politische Vorgabe in diesem Zusammenhang gebe, was die Verwaltung jedoch benötigt, um diesbezüglich zu handeln.

Beschluss:

Beschluss:

Die verwaltungsseitigen Ausführungen werden vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

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