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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Fassadensanierung / Komplettsanierung Zinskorngebäude (Altbau Eingang D der Kreisverwaltung)  

Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.11.2005    
Zeit: 13:30 - 15:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2005/272 Fassadensanierung / Komplettsanierung Zinskorngebäude
(Altbau Eingang D der Kreisverwaltung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Illas GerdAktenzeichen:65 12 13
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Unter Führung durch BA Illas wird das äußere Schadensbild am Zinskorngebäude besichtigt. Auf die diesem Protokoll beigefügte grobe Schadensbeschreibung wird Bezug genommen. Exemplarisch besichtigt wird weiter ein Büroraum im Dachgeschoss.

 

In der anschließenden Diskussion stellt sich KTA Hoppe die Frage, ob das Gebäude überhaupt noch für Bürozwecke benötigt wird. Hier wird unnötig Energie verschleudert. Die Verwaltung sollte zusammen mit der Denkmalpflege die Denkmalwürdigkeit abklären.

 

Auch KTA Dörbaum sieht einen erheblichen Restaurierungs- und Renovierungsbedarf. Nach seinen Erfahrungen in der Stadt Lüneburg gestalte es sich aber außerordentlich schwer, ein Gebäude aus dem Denkmalschutz zu entlassen. Sein Vorschlag ist daher ein Handlungskonzept für die Restaurierung zu erarbeiten.

 

KTA Körner erinnert daran, dass der Grundzweck des Zinskorngebäudes die Lagerung und nicht die Büronutzung gewesen ist. Die Büros müssen raus, dass Gebäude sollte entkernt und wieder Lagerzwecken zugeführt werden.

 

KTA Schumann-Schilling beklagt die unsachgemäße Sanierung in der Vergangenheit. Jetzt sei das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Dazu hätte es nicht kommen müssen.

 

Landrat Fietz verweist darauf, dass das Zinskorngebäude als ein Gebäude einer Gruppe baulicher Anlagen, die ehemals das Michaeliskloster bildeten, im Denkmalverzeichnis eingetragen ist und damit unter Ensembleschutz steht. Ein Abriss sei daher nicht ohne weiteres möglich.

 

KTA Perschel und KTA Albers wundern sich über die Bausünden der Vergangenheit. Der Denkmalschutz wurde dabei offensichtlich nicht beachtet. Nach Auffassung von KTA Sprinz darf so nicht mit den kreiseigenen Gebäuden umgegangen werden.

 

Diesbezüglich erinnert BA Illas daran, dass die von ihm angemeldeten Haushaltsmittel für die Unterhaltung und Sanierung der Verwaltungsgebäude in der Vergangenheit regelmäßig gestrichen bzw. gekürzt worden sind. So geschehen auch für die Sanierung des Zinskorngebäudes. Jetzt ist allerdings ein massiver Schädlingsbefall dazugekommen, der die Standsicherheit des Gebäudes bedroht und ein weiteres Hinausschieben daher nicht mehr zulässt.

 

Auch KTA Wegener ermahnt dazu fair zu bleiben. In der Vergangenheit, d.h. auch bereits in den vorherigen Legislaturperioden, hat man gemeinsam die Bauunterhaltungsmittel zurückgefahren. Da kann man jetzt der Verwaltung keine mangelnde Bauunterhaltung vorwerfen. Vielmehr sollte jetzt über andere Wege der Finanzierung nachgedacht werden.

 

Am Ende der Diskussion besteht Einigkeit, zunächst noch einmal die Denkmalwürdigkeit des Zinskorngebäudes zu prüfen und dann ggf. ein Nutzungskonzept zu erstellen. Die 170.000 € bleiben im Haushalt stehen, werden aber bis zur Fertigstellung des Nutzungskonzepts gesperrt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit der Stadt Lüneburg als zuständiger unterer Denkmalschutzbehörde die Denkmalwürdigkeit des Zinskorngebäudes abzuklären und für den Fall, dass eine Entlassung aus dem Denkmalschutz nicht in Betracht kommt, ein Konzept für die langfristige Nutzung des Gebäudes vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

- einstimmig -

 

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