Vorlage - 2005/272
|
|
Sachlage:
In den Entwurf des Vermögenshaushalts für das Haushaltsjahr
2006 hat die Verwaltung 170.000 € für die Sanierung des
denkmalgeschützten Zinskorngebäudes eingestellt. Dieser Betrag deckt lediglich
die für einen Erhalt des Gebäudes unbedingt notwendigen Arbeiten ab. Für eine
Komplettsanierung über einen Zeitraum von 2 Jahren wären, wie unten
dargestellt, insgesamt 450.000 € aufzuwenden. Es wird daher erwogen,
diese Gebäude zu räumen oder nur noch in Teilbereichen zu nutzen. In der
heutigen Sitzung sollen die Gebäudeschäden aufgezeigt und besichtigt werden.
Der Landkreis Lüneburg ist nach § 6 des Niedersächsischen
Denkmalschutzgesetzes (NDenkmSchG) zum Erhalt des Zinskorngebäudes verpflichtet
und kann sich – anders als Privatleute – nicht auf wirtschaftliche
Unzumutbarkeit berufen (vgl. § 7 Abs. 4 NDenkmSchG)
Beschreibung der Sanierungsmaßnahmen
- Fassadensanierung
/ Dacheindeckung - geschätzte Baukosten ca. 170.000
€
Beseitigung sichtbarer Schäden an Fassadenfachwerken von 3 Fassaden und Erneuerung der Dacheindeckung
- Komplettsanierung -
geschätzte Baukosten ca. 450.000 €
Fassadensanierung / Dacheindeckung zuzüglich erforderliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Innenbereich des Gebäudes
Zu 1.
Zwei Giebelseiten und die Hofseite des Gebäudes, aus
1-schaligem Fachwerk, ausgemauert, sind stark durch Holzschädlinge und Braunfäule
in ihrer Standfestigkeit geschädigt. Eine umgehende Sanierung der Fachwerke
(ganze Fassaden) ist zur Herstellung der Standsicherheit unumgänglich. Dazu
müssen dann auch die Räume hinter den Fassaden für die Sanierungsarbeiten
geräumt werden. Das bedeutet eine Totalräumung des Gebäudes im EG und OG. Die
Dacheindeckung ist an verschiedenen Stellen abgängig und muss zur Vermeidung
von Durchfeuchtungsschäden erneuert werden.
Zu 2.
Die Innenräume des Zinskorngebäudes bedürfen, ebenso wie im
Altbau A – C, einer grundsätzlichen Sanierung in Bezug auf Brandschutz,
der Elektroinstallationen, der Wasser- und Abwasserleitungen, der Decken,
Fußbodenbeläge, EDV-Anlagen, WC-Anlagen, der Teeküche und der Telefonanlage. Ggf.
werden auch wieder weitere Sanierungsarbeiten wegen Schädlingsbefall (je nach
Untersuchungsergebnis der Deckenbalken und Bodendielungen) erforderlich.
Noch nicht enthalten ist in diesen Kostenschätzungen die
Sanierung der Heizungsanlagen und der unter dem Gebäude verlaufenden
Grundleitungen.