Auszug - Änderungsvereinbarung zur Neuregelung für die Abrechnung der Kreisschulbaukasse (KSBK) ab 2024
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
EKR’in Hobro stellt voraus, dass die Regelung vereinfacht werden sollte. Für die Aktualisierung der Regelung habe es eine AG zusammen mit den Kommunen gegeben. Größter Kritikpunkt von Seiten der Kommune sei der 100%-Zuschuss für die Maßnahmen des Landkreises gewesen. Auf der anderen Seite zahle der Landkreis aber auch doppelt so viel in die Kreisschulbaukasse ein. Durch die rückwirkende Regelung des niedrigeren Zuschusses für Landkreis-Maßnahmen müssten im investiven Bereich für 2023 höhere Kredite in Anspruch genommen werden.
Stellv. FDL Dobutowitsch stellt anschließend die wesentlichen Änderungen der Neuregelung vor. Neben der vereinfachten Antragsstellung und Abrechnung anhand der tatsächlichen Kosten anstatt wie vorher über Quadratmeter-Obergrenzen für Zuschüsse je nach Raum sind dies vor allem der niedrigere Zuschuss für Landkreis-Maßnahmen und eine zusätzliche Förderung von inklusiven Maßnahmen. Die Neuregelung gelte ab 1.1.2024 und rückwirkend für Maßnahmen ab 2021.
KTA Schmidt fragt nach, ob die Baumaßnahmen ab 2021 Berücksichtigung bei der Förderung finden, was bejaht wird.
Für KTA Mertz war der bisherige Aufwand der Beantragung und Abrechnung nicht bekannt, daher befürworte sie eine Vereinfachung in diesem Bereich.
KTA Pfeffer signalisiert Zustimmung, obwohl dies einen erheblichen finanziellen Aufwand für den Landkreis bedeute. KTA Stoll signalisiert ebenfalls Zustimmung, nicht zuletzt durch die einfachere Handhabung.
Beschluss:
Der Kreisausschuss stimmt der Neuregelung für die Abrechnung der Kreisschulbaukasse ab 1.1.2024 mit der Maßgabe zu, dass die Beitragshöhe in 2.2 der Richtlinie von 350 Euro auf 200 Euro geändert wird. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, mit den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden die in der Anlage beigefügte Vereinbarung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig