Auszug - Schulzentrum Bardowick - Übertragung der laufenden Verwaltung der Haupt- und Realschule auf die Samtgemeinde Bardowick
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KAR Beyer trägt die Sachlage vor. Inzwischen ist
der Verwaltung auch der schriftliche Antrag der Samtgemeinde Bardowick (SG) gemäß
§ 103 NSchG auf Übertragung der laufenden Verwaltung für die Haupt- und
Realschule zugegangen. Herr Samtgemeindebürgermeister Dubber betont in seinem
Antrag, dass die SG in der Vergangenheit stets – unabhängig von Zuständigkeiten
– eine besondere Verantwortung für die Schulen am Schulzentrum (SZ) deutlich
gemacht hat. Neben den Baumaßnahmen (OS, Realschule, Busbahnhof) sei dieses
auch in der täglichen Arbeit zum Ausdruck gekommen (Mittagstisch,
Nachmittagsbetreuung etc.). Die Übernahme der laufenden Verwaltung wäre die
logische Konsequenz dieser Entwicklung. Die räumliche Nähe, die gute
Zusammenarbeit zwischen den Schulen am SZ und der SG sowie die Fülle
gemeinsamer Projekte ließen darüber hinaus Synergieeffekte erwarten, die sich
auch wirtschaftlich positiv darstellen ließen. Die Sporthallen am SZ stellten
für die Vereine in der SG einen wichtigen Faktor für die Vereins- und
insbesondere Jugendarbeit dar. Die SG beabsichtige, den bestehenden
Sanierungsbedarf kurzfristig abzuarbeiten und sich dabei auch finanziell zu
engagieren. Letztlich ginge es auch um die Attraktivität des Schulstandortes
und möglichst optimale Bedingungen für die Schülerinnen und Schüler aus der SG.
KTA Schumann-Schilling steht dem Antrag, insbesondere der
angebotenen Vorfinanzierung, kritisch gegenüber. Im Ergebnis gelange die SG so zu
einer vorgezogenen Sanierung und Modernisierung der Schulgebäude und der
Sporthallen am Schulstandort Bardowick und der Landkreis zahle es. Hier müsse
sich die SG mit einer Interessenquote einbringen. Sie frage sich weiter, warum
dann nicht auch die Schulträgerschaft
von der SG übernommen wird.
LR Fietz unterstreicht noch einmal den
Rechtsanspruch der SG, die laufende Verwaltung übertragen zu bekommen und
bittet dem Beschlussvorschlag zu folgen, damit über Art, Umfang und
Finanzierung der Übertragung weiter verhandelt werden kann. Auch KVR Maul
verweist auf die Rechtslage. Jetzt geht es darum, eine Vereinbarung zu
erarbeiten. Dabei wird darauf zu achten sein, dass der Landkreis finanziell
nicht stärker belastet wird, als bisher.
KTA Staudte äußert ihr Unverständnis über die
vorgetragenen Bedenken. Wenn sich hier eine SG finanziell engagieren will, könne
man dem bei der bestehenden desolaten Haushaltslage doch nur zustimmen.
KTA Perschel und KTA Wegener sprechen die
Situation der finanziell schlechter dastehenden Gemeinden an. Es sei
sicherzustellen, dass diese nicht benachteiligt werden.
Die Übertragung der laufenden Verwaltung ist nach KAR Beyer
von der Frage einer vorgezogenen Sanierung des SZ zu trennen. Für die laufende
Verwaltung wird ein Budget ausgehandelt, aus dem die laufenden Sach- und
Personalkosten zu tragen sind. Dieses Budget orientiert sich in seiner Höhe an
den Durchschnittswerten der vergangenen Jahre. Über die Finanzierung
vorgezogener Sanierungen muss gesondert verhandelt werden.
LR Fietz versteht die Skepsis nicht. Es ist
bereits jetzt gute und gängige Praxis, dass sich Gemeinden an Schulbaumaßnahmen
finanziell beteiligen. Allerdings müsse in den Verhandlungen sehr genau
geschaut werden, dass dem Landkreis keine finanziellen Nachteile entstehen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt mit der Samtgemeinde Bardowick
über Art, Umfang und Finanzierung einer Übertragung der laufenden Verwaltung
der Haupt- und Realschule in Bardowick zu verhandeln und hierüber eine
Vereinbarung zu entwerfen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig