Auszug - Vorranggebiete Windenergienutzung im Landkreis - Flächenkulissen im Variantenvergleich
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Wortprotokoll Beschluss |
Ang Dierßen berichtet über den aktuellen Stand der Planungen zu den Windenergiegebieten in der Neuaufstellung RROP 2025 und stellt drei mögliche Varianten für die Festlegung einer Flächenkulisse für Vorranggebiete Windenergienutzung im Landkreis Lüneburg vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
KTA Blume fragt, wie sich die 3,09 Prozent als Zwischenziel für die Ausweisung der Windenergiegebiete im Landkreis Lüneburg erklären lassen.
Herr Kraetzschmer vom Planungsbüro Planungsgruppe Umwelt (PU) antwortet, dass das regionale Teilflächenziel von 4 % entstanden ist durch das Herunterbrechen des Landeswertes auf die Landkreise. Für die Festlegung des Zwischenwertes wurde vermutlich ein bestimmter Prozentsatz vom Endziel errechnet, der landesweit für alle Landkreise angewendet wurde.
KTA Blume stellt fest, dass der verfügbare Flächenpuffer in den Varianten 2 und 3 dafür genutzt wird, um die besonders großen Vorranggebiete zu verkleinern. Man könnte auch überlegen, den Puffer anderweitig zu nutzen, zum Beispiel um neben einer Verkleinerung der besonders großen Vorranggebiete auch die Abstände zu den Siedlungsgebieten nochmal zu erhöhen oder um Splittersiedlungen im Außenbereich zu entlasten. Er fragt, ob die Verwaltung dies schon geprüft hat.
BOR´in Lampe antwortet, dass es neben den von der Verwaltung vorgestellten Varianten auch noch weitere Möglichkeiten gibt, den verfügbaren Flächenpuffer für Entlastungen einzusetzen. Der Fokus der Verwaltung lag darauf, die beiden besonders großen Vorranggebiete Windenergienutzung zu reduzieren, da es durch diese beiden Flächen zu einer deutlichen technischen Überprägung der überwiegend ländlich geprägten Landschaft kommen würde, die vermieden werden soll. Man könnte auch die Siedlungsabstände auf 1.000 m erhöhen, hätte dann jedoch einen geringeren Spielraum für die Reduzierung der zwei sehr großen Flächen. Aus planerischer Sicht ist eine pauschale Vergrößerung der Siedlungsabstände nicht sinnvoll, weil die Belastungen der Ortslagen je nach deren Lage zu den Vorranggebieten unterschiedlich hoch sind. Eine höhere Belastung besteht z.B. auf der dem Wind ausgesetzten Seite. Man kann auch bei den Splittersiedlungen den Abstand noch erhöhen. Eine Entlastung an der einen Stelle bedeutet aber immer, dass an anderer Stelle Fläche hinzugenommen werden muss. Bislang lag der Schwerpunkt aufgrund der ländlichen Prägung des Landkreises auf einer Verringerung der großen Vorranggebiete Windenergienutzung.
KTA Meister fragt, nach welchen Kriterien die Verteilung der zusätzlich entnommenen Flächen in Variante 2 auf die beiden Vorranggebiete bei Südergellersen und Breetze erfolgte.
Frau Renner (PU) erläutert, dass entsprechend der im letzten Ausschuss beschlossenen Kriterien zum einen darauf geachtet wurde, diejenigen Orte zu entlasten, die aufgrund ihrer Lage einer erhöhten Belastung ausgesetzt sind. Zum anderen wurden gezielt Waldflächen aus der Flächenkulisse herausgenommen. So gab es bei der Fläche bei Südergellersen eine Überlagerung großer Teile der Waldfläche mit verschiedenen Vorbehaltsgebieten des RROP, die durch die Herausnahme aus dem Vorranggebiet Windenergienutzung aufgelöst werden konnte. Landschaftliche Zäsuren wie Waldwege o. ä. wurden berücksichtigt. Insgesamt wurde auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Flächenrücknahmen auf die beiden großen Vorranggebiete geachtet.
KTA Rogge stellt fest, dass die Reduzierungen der beiden großen Vorranggebiete zulasten der Landschaftsschutzgebiete erfolgt sind, obwohl diese im aktuell gültigen RROP bewusst ausgespart wurden. Schon das Wald-Szenario wurde schweren Herzens beschlossen.
BOR´in Lampe erklärt, dass im 1. Entwurf auf die Landschaftsschutzgebiete verzichtet wurde, weil davon ausgegangen wurde, dass ausreichend Fläche für die Erfüllung des regionalen Teilflächenziels zur Verfügung stehen würde. Durch das hohe regionale Teilflächenziel hat sich die Situation geändert. Bei den jetzt in den Blick genommenen Flächen wurde aber darauf geachtet, dass es sich um Randflächen des Landschaftsschutzgebietes handelt und dass diese insofern bereits vorbelastet sind, als sie direkt an Vorranggebiete Windenergienutzung angrenzen.
Herr Kraetzschmer ergänzt, dass in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde darauf geachtet wurde, dass auf den Flächen keine anderen Restriktionen liegen und konfliktarme Flächen ausgewählt wurden.
Ang Dierßen stellt klar, dass nur in Variante 3 Flächen des Landschaftsschutzgebietes in die Flächenkulisse der Windenergiegebiete aufgenommen wurden, nicht aber in Variante 2.
KTA von Nordheim weist darauf hin, dass jeder Eingriff in den Wald, und erst recht in ein Landschaftsschutzgebiet, eine qualifizierte Ausgleichsmaßnahme erfordert. Deshalb sollte bei der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung auch die Frage gestellt werden, welche Ausgleichsmaßnahme auf die jeweilige Ausweisung zu erfolgen hat. Er bittet um eine ausführliche Darstellung, wo welche Ausgleichsmaßnahme für welches Vorranggebiet erfolgen soll.
BOR´in Lampe antwortet, dass die Frage nach den Ausgleichsflächen nicht auf der Ebene der Raumordnung beantwortet werden kann. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist es Aufgabe des Antragsstellers, Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen. Erst dann ist der Ausgleichsbedarf auf der Grundlage der konkreten Standorte, Flächengrößen und Beeinträchtigungen des Waldes zu ermitteln. Der Auftrag des Landkreises ist es, Flächen anhand des RROP für den Windenergieausbau zur Verfügung zu stellen.
KTA Rogge unterstützt den Einwand von KTA von Nordheim. Sie fragt, ob der Landkreis darauf achtet, dass der Ausgleich im Landkreis Lüneburg stattfindet, was sie befürwortet.
BOR´in Lampe stimmt dem zu, wobei ein Ausgleich im direkten Umfeld von Windkraftanlagen zu vermeiden ist, wenn dadurch Tiere angelockt und gefährdet werden.
KTA Mues plädiert für eine vierte Variante mit einer Flächenkulisse von 3,09 %, in welcher der Siedlungsabstand auf 1000 m erhöht und auch die Splittersiedlungen berücksichtigt werden. Er fragt, wie lange es braucht, eine solche Variante 4 auszuarbeiten.
Herr Kraetzschmer antwortet, dass es sich hierbei um eine etwas komplexere Aufgabenstellung handelt. Man könnte versuchen, eine solche Variante bis Ende des Jahres zu erstellen.
BOR´in Lampe macht deutlich, dass man differenzieren muss. Eine Variante mit einem Siedlungsabstand von 1.000 m ist vergleichsweise einfache zu erstellen. Die Flächenkulisse auf 3,09 % der Landkreisfläche zu reduzieren ist aufwendiger. Man würde dabei Flächen zurücknehmen, wohl wissend, dass diese Flächen später wieder in die Flächenkulisse aufgenommen werden müssen, um das Flächenziel bis 2032 von 4 % zu erreichen. Dies ist in der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln und wird zu erheblichen Unmut bei den Betroffen führen. Dabei müssen Kriterien definiert werden, nach denen die Flächenrücknahmen erfolgen sollen.
Herr Kraetzschmer ergänzt, dass es sich hier um zwei verschiedene Prüffragen handelt. Ersten würde auf der Grundlage der Flächenkulisse mit 4 % eine Feinabstimmung vorgenommen, indem z.B. bei windbelasteten Ortslagen der Abstand vergrößert und dafür die in den bisherigen Varianten erfolgten Flächenreduzierungen bei den beiden großen Vorranggebieten zum Teil wieder rückgängig gemacht. In der zweiten Variante würde die Flächenkulisse auf 3,09 % reduziert werden. Hinsichtlich der zweiten Variante teilt er die Bedenken von BOR´in Lampe, dass dies im Nachgang zu Akzeptanz-Schwierigkeiten in der Öffentlichkeit führen könnte.
BOR´in Lampe weist darauf hin, dass ein Großteil der Stellungnahmen aus den von den großen Vorranggebieten betroffenen Regionen eingegangen sind. Darauf sollte Rücksicht genommen werden.
KTA Hövermann fragt, wie die Flächenkulisse von 3,09 % graphisch dargestellt werden würde.
BOR´in Lampe antwortet, dass solche zusätzlichen Varianten wie bisher graphisch so aufbereitet würden, dass sich der Prozess gut nachvollziehen lässt. Wichtig sind klare Hinweise seitens der Politik, welche Szenarien geprüft werden sollen.
KTA Prof. Dr. Bonin erläutert, dass die Sitzung von allen Seiten inhaltlich intensiv vorbereitet wurde. Anders als die Verwaltung hält die Politik es nicht für erforderlich, bereits direkt 4 % der Landkreisfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Man sollte auch eine Variante mit 3,09 % entwickeln, auch wenn er nicht wisse, wie es zu den 3,09 % kommt. Die politische Entscheidung zur Festlegung der Flächenkulisse ist nicht einfach. Deshalb ist ausreichend Zeit erforderlich, um in aller Ruhe zu prüfen, ob die Abwägung richtig gewichtet ist. Es stehen nun Flächen zur Diskussion, die im RROP 2010 entfallen waren, etwa aufgrund des Rotmilans. Die Abwägung ist im Vorschlag der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Umwelt erfolgt, sodass die Abwägung diesbezüglich gut nachvollziehbar ist. Gewichtungen sind zum Teil unterschiedlich. Aus seiner Sicht steht der Mensch mehr im Mittelpunkt als der Rotmilan. Und auch wenn der Wald wichtige Funktionen einnimmt, ist der Schutz der Menschen wichtiger als der Schutz des Waldes. Man weiß nicht, welche zukünftigen Entwicklungen etwa im Bereich der übergeordneten Stromleitungen erfolgen kann. Es sollte daher eine zeitliche Abstufung bei der Ausweisung der Windenergiegebiete vorgenommen und eine Variante 4 mit einer Flächenkulisse von 3,09 % erarbeitet werden, welche einen Siedlungsabstand von 1.000 m berücksichtigt.
BOR´in Lampe fragt nach, auf welcher der drei bisherigen Varianten als Grundlage die Variante 4 erarbeitet werden soll und ob diese auch die Landschaftsschutzgebiete mit einbeziehen soll.
KTA Prof. Dr. Bonin nimmt an, dass die Verwaltung aufgrund ihrer Argumentation die Variante 3 favorisiert. Deshalb sollte die Variante 4 auf Basis der Variante 3 erarbeitet werden.
KTA Bilgenroth begrüßt den demokratischen Prozess, der sich dadurch zeigt, dass die Verwaltung die Anregungen der Bürger mit in die Planungen aufgenommen hat. Das Kind ist aus seiner Sicht bereits in den Brunnen gefallen, als das Land entschieden hat, dass Waldflächen für den Windenergieausbau geöffnet werden sollen. Hier besteht ein Widerspruch, dass mit dem Wald Natur zerstört wird, um dort naturfreundliche Energie zu erzeugen. Letztlich hat der Landkreis ein so hohes regionales Teilflächenziel von 4 % zu erfüllen, weil er so viel Wald hat.
KTA Blume stellt fest, dass es sich bei der Entscheidung über die zukünftigen Windenergiegebiete im Landkreis um einen schwierigen Prozess des Abwägens handelt. Dies haben die bisherigen Wortmeldungen gezeigt. Deshalb braucht es Zeit, sich über verschiedene Dinge klar zu werden. Die Planungen zu den Windenergiegebieten werden seit geraumer Zeit getrieben durch die übergeordnete Politik. Im Laufe des letzten Jahres gab es mehrere Änderungen bei den regionalen Teilflächenzielen. Zunächst wurde mit einem Wert um die 2 % gerechnet. Dann hieß es 4,72 %, und nochmal später 4 %. Jetzt, mit dem neuen Gesetzesentwurf, besteht plötzlich die Möglichkeit, die Ausweisung der Windenergiegebiete zeitlich zu staffeln, d.h., bis Ende 2027 3,09 % und erst Ende 2032 4 % der Landkreisfläche auszuweisen. Dass der Fachausschuss immer wieder neue Gedanken anstellen muss, liegt nicht an ihm. Wenn das Land nun die Möglichkeit eröffnet, die Ausweisung der Windenergiegebiete zeitlich zu splitten, dann sollte das in den Blick genommen werden. Deshalb ist die Bitte an die Verwaltung und an PU, eine entsprechende Variante 4 zu erarbeiten, möglicherweise auch mit Untervarianten. Wichtig ist, nachvollziehen zu können, wo Probleme liegen können. Das Thema Wald ist ein Thema, über das es sich nochmal nachzudenken lohnt. Das LROP sagt, dass der Wald für die Windenergienutzung in Anspruch genommen werden „kann“. Gleichzeitig ist durch die hohen Zielvorgaben des Landes der Druck entstanden, mit den Windenergiegebieten auch in den Wald zu gehen, denn ein Teilflächenziel von 4 % ist nur zu erreichen, wenn mehr als die Hälfte der Windenergiegebiete im Wald liegt. Jedoch ist die Inanspruchnahme durch Windenergie nicht unbedingt in jeder Waldfläche gleich problematisch. Auch das Ausmaß der erforderlichen Kompensation durch die Waldinanspruchnahme ist noch nicht in aller Tiefe durchdrungen, etwa hinsichtlich der Frage, wie sich die Eingriffe in den Wald auf die Temperaturen und Feuchtigkeitsverhältnisse im Wald, auf die Resilienz gegenüber Stürmen und Waldbrand auswirken. Vielleicht wird in Zukunft auch ein Leistungsansatz eingeführt statt eines Flächenansatzes. Möglicherweise werden sich diesbezüglich noch gesetzliche Veränderungen ergeben. Daher ist zu überlegen, ob man schon gleich mit 4 % in die Planung geht. Natürlich benennt die Verwaltung hierfür gute Gründe und es gibt weitere Gründe wie z.B. eine höhere Wertschöpfung, mehr Gelder für die Samtgemeinden, Bürgerwindparks, von denen die Bürger profitieren. Klar ist aber auch, dass irgendwann auch eine Entscheidung getroffen werden muss.
BOR´in Lampe sagt, dass es durchaus möglich ist, den Waldanteil an den Windenergiegebieten auf weniger als 50 % zu senken. Dies geht aber nur auf Kosten der Siedlungsabstände und einer geringeren Verkleinerungen von großen Vorranggebieten, insbesondere bei Breetze und Südergellersen. Die Sicht der Verwaltung, die sich für eine Flächenkulisse mit 4 % der Landkreisfläche ausspricht, wurde in der Berichtsvorlage hinreichend dargelegt. Sollte es gesetzlich bei den 4 % bleiben, die der Landkreis für den Windenergieausbau bis 2032 zu erfüllen hat, müssten Flächen, die bei einer Variante mit 3,09 % aus der Flächenkulisse herausgenommen wurden, wieder in die Kulisse aufgenommen werden. Es ist zu befürchten, dass die erforderlichen Flächen dann nicht mehr zur Verfügung stehen und dass es dann zu Abstrichen bei den weichen Kriterien, die dem Schutz der Bevölkerung dienen, und dadurch zu erheblichen Akzeptanzschwierigkeiten kommt.
KR´in Vossers stellt fest, dass die Diskussion zeigt, wie schwierig die Entscheidung zu den Windenergiegebieten ist und wie sehr darum gerungen wird, eine gute Lösung zu finden. Es ist deutlich geworden, dass versucht wird, auf die eingegangenen Stellungnahmen Rücksicht zu nehmen. Ziel ist es, nicht nur ein rechtswirksames und rechtssicheres RROP zu erstellen, das die Verpflichtungen des Landkreises erfüllt, sondern auch, dass ein Nutzen daraus gezogen werden kann mit einem bestmöglichen Schutz von Natur und Umwelt bei einem gleichzeitigen Schutz der Bevölkerung.
KTA Schmidt erinnert an die grundlegende Zielsetzung des Windenergieausbaus, bei dem es darum gehen muss, den Klimawandel einzudämmen und das Tempo zu erhöhen. Auch wenn sie als Vertreterin der Fraktion der Grünen ursprünglich die Variante 3 der Verwaltung favorisiert hat, ist auch sie der Meinung, dass der Diskussionsprozess noch nicht abgeschlossen ist. Bei all dem darf das Ziel jedoch nicht aus den Augen verloren und muss das RROP zu einem Abschluss gebracht werden.
KTA Meister nimmt Bezug auf die Bemerkung von KTA Prof. Dr. Bonin, er wisse nicht, woher die 3,09 % kommen, und weist darauf hin, dass die Zwischenziele, die einen Anteil von 77,7 % des Gesamtziels ausmachen, im EEG geregelt sind.
BOR´in Lampe bestätigt dies und ergänzt, dass das regionale Teilflächenziel von 4% für den Landkreis Lüneburg auf einer politischen Entscheidung beruht, die regionalen Teilflächenziele der Landkreise in Niedersachsen auf 4 % zu deckeln.
KTA von Nordheim vertritt die Position der Grünen, wonach dringend aus der umweltzerstörerischen Energieerzeugung ausgestiegen werden muss und eine Option zum Schutz des Klimas die Windenergie darstellt. Doch auch wenn es Aufgabe des Investors ist, für einen Ausgleich der Eingriffe durch den Windenergieausbau zu sorgen, muss es trotzdem Flächen geben, auf welchen dieser Ausgleich stattfinden kann. Deshalb macht es macht keinen Sinn, Flächen als Windenergiegebiete auszuweisen, wenn keine Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen. Das darf die Regionalplanung nicht negieren, auch wenn sie nicht dafür verantwortlich ist. Der Landkreis weiß am besten, wo Flächen für einen möglichen Ausgleich vorhanden sind. Deshalb sollte er sich auch dafür verantwortlich fühlen, Ausgleichsflächen zu ermitteln. Formaljuristisch stimmt der Verweis auf die Genehmigungsebene zwar, aber rein sachlich ist das anders zu bewerten.
BOR´in Lampe verweist auf die Naturschutzstiftung des Landkreis Lüneburg. Soweit ihr bekannt, soll ein Flächenpool geschaffen, der für den Ausgleich größerer Eingriffe genutzt werden kann, z.B. durch die Renaturierung von Flussniederungen.
KTA Stoll plädiert ebenfalls für die Erarbeitung einer Variante 4. Außerdem verweist er auf den Aspekt des Brandschutzes. Hier sind Fragen noch ungeklärt, etwa was passiert, wenn es im Sommer zu einem Waldbrand kommt. Das ist für die Feuerwehr ein großes Problem. Die Vorgaben werden in Hannover gemacht. Für ihn ist nicht verständlich, wie eine Umweltpartei den Wald für Windenergiegebiete freigeben kann, wo doch der Wald die grüne Lunge ist.
BOR´in Lampe erläutert, dass es sich bei dem Wald im Landkreis Lüneburg überwiegend um Nadel- bzw. Forstwälder handelt und weniger um hochwertige Mischwälder. Zudem sind die Vorranggebiete Wald von der Windenergienutzung ausgeschlossen. Die Wälder, die für die Windenergienutzung im Landkreis Lüneburg ausgewiesen werden sollen, sind reine Wirtschaftswälder.
KR´in Vossers weist darauf hin, dass technische Veränderungen immer auch mit neuen Herausforderungen einhergehen, die gelöst werden müssen. Dies ist vergleichbar mit der Entflammbarkeit der Batterien von E-Autos. Der Umgang mit den technischen Problemen von Windkraftanlagen wird im Genehmigungsverfahren geklärt, nicht auf der Ebene der Raumordnung.
Herr Kraetzschmer ergänzt, dass es sich um eine Besonderheit handelt, dass in Niedersachsen bislang keine Windenergieanlagen im Wald errichtet werden durften. In anderen Bundesländern wie Hessen werden Windenergieanlagen seit Langem überwiegend in Wäldern errichtet, auch in Buchenwäldern. Die besondere Situation in Niedersachsen ist jetzt, dass das LROP den Wald neuerdings für die Windenergie öffnet und gleichzeitig der Windenergieausbau massiv vorangetrieben wird. Das sind starke Veränderungen, für die Routinen entwickelt werden müssen. Diese Herausforderungen liegen nicht ursächlich am RROP, sondern sind Folge dieser Entwicklung. Es werden sicherlich Brandschutzkonzepte erstellt werden, die Experten sind vorhanden. Schon jetzt stehen Windenergieanlagen in der Nähe zu Wäldern, ganz neu ist das Thema Brandschutz also nicht.
AV KTA Walter fragt, ob der Arbeitsauftrag für die Verwaltung klar sei.
Dies Verwaltung bestätigt dies.
Die Sitzung wird unterbrochen für die Bürgerfragestunde zum Thema Windenergie.
Beschluss:
Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich
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1 | 231116_Präsentation_Windenergie RROP_FA_RO (16608 KB) |