Auszug - Fassadensanierung / Komplettsanierung Zinskorngebäude (Altbau Eingang D der Kreisverwaltung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Unter Führung durch BA Illas wird das äußere
Schadensbild am Zinskorngebäude besichtigt. Auf die diesem Protokoll beigefügte
grobe Schadensbeschreibung wird Bezug genommen. Exemplarisch besichtigt wird
weiter ein Büroraum im Dachgeschoss.
In der anschließenden Diskussion stellt sich KTA
Hoppe die Frage, ob das Gebäude überhaupt noch für Bürozwecke benötigt
wird. Hier wird unnötig Energie verschleudert. Die Verwaltung sollte zusammen
mit der Denkmalpflege die Denkmalwürdigkeit abklären.
Auch KTA Dörbaum sieht einen erheblichen Restaurierungs-
und Renovierungsbedarf. Nach seinen Erfahrungen in der Stadt Lüneburg gestalte
es sich aber außerordentlich schwer, ein Gebäude aus dem Denkmalschutz zu
entlassen. Sein Vorschlag ist daher ein Handlungskonzept für die Restaurierung
zu erarbeiten.
KTA Körner erinnert daran, dass der Grundzweck des
Zinskorngebäudes die Lagerung und nicht die Büronutzung gewesen ist. Die Büros
müssen raus, dass Gebäude sollte entkernt und wieder Lagerzwecken zugeführt
werden.
KTA Schumann-Schilling beklagt die unsachgemäße
Sanierung in der Vergangenheit. Jetzt sei das Kind bereits in den Brunnen
gefallen. Dazu hätte es nicht kommen müssen.
Landrat Fietz verweist darauf, dass das Zinskorngebäude
als ein Gebäude einer Gruppe baulicher Anlagen, die ehemals das
Michaeliskloster bildeten, im Denkmalverzeichnis eingetragen ist und damit
unter Ensembleschutz steht. Ein Abriss sei daher nicht ohne weiteres möglich.
KTA Perschel und KTA Albers wundern sich über
die Bausünden der Vergangenheit. Der Denkmalschutz wurde dabei offensichtlich
nicht beachtet. Nach Auffassung von KTA Sprinz darf so nicht mit den
kreiseigenen Gebäuden umgegangen werden.
Diesbezüglich erinnert BA Illas daran, dass die von ihm
angemeldeten Haushaltsmittel für die Unterhaltung und Sanierung der
Verwaltungsgebäude in der Vergangenheit regelmäßig gestrichen bzw. gekürzt
worden sind. So geschehen auch für die Sanierung des Zinskorngebäudes. Jetzt
ist allerdings ein massiver Schädlingsbefall dazugekommen, der die
Standsicherheit des Gebäudes bedroht und ein weiteres Hinausschieben daher
nicht mehr zulässt.
Auch KTA Wegener ermahnt dazu fair zu bleiben. In der
Vergangenheit, d.h. auch bereits in den vorherigen Legislaturperioden, hat man
gemeinsam die Bauunterhaltungsmittel zurückgefahren. Da kann man jetzt der Verwaltung
keine mangelnde Bauunterhaltung vorwerfen. Vielmehr sollte jetzt über andere
Wege der Finanzierung nachgedacht werden.
Am Ende der Diskussion besteht Einigkeit, zunächst noch einmal
die Denkmalwürdigkeit des Zinskorngebäudes zu prüfen und dann ggf. ein
Nutzungskonzept zu erstellen. Die 170.000 € bleiben im Haushalt stehen, werden
aber bis zur Fertigstellung des Nutzungskonzepts gesperrt.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit der Stadt
Lüneburg als zuständiger unterer Denkmalschutzbehörde die Denkmalwürdigkeit des
Zinskorngebäudes abzuklären und für den Fall, dass eine Entlassung aus dem
Denkmalschutz nicht in Betracht kommt, ein Konzept für die langfristige Nutzung
des Gebäudes vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -