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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Beirat für behinderte Menschen in Stadt und Landkreis Lüneburg; Satzung - 1. Aktualisierung vom 16.02.2024  

Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 27.02.2024    
Zeit: 15:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2023/336 Beirat für behinderte Menschen in Stadt und Landkreis Lüneburg; Satzung - 1. Aktualisierung vom 16.02.2024
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Naß, Matthias
Federführend:Senioren und Behinderte Bearbeiter/-in: Gutmann, Carina
Produkte:16. 52 Senioren und Behinderte
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Angelegenheit wird erneut in den Fraktionen beraten.

 

Strittig sind insbesondere die Formulierungen der Absätze 5 und 7 des § 2 der Satzung.

 

Seitens KTA Herrn Blume wird für den § 2 Abs. 5 folgender Formulierungsvorschlag eingebracht:

 

(5) Sobald die Tagesordnungen für Sitzungen der Ausschüsse für Soziales und Gesundheit, für Mobilität, für Hochbau, für Schule und Bildung, für Sport, Partnerschaft und Kultur sowie des Jugendhilfeausschusses aufgestellt worden sind, nimmt die Verwaltung bzw. der/die Ausschussvorsitzende Kontakt zum Beirat auf und klärt, ob die Themen der Tagesordnung voraussichtlich Belange oder Probleme der Menschen mit Behinderung berühren können. Wenn und soweit dies der Fall ist und der Beirat als Gast an der Sitzung teilnehmen möchte, wird ein Vertreter oder eine Vertreterin des Beirates zum Zwecke der Beratung des Ausschusses zur Sitzung eingeladen. Mit der Einladung als Gast ist ein Rederecht entsprechend dem Rederecht der Mitglieder gemäß NKomVG i.V.m. der Geschäftsordnung verbunden.“

 

Es wird weiter vorgeschlagen in § 2 Abs. 7 das Wort „hinzuziehen“ durch das Wort „benennen“ zu ersetzen.

 

Darüber hinaus wird beanstandet, dass die Liste, auf die in § 3 Absatz 2, Ziffer 2 hingewiesen wird, nicht der Ausschussvorlage beigefügt sei. Hierbei handelt es sich um eine Liste, der Organisationen, Einrichtungen und Selbsthilfegruppen, die Vertreter benennen, die berechtigt sind den Beirat für behinderte Menschen zu wählen. Diese Liste ist dem Protokoll beigefügt.

 

Beschluss:

Die Beschlussfassung wird vertagt und die Vorlage in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales und Gesundheit beraten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

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