Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/129  

Betreff: Bericht über die Bewilligungspraxis bei ambulanten Eingliederungshilfen nach §§ 53 ff SGB XII für seelisch wesentlich behinderte Menschen bzw. für von seelischer Behinderung bedrohter Menschen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Kast, DorisAktenzeichen:53.40
Federführend:Gesundheit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
18.07.2006 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachlage:

Sachlage:

Sowohl die Vorsitzende als auch die stellvertretende Vorsitzende des Sozialausschusses hatten, da sie aus ihrer Mitgliedschaft im Psychiatriebeirat Gelegenheit haben, die verschiedenen Aspekte der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, aber auch die entstehenden Spannungsverhältnisse wahrzunehmen, darum gebeten, die Bewilligungspraxis für ambulante Maßnahmen nach § 53 SGB XII für seelisch behinderte bzw. für von seelischer Behinderung bedrohter Menschen im Sozialausschuss vorzustellen und zu besprechen.

 

Insoweit schließt diese Darstellung an bereits erfolgte Berichte und den gemeinsamen Workshop mit den Trägern der Wohlfahrtspflege an.

 

Festzustellen ist, dass der Landkreis seine Bewilligungspraxis – und dies sowohl im Hinblick auf das Verfahren als auch auf die Bewilligungsumfänge – verändert hat.

 

Dies resultiert aus der Tatsache, dass

 

·        die Fallzahlen der ambulanten Hilfen exorbitant hoch waren und deutlich über dem Landesdurchschnitt lagen

 

·        die Effektivität und Effizienz der Hilfen nicht immer im zu erwartenden Maß gegeben schienen

 

·        der Landkreis Lüneburg seine Rolle im Bewilligungsverfahren im Hinblick auf Sachverhaltsaufklärung, Bedarf, Feststellung und Entwicklung der Hilfekonzepte im Einzelfall nicht im notwendigen Umfang wahrgenommen hat.

 

Dies führte zu einer auch von den Aufsichtsbehörden sehr kritisch beobachteten und kommentierten Kostenentwicklung, die sich nicht nur in diesem Bereich, sondern auch und insbesondere im Bereich der Hilfen nach § 67 SGB XII (vormals § 72 BSHG) wieder fand.

 

Hier hat es insoweit Handlungsbedarf gegeben. Die Verwaltung wird in dieser Sitzung darstellen,

 

·        wie die Fallzahlenentwicklung der letzten Jahre (nach Einführung der Gegensteuerungsmaßnahmen) war

·        wie sich das neue Hilfeverfahren gestaltet

·        welche Qualitätsverbesserungen in der konkreten Hilfeplanerstellung damit einher gingen

·        welche Auswirkungen dies auf die Betreuung/Lage der Betroffenen hatte

·        in welcher Weise im SpD selbst Hilfeleistung in diesem besonderen Bereich erfolgt

 

Die Verwaltung wird allerdings auch darstellen, dass es durchaus Kritik an dieser für die Region neuen Situation gibt wie:

 

·        Fokussierung auf Haushaltskonsolidierung

·        Abbau von Arbeitsplätzen bei den Trägern

·        Doppelrolle des SpD als Organisationseinheit des Landkreises, der zugleich begutachtend tätig ist

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung